Ferienjobs für Schüler: Arbeitszeiten und Mindestlohn je nach Alter
Veröffentlicht am: 25.07.2026 um 11:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Während der Sommerferien suchen viele Schüler und Studenten einen Job. Doch die gesetzlichen Regeln sind streng – und variieren je nach Alter.
Arbeitszeit: Das ist je nach Alter erlaubt
Für Ferienjobs ist das Alter die entscheidende Größe. Kinder zwischen 13 und 15 Jahren dürfen nur leichte Tätigkeiten ausüben. Die Arbeitszeit ist auf maximal zwei bis drei Stunden pro Woche zwischen 8:00 und 18:00 Uhr begrenzt.
Ab 15 Jahren erweitert sich der Spielraum. Jugendliche dürfen dann bis zu vier Wochen pro Jahr in den Ferien arbeiten. Die tägliche Arbeitszeit liegt bei maximal acht Stunden, die wöchentliche bei 40 Stunden. Der Zeitrahmen: 6:00 bis 20:00 Uhr. Für Jugendliche ab 16 Jahren sind in bestimmten Branchen Einsätze bis 22:00 oder 23:00 Uhr möglich. Unternehmen müssen diese Grenzen einhalten – sonst drohen Sanktionen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
Vergütung: Mindestlohn gilt nicht für alle
Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 Euro. Doch unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind davon ausgenommen. Die DGB-Jugend fordert eine Ausweitung des Mindestlohns auf diese Gruppe.
Steuerlich bleiben Ferienjobs für die meisten Schüler attraktiv. Der jährliche Grundfreibetrag liegt bei 12.384 Euro. Solange der Verdienst diese Grenze nicht überschreitet, fallen keine Steuern an. Auch Sozialabgaben entfallen bei kurzzeitigen Ferienjobs in der Regel. Der Anspruch der Eltern auf Kindergeld bleibt unberührt.
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Minijobs: Reformpläne der Regierung
Ein zentraler Diskussionspunkt ist die Zukunft der Minijobs. Die Alterssicherungskommission hat vorgeschlagen, den Sonderstatus dieser Beschäftigungsform in der gesetzlichen Rentenversicherung weitgehend abzuschaffen. Bisher können sich Minijobber durch ein Opt-out-Verfahren von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Künftig soll diese Möglichkeit entfallen – Schüler sind als Ausnahme genannt, um deren Ferienbeschäftigung nicht zu belasten.
Die Relevanz des Themas belegen aktuelle Daten: Von den rund 6,8 Millionen Minijobbern in Deutschland machen 79,1 Prozent von der Befreiung Gebrauch. Bei einem monatlichen Verdienst an der Grenze von 603 Euro führt der Eigenbeitrag von 3,6 Prozent zu einer monatlichen Belastung von 21,71 Euro. Die spätere Jahresrente steigt rechnerisch um 5,68 Euro. Bundeskanzler Merz erklärte, eine vollständige Abschaffung der Minijobs sei nicht geplant.
Arbeitsrecht ab 2027: Das ändert sich
Die Bundesregierung hat im Juli 2026 ein Koalitionspaket geschnürt, das weitreichende Änderungen vorsieht. Ab Januar 2027 steigt der Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung für Arbeitgeber von 13 auf 17,5 Prozent. Die pauschale Besteuerung für Arbeitgeber soll von 2 auf 5 Prozent steigen.
Die Attestpflicht soll künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag als Regelfall gelten. Sachgrundlose Befristungen werden bis zu einer Dauer von 48 Monaten bei maximal sechs Verlängerungen möglich – befristet bis 2030. Eine Erleichterung: Das Schriftformerfordernis für Arbeitsverträge entfällt zum 1. Januar 2027.
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Sommerjobs: Wo die Nachfrage hoch ist
Trotz eines allgemeinen Rückgangs der Stellenanzeigen zeigt sich der Markt für Sommerjobs stabil. Der Indeed Arbeitsmarkt Index lag zuletzt bei 106 Punkten. Besonders hoch ist der Bedarf an Ferienkräften in der Produktion (17,7 Prozent), im Verkauf (15,4 Prozent) und in der Kinderbetreuung (14,1 Prozent).
Dass Ferienjobs rechtliche Fallstricke bergen können, zeigen Berichte über internationale Studierende in Bremen. Dort kam es nach Auftragsrückgängen zu vorzeitigen Vertragsbeendigungen. Diplomatische Vertreter betonten, dass rechtlich einwandfreie Verträge oft wenig Spielraum für Klagen bieten – sofern Ausgleichszahlungen und Rückreiseoptionen gewährt werden. Fachleute raten Arbeitgebern und Ferienjobbern, die vertraglichen Details vorab genau zu prüfen, insbesondere Kündigungsfristen und Unterbringungszusagen.
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