Feuerwehrgerätehaus Illingen: 11 Millionen Euro für bis zu 120 Aktive
Veröffentlicht am: 25.10.2026 um 10:30 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie Sicherstellung eines funktionierenden Brandschutzes gehört zu den zentralen Pflichtaufgaben deutscher Städte und Gemeinden. Wie Fachmedien wie new-facts.eu in Berichten analysieren, gewinnt die strategische Feuerwehrbedarfsplanung dabei zunehmend an Bedeutung. Kommunalverwaltungen stehen vor der Herausforderung, gesetzliche Vorgaben, personelle Verfügbarkeiten und kostspielige Infrastrukturmaßnahmen miteinander in Einklang zu bringen.
Gesetzliche Vorgaben und Kerninhalte der Planung
In Bayern regelt Art. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes die Aufgabenstellung der Kommunen. Eine entsprechende Vollzugsbekanntmachung sieht vor, dass Gemeinden grundsätzlich einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen und fortschreiben sollen.
Ähnlich gestaltet sich die Lage in Baden-Württemberg: Dort verpflichtet § 3 des Feuerwehrgesetzes die Kommunen zu einer leistungsfähigen Feuerwehr. Fachliche Hinweise des Landes definieren dabei Eintreffzeit, Einsatzkräfte und Einsatzmittel als gemeinsam zu betrachtende Bemessungswerte.
Entsprechende Beratungen im Gemeinderat unterliegen strengen Transparenzregeln. Gemäß Art. 52 der Bayerischen Gemeindeordnung sowie § 35 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg sind die Sitzungen öffentlich abzuhalten, sofern keine gesetzlichen Ausschlussgründe wie der Schutz personenbezogener oder sicherheitsrelevanter Daten greifen.
Inhaltlich umfasst ein solcher Plan eine detaillierte Gefährdungs- und Risikoanalyse, die Definition von Schutzzielen sowie die Überprüfung der Personalverfügbarkeit an Werktagen – unterteilt nach Vormittag, Abend und Nacht.
Zudem fließen Standortanalysen, Fahrzeugausstattungen, Löschwasserversorgungen, interkommunale Zusammenarbeit, der Zustand der Feuerwehrhäuser sowie die Finanzierungsplanung in das Konzept ein.
Spannungsfelder in der kommunalen Praxis
Die konkrete Beschlussfassung sorgt vor Ort regelmäßig für Diskussionen. Während der Stadtrat in Bamberg einen Beschluss über den Bedarfsplan nach Unstimmigkeiten vorerst vertagte, verabschiedete der Rat der Gemeinde Schliengen das Konzept.
Der Bericht offenbart dort teilweise gravierende bauliche Mängel an den Feuerwehrhäusern in Schliengen, Liel und Mauchen, wo aktuell 23 Einsatzkräfte aktiv sind. In der Samtgemeinde Grafschaft billigte der Bauausschuss bauliche Erweiterungen nur eingeschränkt; im Ortsteil Nierendorf muss ein Fahrzeug der Jugendfeuerwehr künftig im Freien stehen, da eine zusätzliche Garage nicht bewilligt wurde.
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In vielen Kommunen erzwingen veraltete Liegenschaften hohe Ausgaben. In Schallstadt begannen die Bauarbeiten für ein neues Feuerwehrgerätehaus im Oktober 2026. Bürgermeister Sebastian Kiss wies darauf hin, dass der bisherige Standort in der Lindenstraße zu klein sei, weshalb Unfallverhütungsvorschriften und Vorgaben des Arbeitsschutzes nicht mehr eingehalten werden könnten und eine Schwarz-Weiß-Trennung fehle.
In Illingen reichte Bürgermeister Andreas Hübgen den Bauantrag für ein rund 11 Millionen Euro teures Gerätehaus Ost ein. Das Projekt, das eine denkmalgeschützte Kirche integriert, bietet Platz für bis zu 120 Aktive sowie 28 Kinder und Jugendliche; der Baubeginn ist für das Frühjahr 2027 avisiert, die Fertigstellung für das dritte Quartal 2029. In Sprendlingen dient seit Mai 2017 eine Leichtbauhalle als provisorische Wache, um die hessische Zehn-Minuten-Hilfsfrist einzuhalten.
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Ein geplanter Neubau für rund 4 Millionen Euro – unterstützt mit 100.000 Euro Landesförderung – soll nach einem für Ende März 2027 geplanten Bauantrag bis Juli 2029 entstehen. Für Efringen-Kirchen stellten Architekten Pläne für eine neue Feuerwache Süd vor, deren Bau 2030 oder 2031 beginnen soll.
Strategien bei Personal und Beschaffung
Neben baulichen Investitionen rückt die personelle Belastung in den Fokus. In Thüringen, wo über 96 Prozent der Einsatzkräfte ehrenamtlich tätig sind und laut Katastrophenschutzbericht im Schnitt alle 15 Minuten alarmiert werden, mahnte Bürgermeister Robert Geheeb nach einem Großeinsatz mit 120 Kräften eine Überlastung an.
Während das dortige Innenministerium die Lage als beherrschbar einstuft, sieht der Landesfeuerwehrverband die Kommunalpolitik bei der Personalgewinnung in der Pflicht. Die Stadt Sondershausen stattete ihre 300 Einsatzkräfte derweil mit neuen modularen Helmen aus.
Auf Landesebene reagiert unter anderem Baden-Württemberg auf den demografischen Wandel: Geplant ist eine Anhebung der Altersgrenze für den aktiven Dienst von 65 auf 67 Jahre ab dem kommenden Jahr sowie die Weiterentwicklung der Landesfeuerwehrschule zu einer Akademie.
Um Kosten zu dämpfen, initiierte das Land zudem Sammelbeschaffungen wie den Auftrag über 69 Löschgruppenfahrzeuge LF 10 beim Hersteller Ziegler für 57 Kommunen und eine Werkfeuerwehr, bei dem die Landesförderung je Fahrzeug auf 182.000 Euro stieg. Im Jahr 2025 verzeichneten die Feuerwehren des Landes insgesamt 128.385 Einsätze, bei denen 16.296 Menschen gerettet oder in Sicherheit gebracht wurden.
