Firmenwagen-Urteil, BFH

Firmenwagen-Urteil: BFH verbietet Kosten-Abzug für Privatwagen

02.06.2026 - 09:09:43 | boerse-global.de

Der Bundesfinanzhof entscheidet: Kosten für Privatwagen sind bei vorhandenem Dienstwagen nicht absetzbar.

Firmenwagen-Urteil: BFH verbietet Kosten-Abzug für Privatwagen - Bild: über boerse-global.de
Firmenwagen-Urteil: BFH verbietet Kosten-Abzug für Privatwagen - Bild: über boerse-global.de

Wer einen Firmenwagen zur Verfügung hat, aber lieber das eigene Auto nutzt, kann die Kosten dafür nicht von der Steuer absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit einem aktuellen Urteil klargestellt.

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Firmenwagen hat Vorrang bei der Steuer

Mit der Entscheidung vom VI R 30/24 stellten die obersten Finanzrichter klar: Stellt der Arbeitgeber ein Fahrzeug für berufliche Fahrten bereit, sind die Kosten für die Nutzung des Privatwagens nicht als Werbungskosten abziehbar. Der Arbeitnehmer kann also nicht wählen, welches Fahrzeug steuerlich günstiger ist – das vom Chef gestellte Fahrzeug hat Vorrang.

Das Urteil betrifft alle Arbeitnehmer, die sowohl einen Firmenwagen als auch ein eigenes Auto besitzen. Wer sich trotz Firmenwagen für das Privatfahrzeug entscheidet, trägt die Kosten selbst.

Neue Regeln für Umsatzsteuer und Privatnutzung

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die rechtlichen Rahmenbedingungen für Firmenwagen weiter präzisiert. Ein Schreiben vom 3. März 2026 aktualisiert die Grundsätze zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Dienstwagen, die Arbeitnehmern auch privat zur Verfügung stehen.

Das BMF reagierte damit auf ein früheres BFH-Urteil vom 30. Juni 2022. Die Verwaltungsanweisung stellt sicher, dass die Praxis mit der aktuellen Rechtsprechung übereinstimmt.

Unfallkosten und verdeckte Gewinnausschüttungen

Ein weiterer Punkt: Unfallkosten bei privaten Fahrten mit dem Firmenwagen muss grundsätzlich der Arbeitnehmer tragen. Übernimmt eine Kapitalgesellschaft diese Kosten, entsteht ein zusätzlicher geldwerter Vorteil – meist berechnet nach der Ein-Prozent-Regelung. Alternativ wird der Vorgang als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) eingestuft.

Zur Vereinfachung gilt eine Bagatellgrenze: Bei verbleibenden Nettokosten bis zu 1.000 Euro greift eine Verwaltungsvereinfachung. Für die Bewertung verdeckter Gewinnausschüttungen aus privater Fahrzeugnutzung erlaubt die Finanzverwaltung weiterhin die Ein-Prozent-Regelung auf Basis des Listenpreises – nach einem BMF-Schreiben vom 3. April 2012.

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Neben den Gerichtsentscheidungen sind im ersten Halbjahr 2026 zahlreiche Steueränderungen in Kraft getreten:

  • Pendlerpauschale: 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer
  • Degressive Abschreibung: 30 Prozent für Anschaffungen zwischen Juli 2025 und Dezember 2027
  • E-Auto-Förderung: Sonderabschreibung von 75 Prozent für Elektrofahrzeuge. Ein Förderportal für E-Autos mit maximal 6.000 Euro Zuschuss öffnete am 19. Mai 2026. Antragsteller müssen ihre beiden letzten Einkommensteuerbescheide vorlegen – das zwingt manche Arbeitnehmer zu nachträglichen Steuererklärungen
  • Grundfreibetrag: 12.348 Euro
  • Kleinunternehmergrenze: 25.000 Euro
  • Mindestlohn: 13,90 Euro
  • Minijob-Grenze: 603 Euro

Italien: Autobahn-Maut wird bei Stau erstattet

Seit dem 1. Juni 2026 haben Reisende auf italienischen Autobahnen Anspruch auf teilweise Maut-Erstattung bei Verzögerungen. Schon ab zehn Minuten Verspätung gibt es anteilige Rückerstattungen, bei über zwei Stunden die volle Maut. Branchenkenner bezeichnen das Antragsverfahren allerdings als kompliziert.

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