Forschungszulage, KMU

Forschungszulage: KMU erhalten bis 4,2 Millionen Euro jährlich

Veröffentlicht am: 09.08.2026 um 07:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Deutschland verzeichnet über 3.000 Neugründungen im ersten Halbjahr 2026. Neue Förderprogramme und steuerliche Anreize sollen Innovationen beschleunigen.

Startup-Förderung: Bund, Länder und EU treiben Ausgründungen voran
Ein modernes Forschungslabor mit Wissenschaftlern, die an technologischen Innovationen arbeiten. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Bund, Länder und EU verstärken ihre Maßnahmen für wissenschaftliche Ausgründungen. Im ersten Halbjahr 2026 registrierte Deutschland mehr als 3.000 Neugründungen. Die Initiativen zielen darauf ab, Forschungsergebnisse schneller in die Wirtschaft zu überführen – mit besserer Infrastruktur und steuerlichen Anreizen.

Rheinland-Pfalz setzt auf Früherkennung von Geschäftsideen

Die Minister Hoch und Ebling kündigten am 9. August an, Wissenschaftler künftig intensiver bei Unternehmensgründungen zu begleiten. Geplant sind Gründungsbüros und sogenannte Scouting-Hubs, die vielversprechende Ideen frühzeitig in Laboren identifizieren. Die Landesregierung will Gründungskompetenz bereits fest im Studium verankern. Besonderes Potenzial sieht man in Biotechnologie und Künstlicher Intelligenz.

Parallel treibt die Technische Universität Darmstadt ihre Startup-Förderung voran. Seit dem 7. August läuft das Programm der Initiativen Highest und Futury in der zweiten Phase. Bis zu zehn Teams erhalten Beratung, Zugang zu Kapitalgebern und bis zu 50.000 Euro, um ihre Konzepte marktreif zu entwickeln.

Mehr Geld für Forschung: Steuerliche Anreize ab 2026

Zum 1. Januar 2026 steigt die Bemessungsgrundlage der steuerlichen Forschungszulage auf jährlich 12 Millionen Euro. Eine neue Gemeinkostenpauschale von 20 Prozent reduziert den Verwaltungsaufwand für Unternehmen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von einem erhöhten Fördersatz von 35 Prozent – das ermöglicht bis zu 4,2 Millionen Euro pro Jahr. Die Regelungen gelten rückwirkend für Projekte von 2022 bis 2026.

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Die EU-Kommission verabschiedete am 7. August eine Charta, die Start-ups den Zugang zu Forschungslaboren erleichtert. Sechs Grundsätze regeln Transparenz, vereinfachte Verträge und den Schutz geistigen Eigentums. So sollen Jungunternehmen ohne eigene teure Infrastruktur staatliche Forschungseinrichtungen nutzen können.

Beratungsboom trotz Insolvenzen

Trotz steigender Insolvenzzahlen melden Beratungsstellen ungebrochenes Interesse an Gründungsberatungen – etwa im Landkreis Cloppenburg. Experten beobachten eine professionellere Vorbereitung, die langfristig stabilere Unternehmensentwicklungen verspricht. In Leverkusen stellt das Innovationszentrum Probierwerk Gründern auf 1.000 Quadratmetern Büros und Coworking-Spaces bereit.

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Der Bund fördert zudem datengetriebene Spitzenforschung: Ein Förderaufruf zur Frauengesundheit, dessen Frist am 9. August endet, verlangt die Kombination von klinischer Expertise mit Künstlicher Intelligenz. Auch international rücken Deep-Tech-Start-ups in den Fokus – in Brasilien startete eine Bestandsaufnahme, um Hürden bei Kapitalzugang und Regulierung zu identifizieren.

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