Frankreich, Millionen

Frankreich ab September: 4,5 Millionen Unternehmen zur E-Rechnung verpflichtet

Veröffentlicht am: 25.07.2026 um 00:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Frankreich führt ab September 2026 die Pflicht zur E-Rechnung ein. Auch Belgien, Luxemburg und Deutschland treiben ihre Digitalisierungspläne voran.

E-Rechnungspflicht in Frankreich: Start im September 2026
Digitales Tablet mit Finanzdaten und elektronischen Rechnungsdiagrammen in einem modernen Büro. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

In Frankreich tritt zum 1. September 2026 die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für rund 4,5 Millionen mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen in Kraft. Während Paris damit ein langjähriges Reformprojekt abschließt, forcieren auch Belgien, Luxemburg und Deutschland ihre Pläne zur digitalen Steuer-Compliance, um die europaweite Mehrwertsteuerlücke zu schließen.

Die französische Regierung setzt mit dem Startdatum am 1. September 2026 einen gestaffelten Zeitplan für die Wirtschaft um. Ab diesem Zeitpunkt unterliegen zunächst alle Unternehmen der Pflicht zum elektronischen Empfang von Rechnungen. Für die Ausstellung von E-Rechnungen gilt eine Priorisierung: Große Unternehmen müssen das digitale Format ebenfalls ab September 2026 nutzen, während für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kleinstunternehmen die Ausstellungspflicht erst zum 1. September 2027 greift.

Der französische Minister für öffentliche Finanzen, David Amiel, signalisierte bereits eine gewisse Toleranz bei der praktischen Einführung, um den Übergang für die betroffenen Betriebe zu erleichtern. Dennoch sind die technischen Vorbereitungen weit fortgeschritten. Mehr als 100 zugelassene Plattformen für den Austausch der Dokumente stehen bereit. Zudem müssen Rechnungen künftig neue Pflichtangaben enthalten, darunter die SIREN-Nummer des Kunden und die konkrete Art der Transaktion.

Strategische Ziele und internationale Vorbilder

Die Reform in Frankreich wird seit rund zehn Jahren vorbereitet. Als Vorbild dient die bereits 2019 erfolgreich umgesetzte Einführung in Italien. Die Ziele der französischen Regierung sind vielschichtig: Neben einer signifikanten Zeitersparnis und Kostensenkung für die Wirtschaft steht die Bekämpfung von Steuerhinterziehung im Fokus. Behörden schätzen die jährlichen Verluste durch Mehrwertsteuerbetrug in Frankreich auf 6 bis 12 Milliarden Euro.

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Parallel dazu treibt Belgien seine Digitalisierungsstrategie voran. Erst am 23. Juli 2026 stimmte der dortige Ministerrat einem Gesetzesentwurf für ein verpflichtendes, doppelseitiges Mehrwertsteuer-E-Reporting zu, das zum 1. Januar 2028 in Kraft treten soll. In Belgien ist die B2B-E-Rechnungspflicht bereits seit dem 1. Januar 2026 aktiv, wobei die Übergangsfrist Ende März 2026 auslief. Bei Verstößen drohen dort Bußgelder zwischen 1.500 Euro und 5.000 Euro.

Gesetzgeberische Fortschritte in Luxemburg und Deutschland

Auch in Luxemburg wurden Mitte Juli 2026 entscheidende Weichen gestellt. Mit der Verabschiedung eines Gesetzesentwurfs zur B2B-E-Rechnung beginnt dort eine stufenweise Einführung. Die Empfangspflicht startet am 1. Januar 2028. Ab dem 1. Juli 2028 müssen große und mittlere Unternehmen digital fakturieren, bevor am 1. Januar 2029 die Pflicht für kleine Unternehmen folgt. Als zulässige Formate wurden Peppol BIS 3.0 sowie UN/CEFACT CII festgelegt.

In Deutschland präsentierten das Bundesfinanzministerium und das Bundesjustizministerium am 16. Juli 2026 einen umfassenden 26-Punkte-Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität. Kernstück ist ein Echtzeit-Mehrwertsteuer-Meldesystem sowie eine zentrale, KI-gestützte Datenplattform. Der Plan sieht vor, dass die organisierte Steuerkriminalität künftig mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden kann und Steuerhinterziehung generell als Verbrechen eingestuft wird. Zudem soll die Straffreiheit bei Selbstanzeigen in diesem Bereich entfallen.

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Langfristige Roadmap für den deutschen Mittelstand

Während die Empfangspflicht in Deutschland bereits seit Anfang des Jahres besteht, folgen die nächsten Stufen der Ausstellungspflicht zeitlich versetzt. Zum 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro elektronische Rechnungen stellen. Ein Jahr später, am 1. Januar 2028, gilt diese Pflicht für alle Unternehmen.

Zeitgleich wird in Deutschland die Papierbelegausgabepflicht am Point of Sale abgeschafft. Ab Anfang 2028 erfolgt die Umstellung auf digitale Belege per QR-Code. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 100.000 Euro werden zudem verpflichtet, elektronische Registrierkassen mit zertifizierten Sicherheitseinrichtungen zu nutzen – eine Maßnahme, die laut Schätzungen über 100.000 offene Ladenkassen betrifft.

Flankiert werden diese nationalen Vorhaben durch die EU-Initiative ViDA (VAT in the Digital Age). Ab dem 1. Juli 2030 soll ein grenzüberschreitendes digitales Mehrwertsteuer-Reporting innerhalb der Europäischen Union sicherstellen, dass steuerrelevante Daten nahezu in Echtzeit übermittelt werden.

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