Führerschein, Prüfung

Führerschein ab Juli 2027: Prüfung sinkt auf 40 Minuten

Veröffentlicht: 14.07.2026 um 01:30 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Der Bundesrat verabschiedet umfangreiche Neuerungen für Führerschein, Fahrzeugtechnik und Ladeinfrastruktur, die ab 2027 greifen.

Bundesrat beschließt große Reformen für Autofahrer ab 2027
Ein modernes Auto-Armaturenbrett mit digitalen Anzeigen und subtilen Grafikelementen, die neue Vorschriften und Kosten symbolisieren. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der Bundesrat hat am Montag weitreichende Änderungen für den Straßenverkehr gebilligt. Die Reformen betreffen die Führerscheinausbildung, technische Standards an Neufahrzeugen und die Infrastruktur für Elektromobilität. Vieles tritt ab 2027 in Kraft.

Führerschein: Kürzer, digitaler, günstiger

Die Führerscheinreform soll die Ausbildung effizienter und kostengünstiger machen. Ein zentraler Punkt: Der Theorieunterricht kann künftig digital stattfinden – Präsenzpflicht entfällt. Gleichzeitig wird der Fragenkatalog für die Theorieprüfung von 1.100 auf 840 Fragen reduziert.

Auch die praktische Prüfung wird kürzer. Ab dem 1. Juli 2027 sinkt die Gesamtdauer von 55 auf 40 Minuten. Die reine Fahrzeit beträgt dann 25 Minuten. Neu ist zudem: Nach bestandener Theorie und sechs absolvierten Fahrstunden dürfen Fahrschüler mit den Eltern üben.

Für Wohnmobil-Fans gibt es eine befristete Erleichterung: Die Klasse B wird von 2027 bis 2029 auf ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen erweitert. Eine digitale „Mobilithek-Plattform“ soll den Verwaltungsaufwand zusätzlich reduzieren.

Euro 7 und neue Assistenzsysteme

Zum Jahresende 2027 tritt die Euro-7-Norm in Kraft. Erstmals gibt es verbindliche Grenzwerte für den Abrieb von Bremsen und Reifen. Auch für E-Auto-Batterien gelten neue Mindeststandards: Nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern muss die Kapazität mindestens 80 Prozent betragen, nach acht Jahren noch 72 Prozent.

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Bereits ab dem 1. Januar 2027 wird das Notrufsystem „Next-Generation eCall“ zur Pflicht in allen Neuwagen. Es ergänzt die seit dem 7. Juli geltenden EU-Vorgaben für Assistenzsysteme. Dazu gehören ein Notbremsassistent für Fußgänger- und Radfahrerschutz, ein Event Data Recorder zur Unfalldatenspeicherung sowie ein hochentwickelter Ablenkungswarner. Letzterer erfasst per Kamera die Augenbewegungen und warnt, wenn der Blick zu lange von der Fahrbahn abweicht.

Mehr Ladepunkte – auch für Bestandsgebäude

Parallel zu den Fahrzeugregeln hat der Bundesrat die Novelle des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) verabschiedet. Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen müssen ab dem 1. Januar 2027 mindestens einen Ladepunkt pro zehn Stellplätze vorweisen. Bei Neubauten von Wohngebäuden mit mehr als drei Stellplätzen müssen künftig 50 Prozent der Plätze vorverkabelt sein.

Nachbarländer ziehen nach: Maut in Belgien, neue Prüfintervalle in Österreich

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Auch im Ausland ändert sich für Autofahrer einiges. Belgien führt zum 1. Mai 2027 eine digitale Vignette für Autobahnen und Regionalstraßen ein. Ein Jahresticket kostet zwischen 90 und 125 Euro – gestaffelt nach dem CO?-Ausstoß des Fahrzeugs. Wer ohne Vignette erwischt wird, zahlt 70 Euro Bußgeld.

In Österreich reformiert man die wiederkehrende Fahrzeugüberprüfung. Das Prüfintervall wird auf ein neues Schema umgestellt: vier Jahre nach Erstzulassung, dann alle zwei Jahre, schließlich jährlich. Während Verkehrsclubs die längeren Intervalle begrüßen, äußern die Grünen Bedenken zur Verkehrssicherheit. Verkehrsminister Peter Hanke betont hingegen die Vorteile – dazu gehört auch eine verlängerte Vorziehfrist von vier Monaten.

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