Gabelstapler-Unfälle, BAuA

Gabelstapler-Unfälle: BAuA fordert strengere Betriebssicherheit

Veröffentlicht am: 20.07.2026 um 01:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Neues BAuA-Dossier zeigt hohe Unfallzahlen bei Gabelstaplern und gibt konkrete Sicherheitsempfehlungen für Betriebe.

BAuA-Dossier: 18.500 Gabelstapler-Unfälle jährlich in Deutschland
Ein gelber Gabelstapler fährt durch die Gänge eines großen Industrielagers, mit Fokus auf Sicherheitsmerkmale und Beschilderung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Rund 18.500 Unfälle mit Gabelstaplern jährlich – die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat ein neues Dossier zur Gefährdungsbeurteilung vorgelegt. Das Papier analysiert das Unfallgeschehen und formuliert konkrete Anforderungen an die Betriebssicherheit.

Im Fokus stehen Gabelstapler, Leitern und der Transport von Arbeitsmaschinen im öffentlichen Raum.

18.500 Unfälle jährlich – 300 schwere Fälle

Die Zahlen sind alarmierend: Laut BAuA-Dossier ereignen sich in Deutschland pro Jahr rund 18.500 meldepflichtige Unfälle mit Gabelstaplern. Etwa 300 Vorfälle gelten als schwer, mindestens sieben enden tödlich. Die Auswertung umfasst den Zeitraum von 2012 bis 2023.

Um diese Zahlen zu senken, empfiehlt die Bundesanstalt ein Bündel technischer und organisatorischer Maßnahmen: mechanische Bewegungsbegrenzungen, wirksamer Auffahrschutz und Systeme zur Rückraumsicherung. Besondere Bedeutung komme dem Kippschutz und sicheren Aufstiegen zu.

Auch die Verkehrswege im Betrieb müssten so geplant werden, dass Kollisionen zwischen Personen und mobilen Arbeitsmitteln systematisch ausgeschlossen werden.

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Leitern nur für kurzzeitige Tätigkeiten

Nicht nur schwere Maschinen bergen Risiken. Die DGUV Information 208-043 konkretisiert die Anforderungen an vermeintlich einfache Arbeitsmittel wie Leitern und Trittplattformen. Vor deren Verwendung ist eine Gefährdungsbeurteilung sowie eine Unterweisung der Beschäftigten Pflicht.

Experten raten: Leitern eignen sich nur für kurzzeitige und risikoarme Tätigkeiten. Bei höherem Risiko oder längerer Dauer müssen standsichere Alternativen wie Gerüste oder Arbeitsbühnen zum Einsatz kommen. Regelmäßige Kontrollen auf Standsicherheit und Materialunversehrtheit sind obligatorisch.

Mähdrescher auf der Straße – strenge Grenzwerte

Ein weiterer Aspekt betrifft die Überführung mobiler Arbeitsmittel auf öffentlichen Straßen, besonders in der Landwirtschaft. Für Mähdrescher gelten strikte Grenzwerte: Die maximale Länge für Kombinationen mit Schneidwerksanhängern beträgt 18 Meter, die Breite ohne Sondergenehmigung höchstens 3 Meter.

Wer diese Maße überschreitet, braucht fahrzeugbezogene Ausnahmegenehmigungen nach der StVZO sowie streckenbezogene Erlaubnisse nach der StVO. Die Regelungen für Begleitfahrzeuge variieren je nach Bundesland:

  • Baden-Württemberg: Bei einer Breite bis 3,50 Meter kann unter bestimmten Bedingungen auf ein Begleitfahrzeug verzichtet werden.
  • Bayern: Vereinfachte Dauererlaubnisse sind möglich.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Genehmigungen für bis zu 4 Meter Breite, jedoch zwingend mit Begleitfahrzeug.
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Agiles Arbeiten und Gefahrstoffe

Neben der physischen Sicherheit erforscht die BAuA den Wandel der Arbeitswelt. Die Gruppe 1.3 untersucht in Projekten wie „INKA“ die Interaktionsarbeit und analysiert Möglichkeiten zum Empowerment in agilen Arbeitsumgebungen.

Für spezialisierte Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen bleibt die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 524) maßgeblich. Sie konkretisiert die Gefahrstoffverordnung für Sanierungs- und Rückbauarbeiten. Ausgenommen sind Sofortmaßnahmen nach Unfällen und die Entsorgung radioaktiver Stoffe – hier gelten gesonderte Regelwerke.

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