Galeria zahlt 9.650 BeschÀftigten bis Dezember Insolvenzgeld
Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 11:52 Uhr | dpa, AD HOC NEWSGalerias Löhne bis Dezember gesichert
- Die Bundesagentur fĂŒr Arbeit bewilligte Insolvenzgeld fĂŒr 9.650 Galeria-BeschĂ€ftigte.
- Galeria beantragte am 2. Oktober beim Amtsgericht DĂŒsseldorf erneut Insolvenz.
- Das Insolvenzgeld soll ĂŒber eine Bank vorfinanziert werden und dem Nettogehalt entsprechen.
Die Bundesagentur fĂŒr Arbeit hat Insolvenzgeld fĂŒr die BeschĂ€ftigten der Warenhauskette Galeria bewilligt.
Auszahlung fĂŒr drei Monate
Das Geld soll fĂŒr Oktober, November und Dezember gezahlt werden. Eine Bank soll die AnsprĂŒche vorfinanzieren, damit die BeschĂ€ftigten ihre Löhne und GehĂ€lter schnell erhalten.
Galeria beschĂ€ftigt derzeit insgesamt 11.250 Menschen. FĂŒr 9.650 BeschĂ€ftigte ist die Zahlung des Insolvenzgeldes vorgesehen; fĂŒr Teile des Unternehmens, darunter Gastronomie und Lebensmittel, lĂ€uft ein separater Insolvenzantrag.
Rechtliche PrĂŒfung dauerte mehrere Tage
Die Bundesagentur hatte nach dpa-Informationen mehrfach weitere Unterlagen vom Insolvenzverwalter angefordert. Als schwierig galt unter anderem, dass die Folgen der Insolvenz von 2024 noch nicht vollstÀndig abgeklungen sind.
Galeria hatte den GeschĂ€ftsbetrieb zwischenzeitlich auf ein neues Unternehmen ĂŒbertragen. Dieses befindet sich formaljuristisch nicht in der sogenannten PlanĂŒberwachung. Ob damit ein Anspruch auf Insolvenzgeld besteht, war deshalb lĂ€ngere Zeit offen.
Vorfinanzierung soll GeschÀft sichern
Der vorlĂ€ufige Insolvenzverwalter Frank Kebekus bezeichnete die Zustimmung zur Zahlung und Vorfinanzierung als wichtige Voraussetzung fĂŒr die FortfĂŒhrung des operativen GeschĂ€fts. Vereinbarungen mit Lieferanten, Finanzierungspartnern und weiteren Beteiligten sollen Galeria fĂŒr das WeihnachtsgeschĂ€ft stabil aufstellen.
Das Insolvenzgeld wird grundsĂ€tzlich fĂŒr höchstens drei Monate vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gezahlt und entspricht in der Regel dem Nettolohn. Der Anspruch entsteht erst mit der Verfahrenseröffnung, kann aber an eine Bank abgetreten und vorfinanziert werden.
Verfahren in DĂŒsseldorf lĂ€uft
Das Amtsgericht DĂŒsseldorf ordnete nach dem Insolvenzantrag vom 2. Oktober ein vorlĂ€ufiges Insolvenzverfahren an. Galeria ist damit zum vierten Mal innerhalb von sechs Jahren insolvent. Der Betrieb in den 83 Filialen lĂ€uft zunĂ€chst weiter; ob Standorte schlieĂen mĂŒssen, ist offen.
Insolvenzgeld als kurzfristige Absicherung
Die Bewilligung verschafft den BeschĂ€ftigten fĂŒr drei Monate Planungssicherheit. Insolvenzgeld ersetzt in der Regel den Nettolohn und soll verhindern, dass die laufenden Einkommen wĂ€hrend des vorlĂ€ufigen Verfahrens ausbleiben. FĂŒr Galeria ist die Vorfinanzierung zugleich eine Voraussetzung, um den Verkauf in den 83 Filialen zunĂ€chst fortzusetzen.
WeihnachtsgeschÀft entscheidet mit
Die Entscheidung fĂ€llt in eine besonders wichtige Phase des Einzelhandels. Das WeihnachtsgeschĂ€ft bringt traditionell hohe UmsĂ€tze, verursacht aber auch erhebliche Kosten fĂŒr Waren, Personal und Logistik. Galeria muss deshalb gleichzeitig Kundschaft gewinnen, Lieferanten bedienen und die Finanzierung des laufenden Betriebs sichern.
Standorte bleiben unter Beobachtung
Die Zahlung des Insolvenzgeldes löst die strukturellen Probleme des Warenhauskonzerns nicht. Das Verfahren soll zunĂ€chst Zeit fĂŒr die PrĂŒfung strategischer Optionen schaffen. Ob alle Standorte wirtschaftlich tragfĂ€hig sind, welche Filialen möglicherweise verĂ€ndert werden mĂŒssen und wie das Unternehmen langfristig finanziert werden kann, bleibt offen. FĂŒr BeschĂ€ftigte und Regionen hĂ€ngt daran die Zukunft von ArbeitsplĂ€tzen und innerstĂ€dtischen Handelsstandorten.
