Galeria zahlt Insolvenzgeld fĂŒr 9.650 BeschĂ€ftigte
Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 09:02 Uhr | dpa, AD HOC NEWSGalerias Insolvenzverfahren betrifft mehrere Bereiche
- Die Bundesagentur fĂŒr Arbeit bewilligte Insolvenzgeld fĂŒr 9.650 BeschĂ€ftigte der Warenhauskette.
- Galeria beschĂ€ftigt insgesamt 11.250 Mitarbeiter; fĂŒr Gastronomie und Lebensmittel lĂ€uft ein separater Insolvenzantrag.
- Das vorlĂ€ufige Insolvenzverfahren wurde am 2. Oktober beim Amtsgericht DĂŒsseldorf eingeleitet.
Die BeschĂ€ftigten der erneut insolventen Warenhauskette Galeria erhalten Insolvenzgeld von der Bundesagentur fĂŒr Arbeit.
Anspruch nach PrĂŒfung des Sachverhalts
Ein Sprecher der Bundesagentur erklĂ€rte, nach intensiver PrĂŒfung des komplexen Sachverhalts bestehe aufgrund der geltenden Gesetzeslage dem Grunde nach ein Anspruch auf Insolvenzgeld.
Die Behörde hatte nach dpa-Informationen mehrfach Unterlagen vom Insolvenzverwalter nachgefordert. Als besonders schwierig galt die Vorgeschichte der Insolvenz aus dem Jahr 2024.
Vorfinanzierung soll schnelle Auszahlung ermöglichen
Das Insolvenzgeld soll ĂŒber eine Bank vorfinanziert werden. Dadurch kann es schneller ausgezahlt werden und die Konten der BeschĂ€ftigten erreichen.
Die Leistung wird von der Bundesagentur normalerweise rĂŒckwirkend fĂŒr höchstens drei Monate vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gezahlt. Sie entspricht in der Regel dem Nettogehalt.
September-GehÀlter bereits ausgezahlt
Der Anspruch entsteht grundsĂ€tzlich erst mit der Eröffnung des Verfahrens. Durch die Abtretung der AnsprĂŒche an eine Bank ist jedoch eine Vorfinanzierung möglich.
Die September-BezĂŒge hatte Galeria zuletzt selbst gezahlt; sie wurden Ende September ausgezahlt. Die GehĂ€lter aller 11.250 BeschĂ€ftigten belaufen sich dem Vernehmen nach zusammen auf knapp 25 Millionen Euro im Monat.
Betrieb in 83 Filialen lÀuft weiter
Galeria stellte am 2. Oktober wegen ZahlungsunfĂ€higkeit beim Amtsgericht DĂŒsseldorf einen Insolvenzantrag. Es ist die vierte Insolvenz des Unternehmens innerhalb von sechs Jahren.
Das Gericht ordnete ein vorlĂ€ufiges Insolvenzverfahren an. Der GeschĂ€ftsbetrieb in den 83 Filialen lĂ€uft zunĂ€chst weiter; ob und welche Standorte schlieĂen mĂŒssen, ist offen.
Insolvenzgeld als kurzfristige Absicherung
Die Bewilligung verschafft 9.650 BeschĂ€ftigten zunĂ€chst eine finanzielle Absicherung, obwohl das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet ist. Entscheidend ist die Vorfinanzierung ĂŒber eine Bank: Sie soll verhindern, dass die gesetzlich grundsĂ€tzlich rĂŒckwirkende Leistung erst mit gröĂerer Verzögerung bei den BeschĂ€ftigten ankommt.
Das Verfahren zeigt zugleich die besondere rechtliche Lage des Warenhausunternehmens. Galeria war bereits 2024 insolvent; der spĂ€tere Ăbergang des GeschĂ€ftsbetriebs auf ein neues Unternehmen war deshalb fĂŒr die AnspruchsprĂŒfung relevant. Die Bundesagentur musste klĂ€ren, ob trotz der Vorgeschichte die gesetzlichen Voraussetzungen fĂŒr Insolvenzgeld erfĂŒllt sind.
Filialen bleiben vorerst geöffnet
FĂŒr den laufenden Betrieb bedeutet die Entscheidung zunĂ€chst StabilitĂ€t. Die GehĂ€lter von 11.250 BeschĂ€ftigten belaufen sich nach Angaben aus dem Unternehmensumfeld auf knapp 25 Millionen Euro im Monat. Das Insolvenzgeld deckt dabei nicht automatisch alle BeschĂ€ftigten ab, weil fĂŒr Teile der Gastronomie- und Lebensmittelsparte ein separater Insolvenzantrag lĂ€uft.
Die langfristige Perspektive bleibt offen. Das vorlĂ€ufige Verfahren soll zunĂ€chst Zeit fĂŒr die PrĂŒfung der wirtschaftlichen Lage und mögliche Sanierungsoptionen schaffen. FĂŒr die BeschĂ€ftigten und die betroffenen StĂ€dte wird entscheidend sein, ob ein tragfĂ€higes Konzept fĂŒr die 83 Filialen entsteht oder einzelne Standorte aufgegeben werden mĂŒssen.
