Ganztagsförderung, Plätze

Ganztagsförderung: 150.000 Plätze fehlen, Kommunen warnen vor Engpässen

Veröffentlicht am: 02.08.2026 um 08:21 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der gesetzliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler ist gestartet, doch Kommunen melden erhebliche Lücken bei Plätzen und Personal.

Ganztagsbetreuung ab August: Anspruch startet, doch Plätze fehlen
Ein heller, moderner Klassenraum einer Grundschule mit leeren Schreibtischen und Lernmaterialien. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Seit dem 1. August haben alle Erstklässler in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Doch Kommunen und Experten warnen vor massiven Engpässen.

Was der Rechtsanspruch bedeutet

Mit dem neuen Schuljahr greift das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) in seiner ersten Stufe. Der Anspruch umfasst acht Stunden Betreuung täglich an fünf Werktagen – die Unterrichtszeit wird angerechnet. In den Ferien dürfen Schulen höchstens vier Wochen schließen.

Der Ausbau erfolgt schrittweise: Bis zum Schuljahr 2029/30 sollen alle Kinder der Klassen eins bis vier einen gesetzlichen Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben.

Milliarden vom Bund – Kritik aus den Kommunen

Der Bund investiert bis 2029 insgesamt 3,5 Milliarden Euro in den Ausbau der Infrastruktur. Die Betriebskostenbeteiligung startet im laufenden Jahr mit rund 135 Millionen Euro und soll bis 2030 auf jährlich 1,3 Milliarden Euro anwachsen.

Die Kommunen halten das für unzureichend. In Nordrhein-Westfalen haben Düsseldorf, Hamm und Krefeld bereits Klagen gegen das Land eingereicht, um eine bessere Finanzierung zu erzwingen.

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Fehlende Plätze und fehlendes Personal

Die Lücke zwischen Anspruch und Realität ist gewaltig. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) schätzt, dass bis 2029 allein in Westdeutschland rund 150.000 zusätzliche Betreuungsplätze fehlen. Besonders groß ist der Bedarf in NRW mit über 45.000 Plätzen und in Bayern mit rund 42.000.

Noch gravierender ist der Personalmangel. Die Bertelsmann Stiftung beziffert das Defizit auf etwa 100.000 Fachkräfte, der DGB geht sogar von 166.000 fehlenden Plätzen aus. Laut Verband Bildung und Erziehung (VBE) kann ein Viertel der Schulen derzeit nicht garantieren, jedem berechtigten Kind einen Platz anzubieten.

Nur sieben Prozent der Kommunen sind bereit

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Die Umsetzung klappt bislang nur in wenigen Regionen. Gerade einmal sieben Prozent der Kommunen können den Anspruch flächendeckend erfüllen. Hamburg gilt als Vorreiter und ist laut IW-Studie das einzige westdeutsche Bundesland, das die Anforderungen weitgehend erfüllt. Andernorts drohen Notlösungen mit vergrößerten Gruppen.

Bundesbildungsministerin Karin Prien nennt die Einführung einen „bildungspolitischen Meilenstein“, räumt aber regionale Qualitätsunterschiede ein – und bittet Familien um Geduld. Eltern können den Anspruch einklagen, müssen ihren Bedarf dafür jedoch aktiv bei den zuständigen Stellen anmelden.

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