Gartenarbeit: Bis zu 5.200 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen
12.06.2026 - 01:48:30 | boerse-global.de
200 Euro pro Jahr sind drin. Entscheidend ist der Unterschied zwischen zwei Kategorien.
WĂ€hrend EigentĂŒmer Gartenpflege steuerlich geltend machen können, mĂŒssen Vermieter diese Kosten rechtssicher in der Abrechnung ausweisen. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt Ihnen in nur 5 Minuten, wie Sie die Gartenpflege und weitere Betriebskosten 2026 korrekt auf Ihre Mieter umlegen. Betriebskostenabrechnung 2026: Jetzt Gratis-Report sichern
Dienstleistung oder Handwerker? Der entscheidende Unterschied
Das Finanzamt unterscheidet strikt zwischen regelmĂ€Ăiger Pflege und aufwendigen Neuanlagen. Wer die falsche Kategorie wĂ€hlt, verschenkt bares Geld.
Haushaltsnahe Dienstleistungen umfassen das tĂ€liche GĂ€rtnern: RasenmĂ€hen, Heckenschneiden, Laub entfernen. Hier sind 20 Prozent der Arbeitskosten absetzbar â maximal von 20.000 Euro. Macht bis zu 4.000 Euro SteuerermĂ€Ăigung pro Jahr.
Handwerkerleistungen decken gröĂere Projekte ab: neue Beete anlegen, Wege bauen, ZĂ€une errichten. Auch hier 20 Prozent, aber gedeckelt auf 6.000 Euro Arbeitskosten. Maximal 1.200 Euro Ersparnis.
Wichtig: Nur bestehende GÀrten sind förderfÀhig. Neubauten fallen komplett raus.
Barzahlung tabu â das mĂŒssen Sie beachten
Das Finanzamt stellt strenge formale Anforderungen. Die Rechnung muss Arbeits- und Materialkosten trennen â nur Lohn, Fahrtkosten und Maschinenkosten sind absetzbar. Pflanzen, DĂŒnger und Baumaterial? Fehlanzeige.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine entscheidende Neuerung: Barzahlung ist ausgeschlossen. Die Zahlung muss nachweislich auf das Konto des Dienstleisters flieĂen â per Ăberweisung oder Kartenzahlung. Die Belege kommen in die SteuererklĂ€rung, und zwar in die Anlage âHaushaltsnahe Aufwendungen".
Viele Vermieter verschenken jĂ€hrlich bares Geld, weil sie umlagefĂ€hige Kosten wie die Gartenpflege nicht rechtssicher im Mietvertrag verankern. Erfahren Sie in diesem kostenlosen Experten-Guide, welche âsonstigen Betriebskostenâ Sie unbedingt beachten mĂŒssen, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Hier kostenlosen PDF-Report herunterladen
Energetische Sanierung: Noch mehr Steuervorteile
Wer sein Haus umfassend saniert, profitiert von zusĂ€tzlichen Anreizen. § 35c EStG fördert die energetische Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum â vorausgesetzt, das GebĂ€ude ist Ă€lter als zehn Jahre.
Die Rechnung: 20 Prozent der Sanierungskosten, gedeckelt auf 40.000 Euro pro GebĂ€ude. Die Förderung verteilt sich ĂŒber drei Jahre. BegĂŒnstigt sind WĂ€rmedĂ€mmungen, neue Fenster und TĂŒren.
Aber Achtung: Wer öffentliche ZuschĂŒsse kassiert oder die Kosten als Werbungskosten abzieht, fliegt aus dieser Förderung raus.
Auch Rentner profitieren â und was sich Ă€ndern könnte
FĂŒr Rentner werden diese Steuervorteile immer wichtiger. Die SteuererklĂ€rung 2026 listet haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen als zentrale Posten â damit lassen sich Steuerzahlungen drĂŒcken oder RĂŒckerstattungen sichern.
Politisch brodelt es: Das Bundesfinanzministerium plant Entlastungen fĂŒr Einkommen bis 70.000 Euro, gegenfinanziert durch einen höheren Spitzensteuersatz. Die Reform ist aber noch nicht beschlossen.
