Gasreserve: Ministerium plant 24 Milliarden Kilowattstunden
Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 15:08 Uhr | dpa, AD HOC NEWSGasreserve soll VersorgungsausfÀlle abfedern
- Das Bundeswirtschaftsministerium legte am 12. Oktober einen Gesetzentwurf zur nationalen Gasreserve vor.
- Die Reserve soll 24 Milliarden Kilowattstunden umfassen und nur bei einer Notfallstufe eingesetzt werden.
- Die erste Umlageperiode ist fĂŒr den 1. Oktober 2027 vorgesehen.
Das Bundeswirtschaftsministerium bringt den Aufbau einer nationalen Gasreserve auf den Weg und will sie ĂŒber eine Umlage finanzieren.
Reserve fĂŒr auĂergewöhnliche Krisen
Der Referentenentwurf aus dem Haus von Ministerin Katherina Reiche (CDU) ging in die Ressortabstimmung. Die Reserve soll der Krisenvorsorge fĂŒr ExtremfĂ€lle, Sabotage und seltene GroĂereignisse dienen.
Vorgesehen ist, zusĂ€tzliche physische Gasmengen vorzuhalten. Die Bundesnetzagentur dĂŒrfte darauf ausschlieĂlich im Fall einer Notfallstufe zurĂŒckgreifen, um VersorgungsengpĂ€sse zu vermeiden.
24 Milliarden Kilowattstunden vorgesehen
Das geplante Volumen betrÀgt 24 Milliarden Kilowattstunden. Das entspricht etwa zehn Prozent der deutschen SpeicherkapazitÀt und soll unter anderem einen 20-tÀgigen Ausfall sÀmtlicher norwegischer Pipelineimporte abdecken.
Weitere Szenarien sind ein 40-tĂ€giger Ausfall deutscher LNG-Terminals sowie die Versorgung von Haushalten und Gewerbe ĂŒber zehn Tage in einem extrem kalten Winter oder 18 Tage in einem normalen Winter, wenn sĂ€mtliche Importe ausfallen.
Umlage ab Oktober 2027 geplant
Die Reserve ist als Anschlussregelung an auslaufende FĂŒllstandsvorgaben fĂŒr Gasspeicher gedacht. Nach dem Entwurf soll sie keinen negativen Einfluss auf die marktlich organisierte Wintervorsorge haben.
Die Höhe der Umlage soll der Marktgebietsverantwortliche jĂ€hrlich fĂŒr jede Umlageperiode neu bestimmen. FĂŒr einen typischen Haushalt werden jĂ€hrliche Kosten von 3,77 bis 7,20 Euro veranschlagt.
Industrie trĂ€gt gröĂeren Kostenanteil
Insgesamt werden die Kosten auf 247 bis 308 Millionen Euro im Jahr geschÀtzt. Rund 40 Prozent sollen Haushalts- und Gewerbekunden tragen, rund 60 Prozent Industriekunden.
Die GrĂŒnen kritisieren die PlĂ€ne. Julia Verlinden erklĂ€rte, die zusĂ€tzlichen Kosten belasteten BĂŒrgerinnen und BĂŒrger; zugleich warf sie Reiche vor, den Ausbau erneuerbarer Energien auszubremsen.
Speicher zu mehr als 60 Prozent gefĂŒllt
Die deutschen Gasspeicher sind aktuell zu mehr als 60 Prozent gefĂŒllt. Reiche hatte zuletzt erklĂ€rt, sie rechne im Winter nicht mit einem Gasmangel in Deutschland.
BranchenverbĂ€nde verweisen neben den Speichern auf LNG-Terminals und insbesondere auf Gaslieferungen ĂŒber Pipelines aus Norwegen. Der Aufbau der Gasreserve soll nach einer GesetzesĂ€nderung im Jahr 2027 beginnen.
Strategische Reserve als Kriseninstrument
Die geplante Gasreserve soll nicht den regulĂ€ren Wintereinkauf ersetzen. Ihr Zweck liegt darin, zusĂ€tzliche Mengen ausschlieĂlich bei einer von der Bundesnetzagentur festgestellten Notfallstufe verfĂŒgbar zu machen. Damit trennt der Entwurf die normale Marktversorgung von einer staatlichen Notfallvorsorge.
Das vorgesehene Volumen von 24 Milliarden Kilowattstunden entspricht etwa einem Zehntel der deutschen SpeicherkapazitÀt. Die genannten Ausfallszenarien zeigen, worauf die Planung zielt: Deutschland soll bei lÀnger andauernden Störungen einzelner Importwege oder bei einem gleichzeitigen Ausfall sÀmtlicher Importe zusÀtzliche Zeit gewinnen. Speicher, LNG-Terminals und Pipelineimporte bleiben dabei weiterhin die regulÀren SÀulen der Versorgung.
Kosten und politische Folge
FĂŒr private Haushalte fĂ€llt die geschĂ€tzte Belastung zunĂ€chst relativ begrenzt aus, sie kommt jedoch zusĂ€tzlich zu den ohnehin schwankenden Beschaffungskosten fĂŒr Gas. Die Verteilung der Finanzierung verschiebt den gröĂeren Anteil auf die Industrie, wĂ€hrend Haushalte und Gewerbe zusammen rund 40 Prozent tragen sollen.
Politisch knĂŒpft die Regelung an das Auslaufen verbindlicher SpeicherfĂŒllstĂ€nde an. Die Bundesregierung muss damit zugleich klĂ€ren, wie viel Vorsorge dauerhaft staatlich organisiert werden soll und wie stark Verbraucher sowie Unternehmen dafĂŒr belastet werden. Die Ressortabstimmung ist der nĂ€chste Schritt vor dem weiteren Gesetzgebungsverfahren; verbindlich wird die Umlage erst nach einer entsprechenden gesetzlichen Regelung.
