Gastankflaschen, DVFG

Gastankflaschen: DVFG setzt neue Sicherheitsregeln ab sofort durch

Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 16:22 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der DVFG verschärft die Sicherheitsvorgaben für Gastankflaschen in Fahrzeugen. Neue Pflichten umfassen werkzeuglose Befestigung, automatischen Füllstopp und 10-Jahres-Prüfungen.

Neue DVFG-Sicherheitsregeln für Gastankflaschen in Wohnmobilen
Sicherheitsgeprüfte Gastankflasche in einem Wohnmobil mit Fokus auf die technische Installation und Sicherheitsventile. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) hat am 30. Juli 2026 verbindliche neue Sicherheitsanforderungen für die Nutzung von Gastankflaschen in Fahrzeugen in Kraft gesetzt. Mit der Veröffentlichung des überarbeiteten Arbeitsblatts G 607 definiert der Verband detaillierte technische Vorgaben, die für die Installation und den Betrieb dieser Systeme in mobilen Einheiten wie Wohnmobilen oder Wohnwagen maßgeblich sind.

Technische Spezifikationen und Installationsvorgaben

Die aktualisierten Richtlinien des Verbandes legen präzise Standards für die Hardware und deren Montage fest. Zu den zentralen Anforderungen gehört demnach eine werkzeuglose Befestigung der Tankflaschen sowie deren Versiegelung. Zudem sieht das Regelwerk die obligatorische Verwendung einer Sicherheitskupplung vor. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die technische Sicherheit bei der Entnahme und Lagerung des Brennstoffs zu erhöhen.

Besonderes Augenmerk legt das neue Arbeitsblatt G 607 auf die bauliche Integration der Füllsysteme. Der DVFG schreibt vor, dass der Füllschlauch unter keinen Umständen durch den Wohnraum des Fahrzeugs verlegt werden darf. Für den Füllanschluss, der an der Außenseite des Fahrzeugs anzubringen ist, gilt ein einzuhaltender Mindestabstand von 50 cm zu Fahrzeugfenstern. Diese Distanzregelung soll verhindern, dass beim Befüllvorgang austretendes Gas in den Innenraum gelangen kann.

Betriebssicherheit und Überwachung

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Um den sicheren Betrieb im Alltag zu gewährleisten, müssen Gastankflaschen laut den neuen Bestimmungen über einen automatischen Füllstopp verfügen, der den Betankungsvorgang bei einem Füllgrad von 80 % unterbricht. Diese Grenze ist notwendig, um dem Flüssiggas ausreichend Raum für die temperaturbedingte Ausdehnung innerhalb des Behälters zu bieten. Zusätzlich wird ein Füllstandsanzeiger zur permanenten Kontrolle des Inhalts gefordert.

Hinsichtlich der langfristigen Betriebssicherheit konkretisiert der Verband zudem die Prüfzyklen: Gastankflaschen müssen demnach alle 10 Jahre einer technischen Prüfung unterzogen werden. Damit werden die Intervalle für diese Komponenten an die bestehenden Sicherheitsstandards für Druckbehälter angeglichen.

Rechtlicher Rahmen für die Befüllung an Tankstellen

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Trotz der nun präzisierten technischen Anforderungen bleibt die rechtliche Situation an Tankstellen in Deutschland zunächst unverändert. Wie der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. mitteilte, ist die Befüllung dieser Flaschen an öffentlichen LPG-Tankstellen hierzulande weiterhin untersagt.

Der Verband wies jedoch darauf hin, dass eine entsprechende Anpassung der geltenden Vorschriften derzeit in Vorbereitung sei. Damit reagiert die Organisation auf den steigenden Bedarf an klaren Regelungen für Nutzer von Gastankflaschen, die eine legale und sichere Versorgungsmöglichkeit an der bestehenden Infrastruktur anstreben. Die neuen Sicherheitsanforderungen des Arbeitsblatts G 607 gelten dabei als wesentliche Voraussetzung für eine künftige Neuregelung der Betankungspraxis.

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