Gastgewerbe, Arbeitsplätze

Gastgewerbe erholt sich – doch die Arbeitsplätze schwinden

21.05.2026 - 09:00:18 | boerse-global.de

Das Gastgewerbe verzeichnet nominale Umsatzsteigerungen, kämpft jedoch mit sinkenden Beschäftigtenzahlen und politischen Diskussionen um die Mehrwertsteuer.

Gastgewerbe erholt sich – doch die Arbeitsplätze schwinden - Foto: über boerse-global.de
Gastgewerbe erholt sich – doch die Arbeitsplätze schwinden - Foto: über boerse-global.de

Die deutsche Gastronomie und Hotellerie verzeichnet einen nominalen Umsatzsprung, kämpft aber mit schrumpfenden Belegschaften. Der aktuelle DATEV-Mittelstandsindex zeigt ein zwiespältiges Bild der Branche.

Im April stiegen die Umsätze im Gastgewerbe um 4 Prozent im Vergleich zum Dezember und lagen sogar 7,1 Prozent über dem Vorjahreswert. Das ist der höchste Stand seit Herbst 2023. Ein wesentlicher Treiber: die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent, die seit Januar gilt.

Doch die Freude währt nicht lange. Ein DATEV-Volkswirt äußerte Zweifel, ob die Steuervorteile tatsächlich bei den Gästen ankommen. Die Beschäftigungszahlen sprechen eine andere Sprache: Seit Frühjahr 2024 ist die Zahl der Arbeitsplätze in der Branche um 3,6 Prozent gesunken. Das deutet darauf hin, dass Betriebe eher mit höheren Preisen oder gesteigerter Effizienz arbeiten – nicht mit mehr Kapazitäten.

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Gemischte Bilanz im Mittelstand

Der gesamte Mittelstand legte im Vergleich zum Vorjahr um 1,2 Prozent zu. Doch einzelne Sektoren hinken hinterher:

  • Baugewerbe: minus 6,1 Prozent
  • Einzelhandel: minus 2,7 Prozent
  • Verarbeitendes Gewerbe: minus 0,6 Prozent

Was läuft schief? Die Schere zwischen nominalem Wachstum und realer Wirtschaftskraft öffnet sich weiter.

Streit um die 21-10-0-Formel

Die große politische Debatte dreht sich um eine mögliche Mehrwertsteuer-Reform. Die Union bringt eine Anhebung des Standardsatzes von 19 auf 21 Prozent ins Spiel, während der ermäßigte Satz von 7 auf 10 Prozent steigen soll. Lebensmittel wären dann komplett von der Steuer befreit.

Das Steuerzahler-Institut hat durchgerechnet: Ein 21-Prozent-Satz brächte jährlich rund 31 Milliarden Euro zusätzlich. Die Nullsteuer auf Lebensmittel und der höhere ermäßigte Satz kosten etwa 12,5 Milliarden Euro. Unterm Strich blieben 18,5 Milliarden Euro pro Jahr.

Die Kritik kommt von allen Seiten. Die Grünen und das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) warnen vor einer Mehrbelastung Geringverdiener. Der Präsident des Steuerzahlerbundes hält die Reform für unnötig kompliziert und plädiert für einen einheitlichen Satz von 19 Prozent mit wenigen Ausnahmen.

Die Bundesregierung stellte am 19. Mai klar: Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD sind keine weiteren Mehrwertsteuer-Änderungen vorgesehen. Das war die Antwort auf eine offizielle Anfrage zu Steuererleichterungen für die Gastronomie und Photovoltaik-Anlagen.

Einkommensteuer: Entlastung ab 2027

Ab dem 1. Januar 2027 sollen kleine und mittlere Einkommen entlastet werden. Wer zwischen 2.500 und 3.000 Euro brutto im Monat verdient, kann mit einer jährlichen Ersparnis von 100 bis 400 Euro rechnen. Das schätzen DIW-Ökonomen.

Doch die Finanzierung bleibt umstritten. Die SPD will Spitzenverdiener stärker zur Kasse bitten, die Union lehnt das ab. Im Gespräch ist eine Erhöhung des „Reichensteuersatzes“ von 45 auf 47,5 Prozent für Einkommen über 210.000 Euro. Auch eine Reform der Erbschaftsteuer steht im Raum.

Wichtige Änderungen für Unternehmen

Mehrere administrative Neuerungen sind bereits in Kraft oder stehen kurz bevor:

  • Interne Leistungen und Organschaften: Das Bundesfinanzministerium hat klargestellt, dass interne Dienstleistungen einer Tochter an die Mutter nicht steuerbar sind, wenn die Mutter sie fĂĽr nichtwirtschaftliche Zwecke nutzt. Das folgt Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofs.

  • Abfindungen: Seit 2025 dĂĽrfen Arbeitgeber die FĂĽnftelregelung nicht mehr direkt auf Abfindungen anwenden. Arbeitnehmer mĂĽssen die Steuerermäßigung jetzt ĂĽber die Steuererklärung geltend machen.

  • E-Mobilität: Ein neues Förderprogramm startete am 19. Mai. Es gibt 3.000 Euro fĂĽr Elektroautos und 1.500 Euro fĂĽr Plug-in-Hybride – abhängig von bestimmten Einkommensgrenzen.

  • Lkw-Maut in den Niederlanden: Ab dem 1. Juli 2026 wird in den Niederlanden eine Lkw-Maut fällig. Die On-Board-Unit muss stets aktiv sein. Bei Verstößen drohen BuĂźgelder zwischen 400 und 800 Euro.

Kostenexplosion bei Reparaturen

Während die Steuerpolitik entlasten soll, steigen die Kosten an anderer Stelle rasant. Eine Studie des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigt: Fahrassistenzsysteme werden die Unfallzahlen bis 2040 zwar um 9 bis 14 Prozent senken. Doch die komplexe Technik treibt die Reparaturkosten in die Höhe.

Seit 2017 sind die Werkstattkosten um 50 Prozent gestiegen. Der durchschnittliche Stundensatz lag 2024 bei über 200 Euro. Die Inflation könnte die Gesamtschadenssumme bis 2040 um bis zu 32 Prozent steigen lassen.

Digitalisierung als Ausweg

An angesichts des Kostendrucks setzen deutsche Unternehmen verstärkt auf digitale Lösungen. Die automatisierte Rechnungsverarbeitung und KI-gestütztes Reisekostenmanagement werden zum Standard. SAP Concur bringt KI-Agenten auf den Markt, die Belege selbstständig interpretieren und auf Richtigkeit prüfen.

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Der Geschäftsreiseverkehr boomt trotzdem: Die Ausgaben sollen 2026 auf 48,6 Milliarden Euro steigen – ein Plus von 8,3 Prozent gegenüber 2024.

Ausblick: Was bleibt?

Der Rest des Jahres 2026 wird von der Umsetzung dieser digitalen Transformationen und der anhaltenden Debatte um die Steuerreform 2027 geprägt sein. Für das Gastgewerbe bleibt die entscheidende Frage: Lässt sich das nominale Umsatzwachstum halten, während die Belegschaft schrumpft und befristete Steuererleichterungen auslaufen?

Steuerzahler und Unternehmen sollten die Fristen im Blick behalten. Die Voranmeldung für die Februar-Umsatzsteuer 2027 ist bis zum 10. März 2027 fällig. Öffentliche Bedienstete und Beamte können ihre Steuererklärung für 2026 freiwillig einreichen – historisch gesehen erhalten 88 Prozent der Antragsteller eine Erstattung, oft mehrere hundert Euro. Die allgemeine Frist endet am 31. Juli des Folgejahres, bei Steuerberatern Ende Februar.

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