GebÀudeförderung: BAFA setzt neue Richtlinie ab 21. Juli um
Veröffentlicht am: 19.07.2026 um 08:43 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Juli 2026 eine neue Richtlinie fĂŒr die GebĂ€udeförderung in Kraft. Die bestehende Grundförderung bleibt erhalten â doch die Reform bringt zusĂ€tzliche finanzielle Anreize und angepasste AntragsmodalitĂ€ten mit sich.
Familienbonus und iSFP-PrÀmie
Ein Kernpunkt der novellierten Richtlinie: die EinfĂŒhrung eines Familienzuschlags sowie eines spezifischen Bonus fĂŒr den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Letzterer setzt kĂŒnftig eine Mindestinvestitionssumme von 30.000 Euro voraus. Die MaĂnahmen zielen darauf ab, gezielte Anreize fĂŒr umfassendere energetische Modernisierungen zu setzen.
Gleichzeitig entfallen bestimmte Förderbereiche. Ab dem 21. Juli streicht das BAFA die UnterstĂŒtzung fĂŒr die Innenbeleuchtung in NichtwohngebĂ€uden.
Wichtige Fristen fĂŒr Antragsteller
FĂŒr Antragsteller ergeben sich klare Deadlines: Technische Projektbeschreibungs-IDs (TPB-IDs), die bis zum 8. Juli 2026 erstellt wurden, behalten ihre GĂŒltigkeit nur noch bis zum 20. Juli. Ab dem darauffolgenden Tag mĂŒssen fĂŒr neue AntrĂ€ge auch neue Identifikationsnummern generiert werden.
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Ausblick auf 2027
Die Reform sieht bereits jetzt weitere Anpassungen fĂŒr die nahe Zukunft vor. Ab 2027 sollen zusĂ€tzliche Boni eingefĂŒhrt werden, die auf spezifische ökologische und bauliche Kriterien abzielen. Dazu gehört ein Bonus fĂŒr die Sanierung von sogenannten âWorst-Performing-Buildingsâ â GebĂ€uden mit besonders schlechtem energetischen Zustand. Zudem ist ein spezieller Förderbonus fĂŒr den Einbau von WĂ€rmepumpen aus EU-Produktion vorgesehen.
Regionale ErgÀnzungen
Die Bundesprogramme bilden oft die Grundlage fĂŒr ergĂ€nzende Finanzierungsangebote auf Landesebene. Branchenverzeichnisse listen derzeit bundesweit rund 145 Förderprogramme â von Darlehen fĂŒr klimafreundliche Neubauten bis hin zu regionalen Heizungsförderungen fĂŒr WĂ€rmenetzanschlĂŒsse.
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In Nordrhein-Westfalen etwa koppelt die NRW.BANK ihre Kreditangebote eng an die Bundesförderung. Das Institut bietet Darlehen von bis zu 150.000 Euro fĂŒr Neubauten, Sanierungen oder den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Voraussetzung: eine bestehende Förderung durch die KfW im Rahmen der BEG-Programme oder ein entsprechendes Nachhaltigkeitszertifikat. Mitte Juli 2026 lagen die ZinssĂ€tze fĂŒr AnnuitĂ€tendarlehen mit zehnjĂ€hriger Zinsbindung zwischen effektiv 3,03 und 3,20 Prozent. Solche Programme ermöglichen es ImmobilieneigentĂŒmern, die ZuschĂŒsse des Bundes mit zinsgĂŒnstigen Krediten zu kombinieren.
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