GebÀudemodernisierung: 65-Prozent-Regel fÀllt, Gas bleibt erlaubt
Veröffentlicht: 09.07.2026 um 20:58 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Karlsruhe gibt grĂŒnes Licht: Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere EilantrĂ€ge gegen das neue Heizungsgesetz abgewiesen. Am Freitag kann der Bundestag nun wie geplant ĂŒber das GebĂ€udemodernisierungsgesetz und die parallel verhandelte Gesundheitsreform abstimmen.
Karlsruhe weist EilantrĂ€ge der Opposition zurĂŒck
Die AntrĂ€ge stammten unter anderem von Abgeordneten der GrĂŒnen und der Linksfraktion. Sie richteten sich gegen die kurzen Beratungsfristen im Parlament. Die KlĂ€ger kritisierten, dass ihnen fĂŒr die Sichtung von insgesamt 278 Seiten an ĂnderungsantrĂ€gen nicht genug Zeit zur VerfĂŒgung gestanden habe. Zudem rĂŒgte die Linke eine fehlende AbschĂ€tzung der Klimawirkung sowie unklare Kostenangaben zur geplanten âBiotreppeâ.
Das Gericht verwarf die Organklage der Linksfraktion als unzulĂ€ssig. BegrĂŒndung: fehlendes RechtsschutzbedĂŒrfnis. Damit wurden die EilantrĂ€ge gegenstandslos.
Die Koalition aus Union und SPD begrĂŒĂte die Entscheidung. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche betonte, das Gesetz schaffe nun die notwendige Planungssicherheit fĂŒr BĂŒrger und Unternehmen.
GrĂŒne kritisieren chaotisches Verfahren
Kritik kam hingegen von den GrĂŒnen. Der Abgeordnete Janosch Dahmen bezeichnete das Verfahren als chaotisch. Andere Stimmen aus der Partei stuften das Gesetz in seiner aktuellen Form als verfassungswidrig ein.
Bereits 2023 hatte ein erfolgreicher Eilantrag zu einer Verzögerung des damaligen Heizungsgesetzes gefĂŒhrt. Ein entsprechendes Hauptverfahren zu dieser Ă€lteren Klage ist fĂŒr den 23. Juli 2026 terminiert.
Was das neue Heizungsgesetz bringt
Die Neuregelung reformiert das bisherige Heizungsgesetz grundlegend. Ein zentraler Punkt: Die 65-Prozent-Regel fĂŒr erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen wird aufgehoben. Gas- und Ălheizungen bleiben weiterhin zulĂ€ssig â sofern sie schrittweise auf klimaneutrale Brennstoffe umgestellt werden.
Der Zeitplan sieht folgende Eckpunkte vor:
- Ab 2028: GrĂŒngasquote fĂŒr bestehende Gasheizungen
- Ab 2029: Die Biotreppe startet â ein steigender Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wird Pflicht
- Ab 2030: Klimaneutrales Heizen soll Standard fĂŒr Neubauten werden
- Bis 2045: VollstÀndiger Ausstieg aus fossilen Heizungssystemen
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SPD-Fraktionsvize Armand Zorn betonte, die staatliche Förderung fĂŒr den Heizungstausch bleibe erhalten. KĂŒnftig werde sie jedoch stĂ€rker auf Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen ausgerichtet. Allerdings steht eine Ănderung der Förderkonditionen unmittelbar bevor: BranchenverbĂ€nde und Energieberater wiesen darauf hin, dass die staatliche Heizungsförderung bereits ab dem 21. Juli 2026 sinken soll.
Auch Gesundheitsreform kann kommen
Die Karlsruher Entscheidung ermöglicht auch die Verabschiedung der Gesundheitsreform. Das von Nina Warken (CDU) forcierte Kassen-Spargesetz zielt darauf ab, die BeitragssÀtze stabil zu halten. Ab 2027 sind jedoch deutliche Einsparungen und Anpassungen bei den ZusatzbeitrÀgen sowie bei der Mitversicherung vorgesehen.
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Nach der erwarteten Zustimmung im Bundestag am Freitag soll sich noch am selben Tag der Bundesrat mit dem Gesetzespaket befassen.
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