Gebäudemodernisierung: 65-Prozent-Regel fällt, Grüngas-Quote ab Dezember
Veröffentlicht: 07.07.2026 um 04:51 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Grund ist eine Klage der Linke-Fraktion beim Bundesverfassungsgericht.
Eilantrag gegen beschleunigtes Verfahren
Die Abgeordneten der Linken sehen ihre Informationsrechte verletzt. Sie kritisieren die knappe Zeitspanne für die parlamentarische Beratung des komplexen Vorhabens. Aus Parlamentskreisen verdichteten sich am Montag die Hinweise, dass ein finaler Beschluss erst nach der Sommerpause im September möglich ist. Das Bundesverfassungsgericht könnte noch im Laufe dieser Woche über den Eilantrag entscheiden.
Während die Grünen die mögliche Verschiebung begrüßten, hatten sich die Regierungsfraktionen von SPD und CDU/CSU zuvor bereits auf weitreichende Änderungen geeinigt. Ziel war es, das Gesetz noch vor der Sommerpause durchzubringen. Durch die Klage rückt dieser Zeitplan nun in weite Ferne.
Das ändert sich im Gesetzentwurf
Trotz der verfahrensrechtlichen Unsicherheiten liegt ein inhaltlicher Kompromiss der Koalition vor. Die ursprünglich vorgesehene 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien fällt weg. Stattdessen soll bis zum 1. Dezember 2026 ein neues Gesetz zur Grüngas- und Grünheizölquote kommen. Dieses verpflichtet Inverkehrbringer, Brennstoffe bis 2045 schrittweise vollständig auf klimaneutrale Alternativen umzustellen.
Neu aufgenommen wurden technische Optionen wie Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK). Gaslieferanten müssen künftig den Anteil an Biogas in ihren Lieferungen gesondert ausweisen. Für Biogasanlagen steigt die Obergrenze für den Einsatz von Mais zur Vergärung von 40 auf 50 Masseprozent.
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Wer zahlt die Modernisierung?
Das geänderte Gesetz enthält neue Regelungen zur Kostenverteilung zwischen Mietern und Vermietern. Die sogenannte Heizkostenbremse sieht vor: Vermieter beteiligen sich künftig hälftig an den Netzentgelt- und CO2-Kosten.
Zur finanziellen Flankierung stellt Bundesfinanzminister Klingbeil (SPD) 2,7 Milliarden Euro aus dem Klimafonds bereit. Trotz dieser Förderung bleibt die Kritik scharf. Die Grünen bezeichnen den Entwurf als unzureichend für den Klimaschutz. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) warnt vor Bio-Brennstoffen – er stuft sie als Mogelpackung ein.
Studie: Biomethan wird teurer als Wärmepumpe
Eine Untersuchung des Fraunhofer-Instituts IFAM dämpft die Erwartungen an eine langfristige Nutzung von Gasheizungen mit Biomethan. Demnach wird Biomethan bis 2045 mit prognostizierten 12,8 Cent pro Kilowattstunde deutlich teurer sein als Strom für Wärmepumpen. Für einen Durchschnittshaushalt entspräche das jährlichen Kosten von rund 2.560 Euro.
Die Experten rechnen mit einem massiven Rückgang des Gasverbrauchs. Das mache den Betrieb vieler Gasnetze unwirtschaftlich. Mehrere Kommunen bereiten laut Berichten bereits eine geordnete Stilllegung ihrer Netzinfrastruktur vor.
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Auch das Kraftwerksgesetz wird angepasst
Parallel zu den Änderungen am Heizungsgesetz plant die Bundesregierung Anpassungen beim Kraftwerksgesetz. Bundeswirtschaftsministerin Reiche (CDU) kündigte an, den sogenannten Südbonus für neue Gaskraftwerke zu modifizieren. Ziel ist es, Standorte in Nord- und Ostdeutschland zu stärken.
Der zweite Ausschreibungstermin wurde auf den 29. Dezember 2026 verschoben. Der Höchstgebotswert steigt auf 244.000 Euro pro Megawatt und Jahr.
