Gebäudemodernisierungsgesetz, DUH

Gebäudemodernisierungsgesetz: DUH zieht mit jungen Mietern vor Gericht

Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 17:23 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die DUH und junge Mieterinnen und Mieter wenden sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz; dessen Vorgaben greifen stufenweise bis 2030.

Gebäudemodernisierungsgesetz: DUH und Mieter ziehen vor Gericht
Ein Rohbau eines modernen Wohngebäudes mit Baugerüsten vor einem klaren blauen Himmel. Illustration mit AI erstellt.

Die Deutsche Umwelthilfe geht juristisch gegen das kürzlich beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz vor. Wie aus Berichten hervorgeht, reicht der Umwelt- und Verbraucherschutzverband gemeinsam mit jungen Mieterinnen und Mietern in Berlin eine Verfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung ein.

Die Organisation kündigte dazu eine digitale Pressekonferenz für Dienstag, den 29. September 2026, um 9.30 Uhr an. An der Veranstaltung nehmen DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz sowie der Berliner Rechtsanwalt Remo Klinger von der Kanzlei Geulen & Klinger teil. Anmeldungen hierzu laufen über den Newsroom des Verbandes.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz war am 28. Juli 2026 verkündet worden und trat am 29. Juli 2026 in Kraft. Damit löst das Regelwerk das bisherige Gebäudeenergiegesetz beziehungsweise Heizungsgesetz ab. Der Gesetzgeber hat für die Umstellung einen mehrstufigen Zeitplan vorgesehen, dessen Vorgaben gestaffelt in den Jahren 2026, 2027, 2028 und 2030 wirksam werden.

Gestaffelte Vorgaben bis 2030

Ab dem 1. Januar 2027 ersetzt das Gesetz das bisherige System schrittweise. Zu diesem Stichtag entfällt der 55-Prozent-Faktor, während sich der energetische Standard künftig über Referenzgebäude nach der Norm DIN/TS 18599:2025-10 bemisst. Zudem greift ab diesem Zeitpunkt eine Solaranlagenpflicht für neue öffentliche Nichtwohngebäude sowie für sonstige neue Nichtwohngebäude mit mehr als 250 Quadratmetern Nutzfläche.

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Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft und ersetzt das bisherige Heizungsgesetz — die Vorgaben greifen aber gestaffelt: 2027 entfällt der 55-Prozent-Faktor und die Solarpflicht für neue Nichtwohngebäude über 250 Quadratmeter Nutzfläche startet, 2028 folgen Nullemissionsstandard und Lebenszyklus-THG-Ermittlung, 2030 der Nullemissionsstandard für jeden Neubau. Wer die Stichtage kennt, plant Sanierung und Neubau ohne Zeitdruck. Kostenlosen Stufenplan-Leitfaden anfordern

Weitere Verschärfungen und Umstellungen folgen zum 1. Januar 2028. Ab diesem Datum müssen neue, behördlich genutzte Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand als Nullemissionsgebäude ausgeführt werden. Zudem schreibt der Gesetzgeber ab diesem Stichtag eine Ermittlung der Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen für alle Neubauten vor, deren Nutzfläche 1.000 Quadratmeter übersteigt.

Die abschließende Stufe der Reform tritt am 1. Januar 2030 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gilt der Nullemissionsstandard ausnahmslos für jeden Neubau. Gleichzeitig wird die Solarpflicht auf neue Wohngebäude ausgeweitet.

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Gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz läuft eine Verfassungsbeschwerde — doch die gestaffelten Fristen bis 2030 bleiben vorerst der Rahmen, an dem sich Eigentümer und Verwalter orientieren müssen. Der Leitfaden ordnet ein, welche Vorgaben zu welchem Stichtag greifen und wie Sie Ihr Portfolio Schritt für Schritt darauf ausrichten. Compliance-Fahrplan jetzt sichern

Im Gegenzug entfällt ab 2030 die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für den Einsatz erneuerbarer Energien. Gegen diesen rechtlichen Rahmen wendet sich nun die Beschwerde der Umweltorganisation und der beteiligten Mieterinnen und Mieter vor dem Bundesverfassungsgericht.

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