Gebäudemodernisierungsgesetz, Heizungsregeln

Gebäudemodernisierungsgesetz: Neue Heizungsregeln ab heute gültig

Veröffentlicht: 12.07.2026 um 15:46 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung stellt 500 Millionen Euro für den Ausbau von Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern bereit. Anträge sind seit April möglich.

500 Millionen: Neues Förderpaket für E-Auto-Ladestationen
Moderne Tiefgarage eines Mehrparteienhauses mit mehreren E-Ladesäulen und vorverkabelten Stellplätzen, beleuchtet mit grünem Licht. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Bundesregierung legt ein massives Förderprogramm auf: 500 Millionen Euro fließen in den Ausbau von Ladestationen für Elektroautos an Mehrparteienhäusern. Seit dem 15. April können digitale Anträge gestellt werden.

Wer profitiert – und wie viel gibt es?

Die Förderhöhe variiert je nach technischer Ausstattung. Für die reine Vorverkabelung ohne Ladestation gibt es bis zu 1.300 Euro pro Stellplatz. Wer eine Wallbox installiert, bekommt maximal 1.500 Euro. Die höchste Förderung von 2.000 Euro ist für bidirektionales Laden reserviert – also Systeme, die Strom nicht nur beziehen, sondern auch ins Netz zurückspeisen können.

Die Technik hat Grenzen: Erlaubt sind maximal 22 kW Ladeleistung. Pflicht ist außerdem, dass mindestens 20 Prozent der Stellplätze vorverkabelt werden – und insgesamt sechs Stellplätze elektrifiziert sein müssen.

Wer Anträge stellen kann

Die Zielgruppe ist breit gefasst. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Privateigentümer und Wohnungsbaugesellschaften sind antragsberechtigt. Die Fristen unterscheiden sich: Gruppe 1 und 2 müssen bis zum 10. November 2026 ihre Unterlagen einreichen, Gruppe 3 bereits bis zum 15. Oktober.

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International zeigt sich ein ähnlicher Trend. In Seoul startete 2026 die zweite Runde eines Pilotprogramms. Dort übernimmt der Staat 50 bis 70 Prozent der Kosten – allerdings müssen bei Mehrfamilienhäusern 80 Prozent der Eigentümer zustimmen.

Neues Gesetz verändert die Rahmenbedingungen

Die Förderung fällt mit einem grundlegenden Umbau der Immobilien-Gesetzgebung zusammen. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) trat am 12. Juli 2026 in Kraft – einen Tag nach der Verabschiedung durch den Bundesrat. Die starre Pflicht zu 65 Prozent erneuerbaren Energien beim Heizungstausch entfällt. Stattdessen gilt eine „Bio-Treppe“ für klimafreundliche Brennstoffe, die bis 2045 eine Quote von 100 Prozent erreichen soll.

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Markt zieht an – Verbände fordern mehr

Der Bedarf an privater Ladeinfrastruktur wächst. Tesla lieferte im zweiten Quartal 2026 25 Prozent mehr Fahrzeuge aus als im Vorjahreszeitraum. In Deutschland half eine E-Auto-Prämie, den Absatz auf rund 29.000 Einheiten im ersten Halbjahr zu steigern.

Trotz allem mahnen Verbände wie der GdW: Neben der energetischen Sanierung und der Ladeinfrastruktur fehlen weiterhin altersgerechte Wohnungen. Für 2026 stehen dafür rund 50 Millionen Euro aus KfW-Programmen bereit.

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