Gebäudemodernisierungsgesetz: Neue Pflichten für Planer ab 2028
Veröffentlicht: 15.07.2026 um 03:50 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Wer eine Kostenobergrenze vereinbart und diese massiv überschreitet, verliert den Anspruch auf Abschlagszahlungen.
Im konkreten Fall hatte eine Architektin Planungsleistungen abgerechnet – obwohl ihre Kalkulation die vereinbarte Summe von rund 350.000 Euro um mehr als 50 Prozent überstieg. Die prognostizierten Kosten lagen bei 534.750 Euro. Das Gericht entschied: Kein Anspruch auf Teilvergütung nach § 632a BGB, wenn die Planung nicht vertragsgemäß ist (Az. 14 U 59/25). Die Revision ließen die Richter nicht zu.
Gebäudemodernisierungsgesetz: Neue Pflichten für Planer
Parallel zur Rechtsprechung sorgt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) für zusätzliche Komplexität. Der Bundestag verabschiedete es am 10. Juli 2026. Es löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz ab und bringt klare Vorgaben:
Ab 2028 müssen öffentliche Neubauten den Nullemissionsstandard erfüllen, ab 2030 gilt das für alle Neubauten. Bei Nichtwohngebäuden müssen bis 2030 die energetisch schlechtesten 16 Prozent saniert werden. Für Gebäude über 1.000 Quadratmeter wird zudem die Erfassung von Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen Pflicht.
Die Branche reagiert: „Das ist eine komplexe Managementaufgabe", heißt es aus Fachkreisen. Planer müssen schon in frühen Projektphasen belastbare Betriebsstrategien vorlegen.
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Honorarstreit: Wer bezahlt die Leistungsphase 0?
Die Brandenburgische Ingenieurkammer fordert jetzt eine Anpassung der Honorarpraxis. Besonders die sogenannte Leistungsphase 0 – die Bedarfsplanung vor dem eigentlichen Projektstart – müsse fair und rechtssicher vergütet werden. Nur so erhalten Planer klare Kalkulationsgrundlagen.
Auch die neuen Quoten des GModG müssen in Honorarvereinbarungen einfließen. Ab 2029 verlangt das Gesetz eine Biotreppe von 10 Prozent klimafreundlicher Brennstoffe, bis 2040 steigt der Anteil auf 60 Prozent. Die Grüngasquote ab 2028 gehört ebenfalls in langfristige Modernisierungskonzepte.
Digitalisierung: E-Rechnungspflicht ab 2027
Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle Unternehmen Rechnungen elektronisch ausstellen. Das standardisierte Format soll die Buchhaltung effizienter machen und Papier sparen. Wer sich nicht rechtzeitig vorbereitet, riskiert Zahlungsverzögerungen.
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Haftungsfallen: WDVS bleibt ein Risiko
Parallel zu den neuen Pflichten bleiben alte Probleme bestehen. Eine Rechtsexpertin warnte Mitte Juli auf einem Fachseminar vor den spezifischen Haftungsrisiken bei Wärmedämmverbundsystemen (WDVS). Planungs- und Ausführungsfehler führen hier regelmäßig zu Honorarkürzungen oder Schadensersatzforderungen. Die Devise: lückenlose Dokumentation.
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