GebÀudesanierung, Fördergrenzen

GebÀudesanierung: Neue Fördergrenzen und Steuervorgaben ab Juli

Veröffentlicht am: 24.07.2026 um 03:04 Uhr | Redaktion boerse-global.de

VerschĂ€rfte Förderbedingungen und neue Steuervorgaben prĂ€gen die Sanierungssaison 2026. Ein BFH-Urteil erleichtert zudem die Finanzierung fĂŒr KĂ€ufer.

Immobilien-Sanierung 2026: Neue Förderung, Steuerregeln & Fristen
Moderne Baustelle eines WohngebĂ€udes mit BauplĂ€nen und Taschenrechner auf einem Schreibtisch. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Seit dem 21. Juli gelten verschĂ€rfte Förderbedingungen fĂŒr GebĂ€udesanierungen. Das Finanzministerium zieft die Daumenschrauben bei der Steuerdokumentation an. Und die Justiz setzt neue MaßstĂ€be fĂŒr die Bewertung kernsanierter Immobilien. Ein Überblick ĂŒber die wichtigsten Änderungen.

Weniger Geld fĂŒr Fenster und TĂŒren

Die Bundesförderung fĂŒr effiziente GebĂ€ude (BEG) hat ihre Konditionen geĂ€ndert. FĂŒr den Austausch von Fenstern und TĂŒren gibt es noch 15 Prozent Zuschuss. Allerdings sinken die förderfĂ€higen HöchstbetrĂ€ge degressiv:

  • Erste Wohneinheit: 30.000 Euro
  • Zweite bis sechste Einheit: 15.000 Euro
  • Ab der siebten Einheit: 8.000 Euro

Ein Bonus fĂŒr den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) wird erst ab 30.000 Euro Investitionsvolumen gewĂ€hrt.

Heizungsförderung: Die Uhr tickt

Die Grundförderung fĂŒr Heizungen bleibt bei 30 Prozent – mit einem Höchstbetrag von 28.000 Euro fĂŒr die erste Wohneinheit. Doch ab dem 1. Februar 2027 sinkt diese Summe halbjĂ€hrlich um 750 Euro. Auch der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent wird ab dann reduziert.

Die Einkommensboni sind gestaffelt:
- Bis 30.000 Euro Haushaltseinkommen: 40 Prozent
- Bis 40.000 Euro: 30 Prozent
- Bis 50.000 Euro: 10 Prozent

Strengere Regeln fĂŒr die Steuer

Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom Januar 2026 verschĂ€rft die Vorgaben zur steuerlichen Behandlung von Sanierungen. Die Neuregelung gilt fĂŒr alle noch offenen SteuerfĂ€lle. Immobilienbesitzer mĂŒssen kĂŒnftig detaillierter dokumentieren, ob Kosten sofort abziehbar sind oder als Anschaffungs- oder Herstellungskosten gelten.

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Das SĂ€chsische Finanzgericht hat zudem klargestellt: Bei einer Kernsanierung gilt das Jahr des Abschlusses als fiktives Baujahr fĂŒr die Restnutzungsdauer. Die Beweislast fĂŒr den Umfang der Sanierung liegt beim Steuerpflichtigen.

Finanzierung wird einfacher

Ein BFH-Urteil vom 23. Juli bringt Erleichterung fĂŒr KĂ€ufer: Zinslose Ratenzahlungen gelten steuerlich nicht als ZinseinkĂŒnfte. Das kann die Finanzierung vor allem fĂŒr ErstkĂ€ufer attraktiver machen.

Die Bundesregierung hat zudem die Abschaffung der nationalen Immobilien-Kapitalpuffer zum 1. Januar 2027 beschlossen. Banken bekommen mehr Spielraum bei der Kreditvergabe. Experten erwarten leichte Zinsvorteile von 0,05 bis 0,10 Prozentpunkten.

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Fristen im Blick behalten

Die SteuererklĂ€rung fĂŒr 2025 muss bis zum 31. Juli 2026 abgegeben werden. ImmobilieneigentĂŒmer können abziehen:
- Handwerkerleistungen: bis zu 1.200 Euro
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: bis zu 4.000 Euro
- Energetische Sanierungen: bis zu 40.000 Euro ĂŒber drei Jahre

Vermieter nutzen die lineare Abschreibung (AfA). FĂŒr GebĂ€ude ab Baujahr 2023 liegt sie bei 3 Prozent jĂ€hrlich.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und MĂ€rkten ohne GewĂ€hr; Änderungen jederzeit möglich. BörsengeschĂ€fte können zu hohen Verlusten fĂŒhren. Unsere BeitrĂ€ge werden ganz oder teilweise automatisiert mit UnterstĂŒtzung von AI erstellt und geprĂŒft.

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