GebÀudetyp-E-Gesetz: Entwurf setzt auf Opt-in und lÀsst Sicherheitsregeln bestehen
Veröffentlicht am: 06.11.2026 um 13:43 Uhr | Redaktion boerse-global.deDas Bundesjustizministerium hat am 26. Oktober 2026 einen Referentenentwurf fĂŒr das sogenannte GebĂ€udetyp-E-Gesetz vorgelegt. Mit der Gesetzesinitiative soll das Bauen in Deutschland durch den Verzicht auf kostenintensive Standards vereinfacht und beschleunigt werden. FĂŒr die beteiligten BundeslĂ€nder und FachverbĂ€nde lĂ€uft die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen bis zum 9. November 2026.
Der vorgelegte Entwurf setzt auf eine Opt-in-Regelung. Das bedeutet, dass der vereinfachte GebĂ€udestandard nur dann rechtlich greift, wenn die Vertragsparteien dies ausdrĂŒcklich miteinander vereinbaren.
Zentraler Bestandteil der ministeriellen PlĂ€ne ist, dass wesentliche Sicherheitsvorgaben unberĂŒhrt bleiben: Vorgaben zu Brandschutz, Statik sowie zur Belichtung und BelĂŒftung von RĂ€umen sind auch im Rahmen des GebĂ€udetyps E weiterhin zwingend einzuhalten. Das Bundesjustizministerium verweist in diesem Zusammenhang auf Erfahrungen aus Pilotprojekten.
Bei diesen hĂ€tten sich Einsparungen in Höhe von 10 bis 15 Prozent im Vergleich zu solchen Standards erzielen lassen, die ĂŒber die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Konkrete Angaben zu den einzelnen Vorhaben oder deren Gesamtzahl enthĂ€lt der Entwurf nicht. Nach Medienberichten ist mit einem Inkrafttreten des Gesetzes nicht vor Mitte 2027 zu rechnen.
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VerbÀnde warnen vor Haftungsfragen und LÀndervorgaben
In der Immobilien- und Handwerksbranche löst die Initiative ein geteiltes Echo aus. Der Immobilienverband IVD legte am 4. November 2026 eine Analyse vor, in der sechs Kernregelungen des Entwurfs beleuchtet werden.
Dazu zĂ€hlen unter anderem eine Dokumentationspflicht zur erwarteten Kostenersparnis, Ăffnungsklauseln fĂŒr die BundeslĂ€nder sowie das unberĂŒhrt bleibende Mietrecht. Der IVD sieht in der aktuellen Ausgestaltung erhebliche Haftungsrisiken und warnt vor einem regulatorischen Flickenteppich.
Auch GdW-PrĂ€sident Gedaschko mahnt eine mietrechtliche Absicherung an. Aus den Reihen der Politik bezweifelt der CDU/CSU-Baupolitiker Luczak die Wirksamkeit des vorgelegten Entwurfs. AygĂŒl Ăzkan vom ZIA bemĂ€ngelt, dass das Ziel, kostengĂŒnstiges Bauen als Normalstandard zu etablieren, mit den vorgelegten Regelungen nicht gelungen sei.
Das Handwerk fordert vor allem den Schutz ausfĂŒhrender Betriebe. Franz Xaver Peteranderl, PrĂ€sident der Handwerkskammer fĂŒr MĂŒnchen und Oberbayern, bewertete den Entwurf grundsĂ€tzlich als Schritt in die richtige Richtung.
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Vereinfachte Standards könnten Baukosten senken und Wohnraum zĂŒgiger bereitstellen. Entscheidend sei jedoch, dass Abweichungsvereinbarungen absolut rechtssicher formuliert werden und Handwerksbetriebe vor zusĂ€tzlicher MĂ€ngelhaftung geschĂŒtzt bleiben.
Peteranderl warnte zudem davor, dass zusĂ€tzliche Mindestanforderungen einzelner LĂ€nder zu unterschiedlichen rechtlichen MaĂstĂ€ben fĂŒr denselben GebĂ€udetyp fĂŒhren könnten. Dies belaste ĂŒberregional agierende Betriebe unnötig, weshalb eine enge Abstimmung zwischen Bund und LĂ€ndern erforderlich sei. Da sich der Entwurf noch in der Ressortabstimmung befindet, seien Ănderungen weiterhin möglich.
Ăhnliche Forderungen erhebt der Zentralverband SanitĂ€r Heizung Klima (ZVSHK). HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer Daniel Föst begrĂŒĂte den Gesetzentwurf zwar im Grundsatz, betonte jedoch, dass das Haftungsrisiko eines bewussten Standardverzichts nicht bei den Handwerksbetrieben abgeladen werden dĂŒrfe.
Der Verband sieht insbesondere die geplante Erleichterung von AufklĂ€rungspflichten kritisch, wonach kĂŒnftig ein deutlicher Hinweis genĂŒgen soll. Gefordert werden stattdessen eindeutige Leistungsbeschreibungen, klar geregelte Verantwortlichkeiten und eine bessere Verzahnung mit den marktĂŒblichen Vertragsformen.
Zudem verlangt der ZVSHK bundesweit einheitliche Vorgaben anstelle abweichender Mindeststandards der BundeslĂ€nder. Es bedĂŒrfe einer klaren Trennung zwischen verzichtbaren Komfortmerkmalen und unverzichtbaren Anforderungen an Gesundheit, Sicherheit sowie den technischen GebĂ€udebetrieb. Weitere Einsparpotenziale lieĂen sich erschlieĂen, wenn Fachbetriebe kĂŒnftig frĂŒhzeitiger in die Planungsphasen eingebunden wĂŒrden.
