Gebäudetyp E, Wohnungsbau

Gebäudetyp E: Ministerinnen legen Gesetz für günstigeres Bauen vor

Veröffentlicht am: 26.10.2026 um 12:33 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Der geplante Gebäudetyp E soll freiwillige Vereinbarungen über weniger Komfort ermöglichen und dadurch die Baukosten für Neubauten senken. Bis zu einem möglichen Inkrafttreten frühestens Mitte 2027 müssen Länder, Verbände, Bundesregierung und Parlament das Vorhaben noch beraten.

Regeln für einfaches Bauen

  • Justizministerin Stefanie Hubig und Bauministerin Verena Hubertz legen den Gesetzentwurf am Montag gemeinsam vor.
  • Von Januar bis August wurden 169.400 Wohnungen in neuen und bestehenden Gebäuden genehmigt.
  • Die Ministerinnen peilen ein Inkrafttreten der neuen Regeln frühestens Mitte 2027 an.
Weniger Komfort, dafür weniger Kosten, das steckt hinter dem Gebäudetyp E. (Archivbild) - Bild: Andreas Arnold/dpa

Gebäudetyp E soll Neubau einfacher machen

Justizministerin Stefanie Hubig und Bauministerin Verena Hubertz (beide SPD) legen am Montag einen Gesetzentwurf für einfachere und günstigere Wohnungen vor. Bauherren und Unternehmen sollen künftig rechtssicher vereinbaren können, auf bestimmte Komfortstandards zu verzichten.

Freiwillige Abweichung vom üblichen Standard

Geplant ist eine Änderung des Bauvertragsrechts. Wenn sich alle Beteiligten ausdrücklich einigen, könnten etwa dünnere Decken, weniger Steckdosen, niedrigere Deckenhöhen oder unbeheizte Treppenhäuser möglich werden.

Ohne eine solche Vereinbarung blieben die bisherigen Regeln bestehen. Hintergrund sind rechtliche Unsicherheiten: Planer und Baufirmen fürchten bislang Haftungsrisiken, wenn sie von Standards abweichen, die sich am Markt etabliert haben, aber nicht gesetzlich zwingend sind.

Sicherheit bleibt verbindlich

Abstriche soll es bei Brandschutz, Statik, Belüftung und Licht nicht geben. Das Konzept zielt ausschließlich auf Komfortstandards, die nach Darstellung der Ministerien die Baukosten erhöhen, ohne für Sicherheit und Gesundheit erforderlich zu sein.

Ausgewertete Pilotprojekte deuten nach Angaben der Ministerien auf eine mögliche Kostensenkung von zehn bis 15 Prozent für das Gebäude selbst hin. Die Bundesregierung verbindet damit die Erwartung, dass wieder mehr Wohnraum entsteht.

Mehr Genehmigungen, aber steigende Kosten

Von Januar bis August wurden 169.400 Wohnungen in neuen und bestehenden Gebäuden genehmigt. Das waren gut zwölf Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.

Gleichzeitig verteuern steigende Material- und Energiekosten sowie die zehnjährigen Bauzinsen das Bauen. Deshalb besteht die Sorge, dass die Erholung bei den Baugenehmigungen wieder nachlassen könnte.

Gesetzgebungsverfahren dauert an

Der Entwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt. Zunächst sollen Länder und betroffene Branchenverbände Stellung nehmen; anschließend wären Kabinettsbeschluss, Bundestag und Bundesrat an der Reihe.

Ein Inkrafttreten wird frühestens für Mitte 2027 angestrebt. Die Debatte über den Gebäudetyp E hatte bereits die frühere Ampel-Regierung angestoßen.

Nutzen für Mieter offen

Mehr Neubau könnte das Wohnungsangebot vergrößern und den Druck auf die Mieten mindern. Mieter- und Verbrauchervertreter warnen jedoch davor, dass geringere Qualität zum gleichen Preis angeboten werden könnte.

Vertreter der Grünen sehen den Gebäudetyp E zudem nicht als ausreichende Antwort auf hohe Bodenpreise. Aus der Union kommt Kritik an der freiwilligen Vertragslösung; dort wird ein gesetzlicher Basisstandard als neues Normal vorgeschlagen.

Der Gebäudetyp E setzt an einem zentralen Problem des deutschen Wohnungsbaus an: Zwischen gesetzlichen Mindestanforderungen und den sogenannten anerkannten Regeln der Technik liegt ein Bereich zusätzlicher Standards, der Baukosten erhöhen und rechtliche Risiken für Planer und Unternehmen schaffen kann. Die geplante Vertragskategorie soll ermöglichen, in diesem Bereich freiwillig auf Komfort zu verzichten.

Entscheidend ist die Abgrenzung zu Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit. Brandschutz, Statik, Belichtung und Belüftung sollen verbindlich bleiben. Für Bauherren und Käufer bedeutet das Modell zugleich, dass die Vereinbarung über den einfacheren Standard vor Vertragsabschluss klar getroffen werden muss.

Politischer Streit über das neue Normal

Innerhalb der Koalition steht dabei die Frage im Raum, ob der Gebäudetyp E eine freiwillige Sonderlösung oder ein neuer Basisstandard werden soll. Die vorgesehene freiwillige Variante schützt den bisherigen Standard, wenn keine abweichende Vereinbarung zustande kommt, könnte aber die praktische Verbreitung begrenzen.

Für den Wohnungsmarkt wäre eine Kostensenkung allein noch kein Garant für sinkende Mieten. Dafür müsste das zusätzliche Angebot tatsächlich entstehen und die Einsparung an Käufer oder Mieter weitergegeben werden. Bis zum möglichen Inkrafttreten frühestens Mitte 2027 folgen zudem Abstimmungen mit Ländern und Verbänden sowie das parlamentarische Verfahren. Für konkrete Bauprojekte bleiben deshalb zunächst die geltenden Regeln maßgeblich.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

tagesschau: „Neuer Gebäudetyp E: Schnelles und günstiges Bauen per Gesetz“ (26.10.2026)

Der Beitrag ordne den Gesetzentwurf als freiwillige Vertragskategorie ein und betone, dass Sicherheitsanforderungen unverändert bleiben sollten. Einen anderen Schwerpunkt setze er auf die innerkoalitionäre Debatte über den Gebäudetyp E als Sonderkategorie oder neues Normal.

taz: „Regierung bringt einfachere Norm auf den Weg“ (26.10.2026)

Der Artikel bestätige die geplante freiwillige Vereinbarung und die erwartete Kostensenkung von zehn bis 15 Prozent. Zusätzlich verweise er auf die vorausgegangenen Abstimmungen sowie eine Frist für Stellungnahmen der Länder und Verbände.

Übereinstimmung besteht damit beim Ziel günstigerer Neubauten und beim Schutz zwingender Anforderungen. Unterschiede liegen vor allem beim politischen Schwerpunkt: Während der erste Beitrag die Vertragskategorie und den Koalitionsstreit hervorhebe, betone der zweite das Verfahren und den Zeitplan.

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