Gebäudetyp E: ZVSHK warnt vor unkalkulierbaren Haftungsrisiken fürs Handwerk
Veröffentlicht am: 06.11.2026 um 19:54 Uhr | Redaktion boerse-global.deDer Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) warnt vor unkalkulierbaren Haftungsrisiken für Handwerksbetriebe durch den neuen Gesetzesentwurf zum sogenannten Gebäudetyp E. Zwar begrüßt die Branchenorganisation die grundlegende Absicht des Entwurfs, das Bauen in Deutschland einfacher und kostengünstiger zu gestalten, sieht in den konkreten Regelungen jedoch erhebliche Gefahren für die ausführenden Unternehmen. Die Betriebe bräuchten einen wirksamen Schutz vor haftungsrechtlichen Folgen, wenn von herkömmlichen Baustandards abgewichen wird.
Besondere Kritik übt der Verband an den vorgesehenen Erleichterungen bei den Aufklärungspflichten. Nach den Plänen soll künftig ein deutlicher Hinweis an den Auftraggeber genügen, falls von den üblichen Qualitätsstandards abgewichen wird.
Der Hauptgeschäftsführer des ZVSHK, Daniel Föst, mahnte an, dass sich ein Handwerksbetrieb darauf verlassen können müsse, dass eine partnerschaftlich vereinbarte Bauausführung später nicht zu einem Haftungsfall werde. Er fordert daher unmissverständliche Leistungsbeschreibungen sowie klar definierte Verantwortlichkeiten.
Zudem wies der Verband darauf hin, dass öffentlich-rechtliche Anforderungen auch künftig unverändert bestehen bleiben. Der ZVSHK kündigte an, den Entwurf im Rahmen der laufenden Verbändebeteiligung detailliert fachlich zu prüfen.
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Gesetzgeber plant Regelung auf freiwilliger Basis
Das Bundesjustizministerium hatte den Referentenentwurf für das Gebäudetyp-E-Gesetz am 26. Oktober 2026 vorgelegt. Bis zum 9. November 2026 haben Bundesländer und Fachverbände die Möglichkeit, offizielle Stellungnahmen einzureichen.
Kern des Gesetzes ist eine sogenannte Opt-in-Regelung: Der reduzierte Standard soll nur dann greifen, wenn beide Vertragsparteien dies ausdrücklich miteinander vereinbaren. Sicherheitsrelevante Kriterien wie der Brandschutz, die Statik sowie Vorgaben zur Belichtung und Belüftung bleiben dabei zwingend verbindlich.
Nach Angaben des Justizministeriums konnten Pilotprojekte die Bauwerkskosten im Vergleich zu Standards, die über den gesetzlichen Mindestanforderungen liegen, um etwa 10 bis 15 Prozent senken. Angaben zu Art und Anzahl dieser Projekte machte das Ministerium allerdings nicht.
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Kritik auch aus der Immobilienwirtschaft und Politik
Auch andere Verbände und politische Akteure äußern Vorbehalte gegenüber dem Gesetzesvorhaben. Eine Analyse des Immobilienverbands Deutschland (IVD) vom 4. November 2026 stuft die vorgesehene Dokumentationspflicht zur erwarteten Kostenersparnis als juristisches Wagnis ein und warnt vor einem unübersichtlichen Flickenteppich im Zuge einer Länderöffnung.
Der Präsident des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), Axel Gedaschko, verlangt zudem eine mietrechtliche Absicherung für den neuen Basisstandard.
Aygül Özkan, Hauptgeschäftsführerin des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA), erklärte, dass das Ziel, kostengünstiges Bauen als regulären Normalstandard zu verankern, mit dem Entwurf nicht geglückt sei.
Vonseiten der parlamentarischen Opposition bezweifelt der CDU-Baupolitiker Jan-Marco Luczak die praktische Wirksamkeit der Initiative. Da das Mietrecht von den Neuregelungen gänzlich unberührt bleibt, rechnen Branchenbeobachter laut Medienberichten nicht vor Mitte 2027 mit einem Inkrafttreten des Gesetzes.
