GeDIG: Betriebskrankenkassen warnen vor 750 Millionen Einzelrechnungen
Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 20:39 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie Betriebskrankenkassen werten den Entwurf für das Gesundheits-Digital-Gesetz (GeDIG) grundsätzlich als wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer digitalen und patientenorientierten Versorgung, sehen an zentralen Stellen jedoch noch deutlichen Nachbesserungsbedarf. Aus Sicht der Kassenart bietet das Gesetz Potenzial für eine modernere Versorgungssteuerung, bedarf aber in der konkreten Ausgestaltung zusätzlicher Leitplanken.
Erweiterte Risikoerkennung und Rolle der elektronischen Patientenakte
Die Betriebskrankenkassen begrüßen ausdrücklich die im Gesetzentwurf vorgesehene Erweiterung der individuellen Risikoerkennung nach Paragraph 25b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) auf Herz-Kreislauf-Risiken sowie drohende Pflegebedürftigkeit.
In diesem Zusammenhang sollen Versicherte künftig auch eigene Zusatzdaten bereitstellen können. Der Verband fordert zudem, die Ergebnisse solcher datengestützten Auswertungen und die daraus abgeleiteten Maßnahmen verbindlich in der elektronischen Patientenakte (ePA) speichern zu dürfen.
Weitergehend plädieren die Betriebskrankenkassen für eine Ausweitung der Regelung auf weitere Krankheitsbilder, bei denen eine Chronifizierung droht, sowie für einen frühzeitigen Zugang zur Pflegeberatung für Personen, die formal noch nicht pflegebedürftig sind.
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Auch innerhalb der Kassenlandschaft stößt dieser Kurs auf Zustimmung. Die Krankenkasse BIG direkt gesund befürwortet die erweiterte Nutzung von Gesundheitsdaten, da Kassen ihre Versicherten so gezielter auf Vorsorgeangebote, Impfungen und gesundheitliche Risiken hinweisen könnten.
Vorstandschef Peter Kaetsch hob hervor, dass Ärztinnen und Ärzte die zentralen Ansprechpartner für Diagnosen und Therapien blieben. Das Angebot der Kassen solle die ärztliche Versorgung ergänzen, nicht ersetzen. Zudem erfolge die Datennutzung strikt auf gesetzlicher Basis, und den Versicherten bleibe ein Widerspruchsrecht erhalten.
Kontroverse um Plattformbetrieb und Abrechnungsaufwand
Zustimmung äußern die Betriebskrankenkassen zur ePA-App als künftigem Einstiegspunkt für digitale Ersteinschätzungen, Terminvermittlungen sowie elektronische Überweisungen und Verordnungen. Deutliche Kritik üben sie jedoch daran, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) das digitale Bedarfseinschätzungssystem allein betreiben soll.
Hierbei bestehe die Gefahr, nichtärztliche Leistungserbringer auszugrenzen. Da die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Finanzierung zur Hälfte trage, fordern die BKK ein Prüfrecht für den GKV-Spitzenverband sowie ein Mitspracherecht bei Architektur- und Vergabeentscheidungen.
Gleiches gelte für die Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund zum digitalen Datenaustausch, an der der GKV-Spitzenverband gleichberechtigt mitwirken müsse.
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Besonders skeptisch beurteilen die Betriebskrankenkassen die geplante Direktabrechnung von Sachleistungen. Diese könne im Extremfall dazu führen, dass GKV-weit zusätzlich rund 750 Millionen Einzelrechnungen pro Jahr geprüft, verbucht und beglichen werden müssten. Um einen übermäßigen Verwaltungsaufwand zu verhindern, fordern sie stattdessen eine gebündelte Übermittlung.
Unterstützung für eine zentrale Nutzerführung kommt vom Verband der Ersatzkassen (vdek). Der Verband befürwortet den Plan, den digitalen Versorgungseinstieg ohne Sonderwege über die ePA-App der Kassen abzuwickeln, um Wartezeiten auf Facharzttermine zu verkürzen und freie Kapazitäten nach Dringlichkeit zu vergeben.
Die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner warnte davor, dass parallele Zugangswege Versicherte verwirren und Beitragszahlende doppelt belasten würden.
In einer einzigen Anwendung sollen Ersteinschätzung, Terminbuchung, eÜberweisung und E-Rezept zusammengeführt werden. Dabei könnten auch ePA-Daten wie die elektronische Medikationsliste, Befunde sowie der ab 2027 bundesweit verfügbare Medikationsplan einfließen. Die Vorgaben für die Ersteinschätzung sollen Kassen und Ärzteschaft gemeinsam erarbeiten.
Bedenken der Ärzteschaft und Impulse für die Pflege
Aufseiten der Ärzteschaft regt sich hingegen Widerstand. Die KBV forderte in einem Schreiben an das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesgesundheitsministerium grundlegende Änderungen am GeDIG. Der Zugang zur Versorgung dürfe nicht exklusiv über Kassen-Apps laufen; bestehende Angebote wie der Terminservice 116117 müssten gleichberechtigt erhalten bleiben.
Diese Haltung teilen auch die Bundesärztekammer (BÄK) und der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (Spifa). Zudem sieht die Europäische Kommission im Notifizierungsverfahren die Notwendigkeit von Versorgungswegen unabhängig von digitalen Kassenlösungen.
Die geplante Festlegung einheitlicher Vorgaben für praxisinterne Terminsysteme lehnt die KBV als fachfremden Eingriff ab. Auch der Virchowbund kritisierte den Gesetzentwurf als unzulässigen Eingriff in die Selbstverwaltung.
Aus der Pflegebranche kommen derweil positive Signale: Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) bewertet das GeDIG in Kombination mit dem Pflege-Online-Gesetz (PNOG) als spürbare Entlastung. Referentin Sandra Stange sieht in der verbindlichen Nutzung von KIM einen wichtigen Schritt, um das Faxgerät abzulösen und den Austausch zwischen Pflege, Praxen und Kostenträgern zu standardisieren.
