GeDIG-Gesetz, Betriebsärzte

GeDIG-Gesetz: Betriebsärzte bekommen Zugriff auf ePA ohne Einzelzustimmung

Veröffentlicht: 07.07.2026 um 03:39 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Arbeitsmediziner können künftig auf die elektronische Patientenakte zugreifen, Arbeitnehmer haben ein Widerspruchsrecht. Parallel wird über schärfere AU-Regeln diskutiert.

GeDIG-Gesetz: Betriebsärzte erhalten ePA-Zugriff ohne Einzelfallzustimmung
GeDIG-Gesetz - Eine Hand hält ein Tablet mit einer digitalen Patientenakte, im Hintergrund verschwommene medizinische Fachkräfte und Datenvisualisierungen. 07.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das GeDIG-Gesetz soll Arbeitsmedizinern weitreichende Einsicht in die elektronische Patientenakte ermöglichen – ohne explizite Zustimmung der Arbeitnehmer im Einzelfall.

Automatischer Zugriff, aber Widerspruch möglich

Im Zentrum der Pläne steht der Zugriff von Betriebsärzten auf die ePA. Laut den Verordnungsvorbereitungen des Bundeskabinetts vom Frühjahr 2026 sollen Arbeitsmediziner künftig alle Inhalte der digitalen Akte einsehen können. Das Ziel: eine bessere Vernetzung der betrieblichen Vorsorge mit der allgemeinen medizinischen Dokumentation.

Das Selbstbestimmungsrecht der Versicherten bleibt gewahrt. Sie können der Einsichtnahme aktiv widersprechen. Ohne diesen Widerspruch erhalten Betriebsärzte Zugriff auf relevante medizinische Vorinformationen – für eine präzisere arbeitsmedizinische Beratung.

Die ePA in Version 3.0 läuft seit Oktober 2025 im Regelbetrieb. Seit Anfang 2026 ist sie für gesetzlich Versicherte verpflichtend – sofern diese nicht widersprechen. Die Opt-out-Rate liegt aktuell bei rund sechs Prozent. Das spricht für eine breite Akzeptanz.

Technische Hürden und Updates

Das System steht vor Herausforderungen. Seit dem 1. Juli 2026 sind Geräte mit Android 13 von den ePA-Apps ausgeschlossen. Das betrifft einen Teil der Versicherten.

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Anfang Juli startete ein Update-Prozess für die ePA-Anwendungen. Neu sind Push-Benachrichtigungen bei Dokumentenzugriffen. Das soll die Transparenz über Datenbewegungen erhöhen.

Streit um schärfere Regeln bei Krankschreibungen

Parallel wird über eine Verschärfung der AU-Regeln debattiert. Der Koalitionsausschuss plant, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Außerdem soll die Nachweispflicht für Arbeitsunfähigkeit bereits ab dem ersten Krankheitstag gelten.

Der Hausärzteverband schlägt Alarm. Er warnt vor einer Überlastung der Praxen und rechnet mit rund 30 Millionen zusätzlichen Besuchen pro Jahr. Auch innerhalb der Koalition und vom Arbeitnehmerflügel der CDU kommen Bedenken.

Die Zahlen geben den Kritikern recht: Nur 0,8 bis 1,2 Prozent aller Bescheinigungen sind telefonische Krankschreibungen. Der Effekt auf den hohen Krankenstand wäre also gering. 2025 erreichten die Ausfalltage durchschnittlich 22 Tage pro Versichertem. Ökonomen sehen keinen kausalen Zusammenhang mit den Erleichterungen bei der Krankmeldung.

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Elektronischer Medikationsplan kommt

Die ePA entwickelt sich weiter. Mitte Juli 2026 startet der Rollout des elektronischen Medikationsplans (eMP). Er soll alle verschriebenen und frei verkäuflichen Präparate auflisten. Langfristig ersetzt er den papierbasierten, bundeseinheitlichen Medikationsplan.

Europäischer Rahmen und Kontrollbedarf

Die EHDS-Verordnung (European Health Data Space) schafft seit März 2025 den rechtlichen Rahmen für die Interoperabilität von Medizinprodukten. Das betrifft vernetzte Geräte wie EKG-Systeme oder KI-gestützte Software, die Gesundheitsdaten erzeugen und mit Patientensystemen kommunizieren müssen.

Dass eine robuste Überwachung nötig ist, zeigen Berichte von Krankenkassen. Die AOK PLUS wies in ihrem Fehlverhaltensbericht 2024/2025 auf erhebliche Schadenssummen durch Abrechnungsfehler hin – besonders im Pflegebereich. Valide digitale Daten könnten hier künftig Missbrauch verhindern.

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