Gefahrstoffunterweisung: Digitale Kurse in 21 Sprachen fĂŒr 7 Euro
Veröffentlicht: 10.07.2026 um 00:01 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Neue Online-Angebote fĂŒr Infektionsschutzbelehrungen und Gefahrstoffunterweisungen in bis zu 30 Sprachen sollen Sprachbarrieren in internationalen Belegschaften abbauen.
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre BeschĂ€ftigten rechtssicher zu unterweisen â das schreiben das Arbeitsschutzgesetz und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) vor. Besonders in Branchen mit hoher DiversitĂ€t wird die sprachliche VerstĂ€ndlichkeit zur Herausforderung. Die Antwort: standortunabhĂ€ngige, digitale Lerninhalte in zahlreichen Landessprachen.
Infektionsschutzbelehrung: Behördengang entfÀllt
Das Gesundheitsamt Wiesbaden digitalisiert die obligatorische Infektionsschutzbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Ăber die Software des Anbieters mindlane können BeschĂ€ftigte im Lebensmittelgewerbe die Erstbelehrung online in 30 Sprachen absolvieren. Ein persönlicher Besuch im Amt ist nicht mehr zwingend nötig, bleibt aber weiterhin möglich.
Gesundheitsdezernentin Milena Löbcke betont: Die MaĂnahme erleichtere den Berufseinstieg fĂŒr Menschen mit unterschiedlichen Herkunftssprachen erheblich. Besonders SaisonkrĂ€fte und Neueinsteiger in der Gastronomie profitieren von der zeitlichen FlexibilitĂ€t.
Gefahrstoffunterweisung fĂŒr 21 Sprachen
Auch bei Gefahrstoffen zieht die Digitalisierung ein. Nach § 14 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mĂŒssen Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn und danach jĂ€hrlich unterwiesen werden â etwa in Bau- und Metallbetrieben, Kfz-WerkstĂ€tten, Laboren oder Reinigungsfirmen. Digitale Kurssysteme bieten diese Unterweisungen in 21 Sprachen an.
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Die Inhalte decken Basiswissen ĂŒber Gefahrstoffe, Risikobewusstsein, SchutzmaĂnahmen, Notfallmanagement und Entsorgung ab. Die Kosten liegen bei rund sieben Euro pro Mitarbeiter. Ziel ist es, UnfĂ€lle durch klare Kommunikation von Gefahrensymbolen und Verhaltensregeln zu vermeiden.
Simulationen und spielerisches Lernen
Neben klassischen Modulen setzen Unternehmen auf neue Technologien. Der kanadische Anbieter CM Labs Simulations gab im Juli 2026 seinen Markteintritt in Deutschland bekannt. Das Training-System fĂŒr Schwermaschinen erfĂŒllt die technischen Kriterien des DGUV-Berichts FBHL-019 fĂŒr Simulationen. Komplexe ArbeitsvorgĂ€nge lassen sich so ohne reales Unfallrisiko trainieren.
Im Kliniksektor lĂ€uft ein Pilotprojekt mit dem Mobile Game âNo Shit!â. Seit Anfang Juli 2026 integriert es tĂ€gliche, team-basierte Fragen zu Hygiene und Sicherheit direkt in den Arbeitsalltag von Notaufnahmen und OperationssĂ€len.
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Dokumentation bleibt Pflicht
Trotz aller Digitalisierung bleiben die gesetzlichen Anforderungen streng. Die DGUV Regel 100-001 schreibt vor: Unterweisungen mĂŒssen regelmĂ€Ăig und anlassbezogen erfolgen â etwa nach UnfĂ€llen oder bei neuen Arbeitsmitteln. Digitale Systeme wie iManSys ĂŒbernehmen die Planung und erinnern automatisch an Wiederholungstermine.
Nachweise mĂŒssen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Nur so lĂ€sst sich bei Audits oder nach ArbeitsunfĂ€llen die Einhaltung der Sorgfaltspflicht belegen. Die aktuelle DGUV-Statistik zeigt, wie dringlich PrĂ€vention ist: 2024 gab es rund 173.500 meldepflichtige WegeunfĂ€lle, 215 davon tödlich. Ein striktes Verbot von Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz bleibt daher zentraler Bestandteil der Sicherheitsvorschriften.
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