GEMA, Landgericht

GEMA gewinnt: Landgericht München stoppt illegales KI-Musik-Training

Veröffentlicht am: 03.08.2026 um 00:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Münchner Gericht verpflichtet Suno zu Unterlassung und Schadensersatz wegen unerlaubter Nutzung geschützter Musik beim KI-Training.

GEMA erringt Urheberrechtserfolg gegen KI-Startup Suno vor Gericht
Ein Richterhammer auf einem Holztisch vor verschwommenen digitalen Servern und Schallwellen-Grafiken. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Landgericht München I hat am 31. Juli 2026 ein wegweisendes Urteil im Urheberrechtsstreit um generative Künstliche Intelligenz gefällt. In dem Verfahren (Az. 42 O 763/25) gab das Gericht der Klage der Verwertungsgesellschaft GEMA gegen das US-amerikanische KI-Startup Suno überwiegend statt. Das Unternehmen wurde zur Unterlassung, Auskunftserteilung sowie zur Leistung von Schadensersatz dem Grunde nach verpflichtet. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Umfassende Vervielfältigung geschützter Musikwerke

Das Gericht stellte fest, dass Suno für das Training seiner KI-Modelle urheberrechtlich geschützte Werke unbefugt vervielfältigt hat. Konkret identifizierte die Kammer sechs Musikwerke, darunter bekannte Titel wie „Atemlos durch die Nacht“, „Rasputin“ und „Big in Japan“, die durch den Trainingsprozess im Modell memoriert worden seien. Die Analyse ergab, dass die Suno-Modelle der Versionen v3.5 und v4 diese Werke reproduzierbar enthalten.

Zudem befasste sich das Gericht mit dem Training an 21 Songs der Künstlerin Balbina. Insgesamt seien Werke von Interpreten wie Helene Fischer, Alphaville und Balbina betroffen. Ein wesentlicher Punkt der Urteilsbegründung liegt in der technischen Umgehung von Schutzmaßnahmen. Das Landgericht München I sah es als erwiesen an, dass Suno sogenannte Rolling-Cipher-Maßnahmen der Plattform YouTube umgangen hat, um Zugriff auf das Datenmaterial zu erhalten.

Ablehnung rechtlicher Schrankenregelungen

In der juristischen Bewertung lehnte das Gericht die Verteidigungsargumente des KI-Unternehmens ab. So griffen nach Ansicht der Kammer weder die im US-Recht verankerte „Fair Use“-Doktrin noch die europäische Schrankenregelung für Text- und Data-Mining gemäß § 44b UrhG. Bereits das Angebot des Musikgenerators stelle eine Verletzung von § 15 UrhG dar.

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Ein zentraler Aspekt des Urteils ist die Zuweisung der Verantwortung. Das Gericht befand, dass die Haftung für die KI-generierten Outputs bei dem Anbieter Suno liege und nicht auf die Endnutzer übertragen werden könne. Die Kammer stellte zudem Urheberrechtsverletzungen fest, die sowohl deutsches als auch US-amerikanisches Recht betreffen. Da der vollständige Urteilstext noch nicht vorliegt, beruhen die bisherigen Erkenntnisse auf den Mitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und Prozessbeteiligten.

Reaktionen und wirtschaftliche Signalwirkung

Innerhalb der Musikbranche wurde die Entscheidung mit großer Aufmerksamkeit aufgenommen. GEMA-Chef Tobias Holzmüller bezeichnete den Richterspruch als ein weltweit wegweisendes Urteil. Er betonte, dass Anbieter von Künstlicher Intelligenz dazu verpflichtet seien, reguläre Lizenzen für die Nutzung von geschützten Inhalten zu erwerben. Auch GEMA-Justiziar Kai Welp äußerte sich positiv und bewertete das Ergebnis des Verfahrens als sehr erfreulich für die Rechteinhaber.

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Das Startup Suno kündigte bereits an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Damit wird sich voraussichtlich die nächste Instanz mit der Frage befassen, wie das Training von KI-Modellen mit dem geltenden Urheberrecht vereinbar ist. Branchenanalysten schreiben dem Urteil eine erhebliche Signalwirkung für ähnliche, noch laufende Verfahren zu, etwa Klagen der Labels Universal und Sony.

Bereits im November 2025 hatte das Landgericht München I in einem vergleichbaren Fall gegen OpenAI und zugunsten der GEMA entschieden. Auch in diesem Fall wurde Berufung eingelegt, was die anhaltende rechtliche Unsicherheit in der Branche unterstreicht, die durch das aktuelle Urteil nun eine weitere Klärung erfahren hat. Die exakte Höhe des Schadensersatzes, den Suno leisten muss, bleibt in dem aktuellen Teilurteil zunächst offen.

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