Gesundheitswesen: Wechsel zu ECC-Zertifikaten ab 1. Juli Pflicht
28.06.2026 - 20:31:46 | boerse-global.de
Microsoft und zahlreiche E-Commerce-Plattformen haben im Juni 2026 ihre Datenschutzbestimmungen grundlegend überarbeitet. Grund dafür sind neue internationale Abkommen und eine präzisere Rechtsprechung zu Auskunftsrechten und Werbeeinwilligungen. Parallel dazu treten für das Gesundheitswesen verschärfte Sicherheitsvorgaben in Kraft.
Microsoft verbessert Lesbarkeit der Richtlinien
Der Softwarekonzern hat seine globalen Datenschutzbestimmungen aktualisiert. Ziel der Überarbeitung: bessere Lesbarkeit und klarere Erläuterungen zur Datennutzung. Die neuen Richtlinien berücksichtigen die Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA, die Erweiterung für das Vereinigte Königreich sowie das Abkommen zwischen der Schweiz und den USA.
Microsoft setzt Cookies für Anmeldung, Präferenzspeicherung, Analyse und personalisierte Werbung ein. Auch andere Unternehmen zogen nach: Der Haushaltsartikel-Anbieter Homesoapdispenser und der Erfurter Dienstleister Pfitzner veröffentlichten neue Erklärungen. Diese dokumentieren die Einhaltung der DSGVO sowie den Einsatz von Verschlüsselungstechnologien. In der Schweiz passte die Interessengemeinschaft Wild beim Wild seine Bestimmungen an das schweizerische Datenschutzgesetz an.
EuGH schränkt Auskunftsansprüche ein
Der Europäische Gerichtshof hat die missbräuchliche Nutzung von Auskunftsanträgen nach Artikel 15 DSGVO eingeschränkt. Bereits ein erster Antrag kann als exzessiv gelten, wenn er in missbräuchlicher Vorteilsabsicht gestellt wird. Für Schadensersatzforderungen verlangt der EuGH den Nachweis eines konkreten Schadens – die bloße Befürchtung eines Datenkontrollverlusts reicht nicht.
Die ständige Anpassung an neue DSGVO-Urteile stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Dieser kostenlose Leitfaden zeigt Ihnen in 5 klaren Schritten, wie Sie Ihre rechtlichen Pflichten sicher erfüllen und Abmahnungen effektiv vermeiden. In 5 Schritten zur rechtssicheren DSGVO-Umsetzung
Das Amtsgericht Düsseldorf setzte im Mai Grenzen für digitales Direktmarketing: Eine Vernetzung auf LinkedIn erlaubt keine ungefragten Werbe-E-Mails. Ohne explizite Einwilligung bleibt solche Werbung unzulässig. Der Bundesgerichtshof wiederum entschied, dass Unternehmen für die Löschung unwahrer Tatsachenbehauptungen auf eigenen Seiten haften – nicht aber für darauf basierende falsche Folgeberichterstattung durch Dritte.
Gesundheitswesen vor technischer Zäsur
Für Zahnarztpraxen endet eine wichtige Frist: Elektronische Heilberufsausweise mit RSA-Zertifikaten sind nur noch bis zum 30. Juni 2026 gültig. Ab dem 1. Juli sind ECC-Zertifikate (Elliptic Curve Cryptography) Pflicht. Bereits seit Jahresbeginn gilt die IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V für Praxen.
Verbraucherschützer warnen gleichzeitig vor neuen Betrugsmaschen. Seit Mitte Juni rollt eine Phishing-Welle, bei der Kriminelle unter dem Vorwand einer PayPal-Sicherheitsprüfung Zugangsdaten abgreifen wollen. In Baden-Württemberg haben öffentliche Bäder Smart Glasses verboten – 85 Prozent der Befragten sehen heimliche Aufnahmen durch solche Geräte als problematisch.
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KI in Anwaltskanzleien – und Kritik an Überwachungsplänen
Die Plattform „Computer for Counsel“ von Perplexity orchestriert über 20 KI-Modelle für Anwaltskanzleien. Die Kanzlei Gunderson Dettmer verzeichnet bereits rund 35.000 Anfragen pro Monat. Doch gleichzeitig wächst die Kritik an staatlichen Überwachungsplänen.
Die Datenschutzkonferenz und 14 weitere Organisationen lehnen Gesetzesentwürfe zum biometrischen Online-Abgleich und zur automatisierten Datenanalyse ab. Sie bezeichnen die Vorhaben als verfassungswidrig und fordern einen Stopp der sogenannten „Lex Palantir“ – um eine uferlose Überwachung zu verhindern.
