Gewerbeanmeldung in Polen: Ab 1. November 2026 gilt die Online-Pflicht
Veröffentlicht am: 31.10.2026 um 21:30 Uhr | Redaktion boerse-global.deGründerinnen und Gründer in Polen müssen neue Gewerbe ab dem 1. November 2026 verpflichtend auf digitalem Weg anmelden. Volljährige Personen können Anträge zur Eintragung in das zentrale Gewerberegister CEIDG fortan ausschließlich elektronisch einreichen, während der klassische Papierantrag im Gemeindeamt entfällt.
Kommunen wie die Stadt und der Landkreis Bunzlau sowie die Stadt Józefów wiesen auf die Neuregelung hin, die vor allem Einzelunternehmen betrifft und Verwaltungsverfahren vereinfachen soll.
Digitale Zugangswege und technische Voraussetzungen
Die Gewerbeanmeldung erfolgt künftig über die staatliche Plattform Biznes.gov.pl, die Anwendung mObywatel sowie über Angebote teilnehmender Banken und weiterer angebundener Dienste. Voraussetzung für die elektronische Abwicklung ist ein verifizierter Zugang über das sogenannte Profil zaufany oder über mObywatel. Daten aus der Registrierung werden dabei automatisch an andere relevante öffentliche Register weitergeleitet.
In der mobilen Anwendung mObywatel steht die Funktion zur ersten Firmengründung volljährigen polnischen Staatsbürgern mit digitalem Ausweisdokument (mDowód) und aktivem Profil zaufany seit dem 23. April 2026 zur Verfügung.
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Ausnahmeregelungen für Minderjährige und Menschen mit Behinderung
Von der strikten Online-Pflicht für Neuanmeldungen sind bestimmte Personengruppen vorübergehend oder dauerhaft ausgenommen. Minderjährige Gründerinnen und Gründer dürfen CEIDG-Anträge noch über eine zweijährige Übergangsfrist hinweg bis zum 31. Oktober 2028 in Papierform bei den zuständigen Gemeindeämtern einreichen.
Eine weitere gesetzliche Ausnahme von der Verpflichtung zur ausschließlichen Online-Registrierung gilt für Menschen mit Behinderung, die ein Unternehmen gründen möchten.
Für Personengesellschaften bürgerlichen Rechts ist zudem ab dem 1. November 2028 die Einführung eines elektronischen One-Stop-Shops vorgesehen.
Wachsender Anteil digitaler Behördengänge
Der Schritt zur rein digitalen Neuanmeldung knüpft an eine bereits fortgeschrittene Nutzung elektronischer Verwaltungsangebote an. Laut Angaben von Joanna ?uksza des Dienstleisters IFIRMA.PL lag der Anteil der Online-Anträge bei Firmengründungen im Jahr 2019 noch bei 20 Prozent, stieg im Jahr 2025 auf 69,5 Prozent und erreichte in den ersten beiden Monaten des Jahres 2026 einen Wert von 73,5 Prozent.
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Nach Angaben des Ministeriums für Entwicklung und Technologie wuchs die Nutzerschaft des Portals Biznes.gov.pl über einen Zeitraum von zehn Jahren von rund 310.000 auf 1,8 Millionen an. Über die Plattform werden demnach monatlich etwa 250.000 Anträge über mehr als 300 elektronische Dienstleistungen abgewickelt.
Auch die übergeordneten Zugangsmedien verzeichnen eine zunehmende Verbreitung: Nach Daten des Ministeriums für Digitalisierung zählte die Anwendung mObywatel im Mai 2026 mehr als 12 Millionen Nutzer, nachdem es Ende 2023 rund 5,7 Millionen gewesen waren.
Das System Profil zaufany erreichte im Mai 2026 über 14,5 Millionen registrierte Personen. Insgesamt nutzten im Jahr 2025 61,1 Prozent der Bevölkerung im Alter von 16 bis 74 Jahren Angebote der öffentlichen Verwaltung über das Internet, wobei der Wert in städtischen Gebieten mit 66,6 Prozent um 13,6 Prozentpunkte über dem ländlichen Raum lag.
