GKV-Reform: 2,46 Millionen Ehepartner zahlen ab 2028 extra
Veröffentlicht am: 05.08.2026 um 17:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Bundestag hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Die Reform bringt tiefgreifende Einschnitte bei Familienversicherung, Krankengeld und Ärztehonoraren. Ab 2028 wird die beitragsfreie Mitversicherung für Ehepartner abgeschafft.
Ehepartner zahlen künftig extra
Die wohl einschneidendste Änderung: Ab 2028 müssen Ehepartner in der Familienversicherung einen Zusatzbeitrag von 2,5 Prozentpunkten auf ihre beitragspflichtigen Einnahmen zahlen. Rund 2,46 Millionen Haushalte sind davon betroffen. Ausnahmen gelten für Kinder, Eltern mit Kindern unter 12 Jahren, Pflegende und Rentner.
Die Regierung verspricht sich davon Entlastungen von 16,3 Milliarden Euro im Jahr 2027. Bis 2030 sollen die Einsparungen auf bis zu 38,1 Milliarden Euro steigen. Das Gesetz passierte den Bundestag mit 318 Ja-Stimmen bei 284 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen.
Krankenkassen müssen nicht mehr informieren
Künftig entfällt die Pflicht der Kassen, Mitglieder schriftlich über höhere Zusatzbeiträge zu informieren. Versicherte müssen ihre Lohnabrechnungen also selbst im Blick behalten. Das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen bleibt aber bestehen – und kann bis zum Ende des Monats ausgeübt werden, in dem die Erhöhung wirksam wird.
Erste Kassen reagieren bereits: Die IKK Classic hob ihren Zusatzbeitrag zum 1. August auf 3,85 Prozent an. Der Gesamtbeitragssatz liegt damit bei 18,45 Prozent. Hintergrund des Sparkurses ist ein notwendiges Einsparvolumen von fast 19 Milliarden Euro für 2027.
Ärzte müssen mit deutlichen Einbußen rechnen
Ab Januar 2027 werden die Honorare niedergelassener Ärzte gekürzt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung rechnet mit durchschnittlichen Umsatzverlusten von 3.629 Euro pro Praxis. Grund ist unter anderem der Wegfall extrabudgetärer Vergütungen.
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Besonders hart trifft es Fachärzte: Bei der Terminvermittlung drohen Einbußen von bis zu 29.937 Euro. Hausärzte verlieren dort rund 2.403 Euro. Auch Hygienezuschläge und die Einführung der elektronischen Patientenakte werden gekürzt. In der Radiologie und Strahlentherapie sinken die Vergütungen ebenfalls. Beim Hautkrebsscreening müssen Dermatologen mit Mindereinnahmen von über 43.300 Euro rechnen.
Krankengeld und Cannabis: Weitere Einschnitte
Ab 2027 entfällt das Krankengeld für Personen, die eine Teilrente von mehr als zwei Dritteln einer Vollrente beziehen. Das spart jährlich rund 30 Millionen Euro ein.
Bei Cannabisprodukten gilt künftig ein Vorrang für Fertigarzneimittel – Cannabisblüten werden nicht mehr von der GKV erstattet. Das soll 2027 Einsparungen von 130 Millionen Euro bringen. Erste Unternehmen wie Medios haben ihre Gewinnprognosen bereits nach unten korrigiert.
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Kritik vom GKV-Spitzenverband
Der GKV-Spitzenverband begrüßt die grundsätzliche Ausgabenbremse, kritisiert aber die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Die Kassenausgaben waren 2025 massiv gestiegen: Krankenhausleistungen legten um 10 Prozent zu, ärztliche Behandlungen um 8 Prozent.
Branchenexperten fordern zudem, dass der Bund die Kosten für Grundsicherungsbezieher vollständig übernimmt – rund 12 Milliarden Euro jährlich. Marktbeobachter prognostizieren für 2027 einen Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrags auf 3,3 bis 3,7 Prozent. Schon im ersten Quartal 2026 stiegen die Kassenausgaben um weitere 8 Prozent. Der Druck auf das System bleibt also hoch.
