GKV-Reform, Krankengeld

GKV-Reform: Krankengeld fĂŒr Rentner fĂ€llt ab Januar 2027 weg

Veröffentlicht: 11.07.2026 um 16:53 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Das GKV-Stabilisierungsgesetz bringt höhere BeitrĂ€ge, LeistungskĂŒrzungen und die neue Teilkrankschreibung fĂŒr Versicherte.

GKV-Reform 2027: Bundestag beschließt Sparpaket fĂŒr Krankenkassen
HĂ€nde einer Ă€lteren Person, die einen Taschenrechner und deutsche Rechtsdokumente halten, symbolisieren RentenĂ€nderungen. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

319 Abgeordnete stimmten dafĂŒr, 286 dagegen, vier enthielten sich. Das Sparpaket fĂŒr die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) soll 2027 rund 18,8 Milliarden Euro einbringen.

Die Reform bringt tiefgreifende Änderungen fĂŒr Versicherte. Neben höheren BeitrĂ€gen und LeistungskĂŒrzungen stehen vor allem zwei Neuerungen im Fokus: der Wegfall des Krankengeldes fĂŒr bestimmte Rentner und die EinfĂŒhrung einer Teilkrankschreibung.

Weniger Krankengeld fĂŒr arbeitende Rentner

Ab dem 1. Januar 2027 verlieren Rentner ihren Krankengeldanspruch, wenn sie eine Teilrente von mehr als zwei Dritteln der Vollrente beziehen. Die Neuregelung in § 50 SGB V zielt auf das sogenannte 99,99-Prozent-Teilrenten-Modell.

Bisher nutzten viele diese Konstruktion, um trotz Rentenbezugs krankengeldberechtigt zu bleiben – bei Vollrente ist das gesetzlich ausgeschlossen. Betroffene mĂŒssen nun entweder ihre Teilrente reduzieren oder in die Vollrente wechseln. In letzterem Fall entfĂ€llt der Krankengeldanspruch komplett.

Teilkrankschreibung kommt – aber erst spĂ€ter

Die Reform fĂŒhrt das Instrument der Teilkrankschreibung ein. Geplant ist die Umsetzung ab 2027, spĂ€testens Mitte 2028. Ärzte können dann ArbeitsunfĂ€higkeit in Stufen von 25, 50 oder 75 Prozent bescheinigen.

Die Regelung gilt ausschließlich fĂŒr gesetzlich Versicherte mit Erkrankungen ĂŒber vier Wochen – etwa bei Krebs oder Depressionen. Voraussetzung: Arbeitnehmer und Arbeitgeber mĂŒssen zustimmen. Der Arbeitgeber hat sieben Tage Zeit, um der Teil-ArbeitsunfĂ€higkeit zu widersprechen. Reagiert er nicht, gilt das als Zustimmung.

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In den ersten sechs Wochen zahlt der Betrieb den vollen Lohn fort, danach gibt es anteiliges Krankengeld. Wirtschaftsvertreter und SozialverbĂ€nde sehen die Neuerung kritisch. Sie warnen vor möglichem Druck auf Erkrankte und organisatorischen HĂŒrden fĂŒr Unternehmen.

Deutlich höhere Belastungen fĂŒr Versicherte

Das Gesetz sieht ab 2027 mehrere Einschnitte vor:

  • Medikamentenzuzahlungen steigen von 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro pro PrĂ€parat.
  • Beitragsbemessungsgrenze wird um 300 Euro angehoben – Gutverdiener zahlen mehr.
  • Mitversicherung fĂŒr kinderlose Ehepartner ohne Behinderung oder PflegebedĂŒrftigkeit: Ab 2028 fĂ€llt ein Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent an.
  • LeistungskĂŒrzungen: Homöopathische Behandlungen werden gestrichen. Der Festzuschuss fĂŒr Zahnersatz sinkt von 60 auf 50 Prozent. Das Hautkrebsscreening steht auf dem PrĂŒfstand.

Gleichzeitig stockt der Bund seinen Zuschuss zur GKV auf. FĂŒr BĂŒrgergeld-EmpfĂ€nger zahlt er ab 2027 zunĂ€chst eine Milliarde Euro extra, bis 2031 steigt der Betrag auf 2,75 Milliarden Euro.

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Alterssicherungskommission legt weitere VorschlÀge vor

Bereits am 23. Juni 2026 prĂ€sentierte die Alterssicherungskommission einen Bericht mit zusĂ€tzlichen Reformoptionen. Sie empfiehlt, Antragsfristen fĂŒr medizinische Rehabilitationen oder Erwerbsminderungsrenten von zehn auf vier Wochen zu verkĂŒrzen.

Bei der Hinterbliebenenversorgung soll lediglich geprĂŒft werden – eine Abschaffung der Witwenrente oder ein verpflichtendes Rentensplitting sind vorerst nicht geplant. Diskutiert wird zudem eine vollstĂ€ndige Sozialversicherungspflicht fĂŒr Minijobs, was das bisherige Modell ab 2027 abschaffen könnte.

Auch die Pharmabranche spĂŒrt die Reform. Der Herstellerabschlag fĂŒr Medikamente wird auf 15,5 Prozent festgesetzt, der Apothekenabschlag steigt dauerhaft auf 2,07 Euro je Packung. Hintergrund: Die Leistungsausgaben der GKV waren im ersten Quartal 2026 um acht Prozent gestiegen.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und MĂ€rkten ohne GewĂ€hr; Änderungen jederzeit möglich. BörsengeschĂ€fte können zu hohen Verlusten fĂŒhren. Unsere BeitrĂ€ge werden ganz oder teilweise automatisiert mit UnterstĂŒtzung von AI erstellt und geprĂŒft.

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