GKV-Reform: Psychotherapeuten fordern Schutz für Kinder und Schwerkranke
Veröffentlicht am: 07.08.2026 um 22:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Streit um die geplante GKV-Reform eskaliert. Mehrere Fachverbände fordern Nachbesserungen, um die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland abzusichern. Im Zentrum: die Streichung des Anspruchs auf angemessene Vergütung zeitgebundener Therapieleistungen.
Die Regierungsfraktionen und die Union verteidigen die Pläne als notwendigen Schritt zur Konsolidierung der Kassenfinanzen. Standesvertreter und Opposition befürchten dagegen massive Einschnitte in der Versorgungsqualität.
Verbände fordern Schutz für Kinder und schwer Erkrankte
Die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) rief gemeinsam mit der DGPT und der VAKJP am 6. August dazu auf, einen Entschließungsantrag zügig umzusetzen. Besonders Leistungen für Kinder, Jugendliche und schwer psychisch erkrankte Menschen müssten dauerhaft extrabudgetär vergütet werden. Auch für neuropsychologische Leistungen fordern die Verbände Ausnahmeregelungen.
Ein Wegfall der bisherigen Vergütungsregeln könnte laut Branchenvertretern zu einem Praxissterben führen. Die Folgen wären gravierend: längere Wartezeiten, chronifizierte Erkrankungen und steigende volkswirtschaftliche Kosten durch zunehmende Fehltage.
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Koalition verteidigt Reform als Effizienzmaßnahme
SPD und CDU weisen die Kritik zurück. Es gehe nicht um die Abschaffung der Psychotherapie, sondern um einen effizienteren Einsatz der Mittel. Das Defizit der gesetzlichen Krankenversicherung liegt aktuell bei rund 18,8 Milliarden Euro – bis 2030 könnte die lücke auf 40 Milliarden Euro anwachsen.
Die SPD-Abgeordneten Matthias Mieves und Holger Mann verweisen auf bereits erreichte Schutzmechanismen: Laufende Therapien bleiben bis zum Abschluss geschützt. Die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie komplexe Fälle sollen weiterhin außerhalb der Budgets vergütet werden. Die Streichung der Angemessenheitsprüfung verhindere zudem rückwirkende Honorarkürzungen, da die Leistungen in die Morbiditätsorientierte Gesamtvergütung überführt werden.
Grüne und Linke sehen das anders. Sie bezeichnen die Einschnitte als inakzeptabel – ein Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht wurde jedoch abgewiesen. Die Linke kritisiert zusätzlich die bereits im April wirksame Honorarkürzung von 4,5 Prozent als Schritt zur Zwei-Klassen-Medizin.
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Was passiert als Nächstes?
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) muss bis zum 31. Dezember 2026 Kriterien definieren, nach denen die Dringlichkeit von Behandlungen eingestuft wird. Besonders eilbedürftige Fälle sollen künftig priorisiert und vergütet werden.
Die finale Umsetzung erfolgt nach der Sommerpause im Rahmen eines Omnibusgesetzes. Ein Entschließungsantrag zur extrabudgetären Vergütung für Härtefälle und junge Patienten ist für den Sommer 2027 geplant. Juristen beobachten den Prozess kritisch: Die Streichung der Angemessenheitsprüfung könnte im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundessozialgerichts stehen.
