GKV-Reform, Zuzahlungen

GKV-Reform: Zuzahlungen fĂŒr Medikamente steigen ab Januar 2027

Veröffentlicht: 06.07.2026 um 06:31 Uhr, Redaktion boerse-global.de

SelbststĂ€ndige in der GKV mĂŒssen mit hohen Beitragsnachforderungen rechnen. Neue Regeln fĂŒr Krankengeld und Krankschreibungen sowie steigende Zuzahlungen ab 2027 kommen hinzu.

GKV-Beitragsnachzahlungen: Bis zu 34.000 Euro fĂŒr SelbststĂ€ndige
Ein Stapel Euro-Banknoten und MĂŒnzen neben einem Taschenrechner und einer Krankenkassenkarte auf einem Schreibtisch. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Bis zu 34.086 Euro können plötzlich fÀllig werden.

Der Grund: Diskrepanzen zwischen vorlÀufig geschÀtzten Einkommen und den tatsÀchlichen Gewinnen aus dem Steuerbescheid. Experten raten daher, EinkommensÀnderungen der Krankenkasse sofort zu melden. Nur so lassen sich LiquiditÀtsrisiken vermeiden.

Krankengeld: Neue Regeln und HöchstsÀtze

SelbststĂ€ndige mit Krankengeldanspruch mĂŒssen spezifische Fristen beachten. Nach der sogenannten Aussteuerung – in der Regel nach 78 Wochen – ist ein neuer Anspruch möglich. Bei einer neuen Diagnose entsteht er sofort.

Anders bei derselben Erkrankung: Dann besteht der Anspruch erst nach sechs Monaten ohne ArbeitsunfÀhigkeit wieder. Voraussetzung: In dieser Zeit gab es eine versicherungspflichtige BeschÀftigung oder Arbeitsvermittlung. Die Blockfrist betrÀgt drei Jahre.

Seit dem 1. Januar 2025 liegt der maximale Tagessatz beim Krankengeld bei 128,63 Euro. Die Politik diskutiert zudem ĂŒber EinschrĂ€nkungen: Minijobber sollen trotz höherer Arbeitgeber-Pauschale weiterhin keinen Krankengeldanspruch erhalten. Bei Rentnern soll der Anspruch kĂŒnftig nur bestehen, wenn die Teilrente unter 66,67 Prozent liegt – bisher lag die Grenze bei 99,99 Prozent.

Reform bei Krankschreibungen: Nachweis ab Tag eins

Die Bundesregierung plant ein Reformpaket mit 34 Maßnahmen. Ein zentraler Punkt: die Nachweispflicht fĂŒr ArbeitsunfĂ€higkeit (AU) ab dem ersten Krankheitstag. Die telefonische Krankschreibung soll wegfallen.

Die AOK-Leitung bezeichnet das als Symbolpolitik – die Telefon-AU mache nur einen geringen Teil des Krankenstands aus. Arbeitsrechtler weisen zudem auf das GĂŒnstigkeitsprinzip hin: Bestehende ArbeitsvertrĂ€ge mit großzĂŒgigeren Regelungen bleiben geschĂŒtzt.

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Höhere Zuzahlungen ab 2027

Das Bundeskabinett bereitet das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vor. Es soll im Januar 2027 in Kraft treten und ein Entlastungsvolumen von 16,3 Milliarden Euro bringen. FĂŒr Versicherte bedeutet das jedoch höhere Kosten.

Die Zuzahlungen fĂŒr Medikamente steigen von 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro. Beim Zahnersatz sinken die FestzuschĂŒsse um zehn Prozentpunkte. Bestehende HĂ€rtefallregelungen bleiben erhalten.

Beitragsvorauszahlung in der PKV: Steuern sparen

Privatversicherte nutzen verstÀrkt die Möglichkeit der Beitragsvorauszahlung. Bis zu drei JahresbeitrÀge sind im Voraus möglich. Die Basisabsicherung ist steuerlich unbegrenzt absetzbar.

FĂŒr sonstige Vorsorgeaufwendungen gelten HöchstbetrĂ€ge: 2.800 Euro fĂŒr SelbststĂ€ndige, 1.900 Euro fĂŒr Angestellte. Durch Vorauszahlungen entsteht in Folgejahren steuerlicher Spielraum fĂŒr andere Versicherungen.

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Strengere Regeln fĂŒrs Arbeitszimmer

Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) verschĂ€rft die BuchfĂŒhrungspflichten fĂŒr Freiberufler mit hĂ€uslichem Arbeitszimmer. Kostenbelege mĂŒssen innerhalb von zehn Tagen aufgezeichnet werden – sonst gibt es nur die Pauschale von 1.260 Euro.

VerbĂ€nde der Freien Berufe fordern Nachbesserung durch das Bundesfinanzministerium. Bisher gibt es kein Signal dafĂŒr.

Krankenkassen klagen gegen den Bund

Die finanzielle Lage der GKV wird zum Rechtsstreit. Die DAK-Gesundheit hat beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Klage gegen den Bund eingereicht. Der Vorwurf: Die Zuweisungen fĂŒr BĂŒrgergeldbezieher seien unzureichend. JĂ€hrlich fehlten den Kassen rund zehn Milliarden Euro.

Die KassenfĂŒhrung betont: Beitragszahler dĂŒrften nicht fĂŒr gesamtgesellschaftliche Steueraufgaben herangezogen werden. Die Unterfinanzierung erhöht den Druck auf die ZusatzbeitrĂ€ge – und damit indirekt die Kosten fĂŒr freiwillig versicherte SelbststĂ€ndige.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und MĂ€rkten ohne GewĂ€hr; Änderungen jederzeit möglich. BörsengeschĂ€fte können zu hohen Verlusten fĂŒhren. Unsere BeitrĂ€ge werden ganz oder teilweise automatisiert mit UnterstĂŒtzung von AI erstellt und geprĂŒft.

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