GmbH-Anteile, Notartermin

GmbH-Anteile ab 2027 online übertragen: Notartermin per Videoschalte

Veröffentlicht am: 31.10.2026 um 23:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Bundestag ermöglicht digitale GmbH-Anteilsübertragungen ab 2027; der Bundesrat befasst sich abschließend mit dem Gesetz.
Ein minimalistischer, leerer Schreibtisch in einem modernen Bürogebäude mit hellem Tageslichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Die Digitalisierung des deutschen Gesellschaftsrechts erreicht die Übertragung von Geschäftsanteilen. Der Bundestag hat die Online-Beurkundung für die Abtretung und Übertragung von GmbH-Anteilen per Videoschalte beim Notar ab dem Jahr 2027 in das Gesetz zu den notariellen Online-Verfahren aufgenommen.

Die Neuregelung wurde im federführenden Rechtsausschuss in den Gesetzestext eingefügt und liegt seit dem 30. Oktober 2026 als Drucksache 622/26 dem Bundesrat vor.

Damit können Gesellschafter und Notare Anteilsübertragungen künftig rechtssicher über ein digitales Verfahren abwickeln, ohne zwingend physisch am Beurkundungstisch anwesend sein zu müssen.

Breite Mehrheit im Rechtsausschuss und verkürzte Evaluierung

Die parlamentarische Weichenstellung für die Ausweitung des digitalen Notariats erfolgte mit breiter parlamentarischer Unterstützung. Im Rechtsausschuss votierten die Fraktionen von Union, AfD, SPD und Grünen für die Regelung. Die Abgeordneten der Linken enthielten sich bei der Abstimmung.

Gegenüber den ursprünglichen Planungen beschloss der Ausschuss zudem eine frühere Überprüfung der praktischen Umsetzung: Die Evaluierung der Neuregelung wurde auf einen Zeitraum von zwei statt der zunächst vorgesehenen vier Jahre vorgezogen. Auf diese Weise soll zeitnah geprüft werden, wie sich das Videoverfahren im Rechtsalltag bewährt und ob Anpassungen beim Missbrauchsschutz oder bei technischen Abläufen erforderlich sind.

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Fehlende Kostenschätzung und bisherige Berechnungen der Bundesregierung

Offen geblieben sind bei der parlamentarischen Beratung die finanziellen Auswirkungen der Neuregelung. Eine Kostenschätzung für die erweiterte Online-Beurkundung liegt bislang nicht vor; die anfallenden Kosten wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Anhaltspunkte für das wirtschaftliche Potenzial digitaler Notartermine lieferte zuvor der Regierungsentwurf vom März. Dieser ging von rund 4.000 Online-Verfahren pro Jahr aus und bezifferte die Entlastung für die Wirtschaft auf 166.000 Euro weniger Aufwand jährlich.

Die in diesem Entwurf ermittelte Ersparnis stützt sich ausschließlich auf den Wegfall von Fahrzeiten. Nach den behördlichen Modellrechnungen sparen 56 % der Beteiligten 15 Minuten Anfahrt je Strecke ein, während bei den übrigen Beteiligten eine Zeitersparnis von 22 Minuten je Strecke zugrunde gelegt wurde. Angesetzt wurden dabei durchschnittliche Lohnkosten in Höhe von 62,40 Euro pro Stunde.

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Weitere Schritte für Aktiengesellschaften und Stiftungsregister

Die Ausweitung der digitalen Beurkundung bei der GmbH ist Teil eines umfassenderen Reformpakets für das Gesellschaftsrecht. Ebenfalls ab dem 1.1.2027 soll nach dem Beschluss des Bundestags auch die Gründung einer Aktiengesellschaft vollständig online möglich sein. Dieser Schritt wurde im Parlament einstimmig beschlossen.

Für eine weitere Rechtsform folgt die Umstellung ein Jahr später: Das Stiftungsregister soll nach den Beschlüssen des Bundestags zum 1.1.2028 eingeführt werden. Nach der Weiterleitung der Gesetzesbeschlüsse als Drucksache 622/26 an die Länderkammer steht nun die abschließende Befassung im Bundesrat an.

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