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Google-Strafe: EU wendet Digital Markets Act erstmals in voller HĂ€rte an

Veröffentlicht: 27.05.2026 um 14:30 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die EU-Kommission plant eine Milliardenstrafe gegen Google wegen Selbstbevorzugung bei der Suche. Es wÀre die erste harte DMA-Sanktion.

Google-Strafe: EU wendet Digital Markets Act erstmals in voller HĂ€rte an Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de
Google-Strafe: EU wendet Digital Markets Act erstmals in voller HĂ€rte an Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Die EuropĂ€ische Kommission bereitet eine Rekordstrafe gegen Google vor – es geht um die Vormachtstellung des Tech-Riesen bei der Internetsuche.

Der Konzern soll eine Geldbuße im hohen dreistelligen Millionenbereich zahlen, wie aus informierten Kreisen verlautet. Grund sind VorwĂŒrfe, dass Google weiterhin seine eigenen Dienste in den Suchergebnissen bevorzugt. Damit wĂŒrde die EU erstmals das neue Digital Markets Act (DMA) in voller HĂ€rte anwenden.

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Vorwurf der Selbstbevorzugung

Die drohende Strafe ist das Ergebnis einer Untersuchung, die seit MĂ€rz 2025 lĂ€uft. Die WettbewerbshĂŒter werfen Google vor, eigene Spezialdienste – etwa fĂŒr Flugbuchungen, Hotelreservierungen oder Restaurantlisten – in den allgemeinen Suchergebnissen ungerechtfertigt zu bevorzugen. Diese Praxis der Selbstbevorzugung ist ein zentraler Punkt des DMA, der kleineren Anbietern faire Chancen im digitalen Markt verschaffen soll.

Die Entscheidung ĂŒber die Höhe der Strafe soll noch vor der Sommerpause der Kommission fallen. Zwar wĂ€re die Summe ein Rekord fĂŒr einen DMA-Verstoß, sie bleibt aber unter dem maximal möglichen Rahmen. Grund dafĂŒr ist offenbar die Kompromissbereitschaft, die Google wĂ€hrend des Verfahrens gezeigt hat. Die endgĂŒltige Zustimmung liegt bei KommissionsprĂ€sidentin Ursula von der Leyen.

Google selbst verteidigt seine Praxis: Die von den Regulierern geforderten Anpassungen hÀtten die Nutzererfahrung verschlechtert. Das Unternehmen argumentiert, dass die integrierten Suchergebnisse den Komfort und die QualitÀt böten, die Verbraucher erwarteten.

Der Kampf um die Daten

Parallel dazu tobt ein zweiter Konflikt: der Zugang zu Googles riesigen SuchdatenbestĂ€nden. Nach Artikel 6(11) des DMA, der seit MĂ€rz 2024 fĂŒr Google gilt, muss der Konzern als sogenannter Gatekeeper Ranking-, Abfrage-, Klick- und Werbedaten mit Drittanbietern teilen.

Seit Inkrafttreten der Regelung hat Google drei Compliance-Berichte vorgelegt, ein Lizenzmodell fĂŒr seine Daten eingefĂŒhrt und zwei Workshops veranstaltet. Doch die Konkurrenz ist alles andere als zufrieden: Die bereitgestellten Informationen seien fĂŒr die Verbesserung eigener Dienste praktisch wertlos. Zudem seien die LizenzgebĂŒhren prohibitiv hoch.

Bis Ende Juli 2026 muss die EU-Kommission entscheiden, ob Googles Datenweitergabe den gesetzlichen Anforderungen genĂŒgt – oder ob hĂ€rtere Maßnahmen nötig sind.

Transatlantische Rechtsfronten

Der Druck auf Google kommt nicht nur aus BrĂŒssel. In den USA kĂ€mpft der Konzern gegen ein Gerichtsurteil, das ihn als Monopolisten einstuft. Besonders brisant: Die Klage betrifft auch die lukrativen VertrĂ€ge mit Apple und Mozilla, die Google als Standardsuchmaschine festlegen.

In der Berufung argumentiert Google, sein Erfolg beruhe auf ĂŒberlegener ProduktqualitĂ€t – nicht auf illegalen ExklusivvertrĂ€gen. Die AnwĂ€lte des Konzerns stellen zudem die Marktdefinition infrage: Spezialisierte Suchplattformen wie Amazon wĂŒrden nicht ausreichend berĂŒcksichtigt.

Besonders heikel ist eine Auflage des US-Verfahrens, die Google zwingen wĂŒrde, Nutzerdaten mit Konkurrenten wie OpenAI zu teilen. Dagegen wehrt sich das Unternehmen vehement – und nimmt damit exakt die gleiche Position ein wie in Europa.

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PrĂ€zedenzfall fĂŒr die Digitalwirtschaft

Das aktuelle Verfahren ist der erste große HĂ€rtetest fĂŒr das DMA, das seit Mai 2023 in Kraft ist. Ziel des Gesetzes war es, die langwierigen traditionellen Kartellverfahren zu umgehen. Die Strafe mag hoch sein – doch sie folgt auf eine Geschichte von Milliardenbußgeldern gegen Google. Erst im September 2025 verhĂ€ngte die Kommission eine Strafe von 2,95 Milliarden Euro wegen Praktiken im WerbegeschĂ€ft.

Marktbeobachter sehen in den Verfahren einen PrĂ€zedenzfall fĂŒr andere Gatekeeper wie Meta und Apple. Der Kern des Konflikts: der schmale Grat zwischen dem Schutz geistigen Eigentums und der Notwendigkeit, kleineren Innovatoren den Zugang zu Daten zu ermöglichen – gerade in einer zunehmend KI-getriebenen Suchlandschaft.

Ausblick: Was kommt auf den Suchmarkt zu?

Die kommenden Monate werden richtungsweisend. Die Entscheidung ĂŒber die Selbstbevorzugungs-Strafe wird zeigen, wie strikt die EU die Fairness-Regeln des DMA durchsetzen will. Doch die grĂ¶ĂŸere Wirkung könnte von der Juli-Entscheidung ĂŒber den Datenzugang ausgehen.

Sollte die Kommission Googles Lizenzmodell fĂŒr unzureichend erklĂ€ren, könnte sie eine grundlegende Neuordnung erzwingen. Die Folge wĂ€re ein fragmentierterer Suchmarkt, in dem Alternativanbieter mit Googles historischen Daten ihre Algorithmen trainieren. HĂ€lt Googles Verteidigung, dĂŒrfte der Konzern seine dominante Position mit nur kleinen Anpassungen behaupten.

Die Branche bereitet sich auf einen möglichen Umbruch vor. FĂŒr Google geht es darum, die regulatorischen HĂŒrden zu nehmen, ohne das integrierte Ökosystem zu opfern, das seinen globalen Erfolg ausmacht. FĂŒr BrĂŒssel steht die Schaffung eines digitalen Marktes auf dem Spiel, in dem die nĂ€chste Generation von Suchtechnologie nicht von einem einzelnen Player erstickt wird.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und MĂ€rkten ohne GewĂ€hr; Änderungen jederzeit möglich. BörsengeschĂ€fte können zu hohen Verlusten fĂŒhren. Unsere BeitrĂ€ge werden ganz oder teilweise automatisiert mit UnterstĂŒtzung von AI erstellt und geprĂŒft.

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