Google und Perplexity: ZAK erteilt erste Bescheide für KI-Nachrichtenüberblicke
Veröffentlicht: 15.07.2026 um 06:06 Uhr, Redaktion boerse-global.de
KI-generierte Nachrichtenüberblicke und Chatbot-Antworten fallen damit offiziell unter das deutsche Medienrecht.
Haftungsprivileg fällt weg
Kern der Entscheidung: Die ZAK stuft KI-Dienste wie „Google AI Overviews“ und die KI-Suchmaschine Perplexity als Anbieter eigener Inhalte ein. Die von den Systemen erzeugten Zusammenfassungen seien keine neutrale Vermittlungsleistung mehr. Das Haftungsprivileg des Digital Services Act (DSA) greift für diese Dienste daher nicht.
Klassische Suchmaschinen verweisen lediglich auf externe Quellen. KI-Suchdienste hingegen generieren eigenständige Texte, die über eine reine Link-Übersicht hinausgehen. Die Anbieter können nun für KI-generierte Aussagen und die Einhaltung medienrechtlicher Standards direkt zur Verantwortung gezogen werden.
Transparenz und Diskriminierungsfreiheit gefordert
Die Bescheide verpflichten Google und Perplexity zur Einhaltung der Paragraphen 91 bis 94 des Medienstaatsvertrags (MStV). Diese regeln die Pflichten von Medienintermediären – insbesondere Transparenz und Diskriminierungsfreiheit.
„Anbieter, die die Auswahl und Präsentation von Links steuern, müssen zwingend Transparenz über ihre Funktionsweise schaffen“, erklärte ZAK-Vorsitzender Thorsten Schmiege.
Die Aufsichtsbehörde sieht in den KI-Angeboten eine Gefahr für die Medienvielfalt. Kritikpunkt: Die prominent platzierten KI-Antworten verdrängen die klassische Link-Liste. Das führe zu einer unzulässigen Diskriminierung journalistischer Angebote, weil Nutzer durch die fertigen Zusammenfassungen seltener auf die Originalquellen klicken.
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Bereits rechtliche Vorbelastung
Der ZAK-Beschluss folgt auf eine bestehende rechtliche Auseinandersetzung. Das Landgericht München I hatte bereits am 28. Mai 2026 (Az. 26 O 869/26) festgestellt: Google kann als unmittelbarer Störer für fehlerhafte KI-Antworten haftbar gemacht werden. Ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro wurde angedroht.
Die ZAK untermauert mit ihren Bescheiden nun die medienrechtliche Relevanz der KI-Systeme auf administrativer Ebene. Die Aufsicht kündigte an, die Regeln des Medienrechts künftig konsequent auf solche KI-Nachrichtenangebote anzuwenden.
Unternehmen reagieren unterschiedlich
Google kündigte umgehend Rechtsmittel gegen die Entscheidung an. Das Unternehmen sieht seine KI-gestützten Suchfunktionen weiterhin als Teil moderner Informationsvermittlung.
Perplexity verwies in einer ersten Stellungnahme auf die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ob die spezifischen medienrechtlichen Auflagen der ZAK umgesetzt werden, ließ das Unternehmen offen.
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Experten werten die Bescheide als Präzedenzfall. Sie dürften die zukünftige Gestaltung von KI-Schnittstellen in Europa maßgeblich beeinflussen.
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