Google-Urteil, Erstmals

Google-Urteil: Erstmals Schadensersatz für betrügerische Anzeigen

Veröffentlicht am: 28.07.2026 um 19:04 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Amtsgericht Starnberg spricht Nutzer Schadensersatz zu, weil Google trotz Hinweisen einen betrügerischen Online-Shop bewarb.

Google zu Schadensersatz verurteilt: Urteil zu Fake-Shop-Werbung
Laptop-Bildschirm mit Suchmaschinen-Oberfläche und Warnsymbol als Metapher für die Haftung bei betrügerischen Online-Shops. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Amtsgericht Starnberg verurteilte Google erstmals in Deutschland zu Schadensersatz, weil der Konzern einen betrügerischen Online-Shop beworben hatte. Der Technologieriese muss einem Nutzer nun 489,99 Euro Kaufpreis plus Anwaltskosten erstatten. Das Gericht begründete die Entscheidung mit verletzten Schutzpflichten und verwies auf den Digital Services Act (DSA).

Konkrete Betrugshinweise ignoriert

Der Fall: Ein Nutzer klickte auf eine Google-Anzeige und bestellte einen Fahrradträger für 489,99 Euro. Der Shop lieferte nie – es handelte sich um einen Fake-Shop. Das Problem: Eine Verbraucherschutzorganisation hatte diesen Shop bereits vor dem Kauf bei Google gemeldet. Der Konzern reagierte nicht.

Das Gericht sah darin eine klare Pflichtverletzung (Az. 1 C 198/26). Google reichte keine Klageerwiderung ein und legte auch keine Berufung ein. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Neben dem Kaufpreis muss der Konzern vorgerichtliche Anwaltskosten von 202,30 Euro plus Zinsen zahlen.

Fake-Shops werden professioneller

Die Entscheidung kommt zu einem brisanten Zeitpunkt. Bitdefender Labs identifizierte zwischen März und Mai 2026 über 55 koordinierte Betrugskampagnen in zwölf europäischen Ländern. In Deutschland lockten die Täter unter anderem mit dem Samsung Galaxy S26 Ultra zu einem unrealistischen Preis von 249 Euro.

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Die Methoden werden raffinierter: Unicode-Ähnlichkeitsdomänen und rotierende Webadressen erschweren die Erkennung. Die gefälschten Angebote tauchen nicht nur auf Facebook auf, sondern zunehmend direkt in den Suchergebnissen großer Suchmaschinen.

Millionenklage gegen Apple in den USA

Google ist nicht der einzige Tech-Konzern mit Problemen. In den USA reichten drei Kläger eine Sammelklage gegen Apple ein. Der Vorwurf: Zwischen Mai und August 2025 war im App Store eine gefälschte Version der „Sparrow-Wallet“ verfügbar – obwohl die echte App nur für Desktop-Systeme existiert.

Die Kläger verloren Bitcoin im Wert von 1,8 Millionen US-Dollar. Sie werfen Apple vor, den App Store als sicher zu bewerben, die betrügerische App aber trotz Warnungen des Originalentwicklers nicht rechtzeitig entfernt zu haben. Apple erklärte am heutigen Dienstag, man habe die App inzwischen gelöscht und die Entwicklerkonten gesperrt.

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Signal für den Verbraucherschutz

Juristen sehen im Starnberger Urteil einen Wendepunkt. Frühere Entscheidungen, etwa des Bundesgerichtshofs von 2018, beschränkten die Haftung oft auf die unmittelbar Beteiligten. Jetzt rücken die Vermittler der Werbeflächen in den Fokus.

Der Digital Services Act spielt dabei eine zentrale Rolle. Plattformbetreiber können sich nicht mehr auf eine passive Rolle zurückziehen, wenn ihnen konkrete Rechtsverstöße gemeldet wurden. Die Haftung greift, wenn ein Anbieter trotz Kenntnis nicht unverzüglich handelt.

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