Greenwashing-Verbot ab 27. September: Mittelstand muss Etiketten tauschen
27.05.2026 - 22:39:19 | boerse-global.de
Ab Juni 2026 müssen Unternehmen ihre digitalen Prozesse, Verpackungen und Werbeversprechen grundlegend umkrempeln. Besonders kleine und mittlere Betriebe geraten unter Zeitdruck – ihnen drohen Abmahnungen und Klagen.
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Strenges Verbot von Umweltversprechen ab September
Der wohl einschneidendste Schritt kommt am 27. September 2026: Die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition" (EmpCo) tritt in Kraft. Sie verbietet vage Umweltversprechen, die nicht durch geprüfte Nachweise belegt sind. Schluss mit „klimafreundlich" ohne Hand und Fuß.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) schlägt Alarm. Geschäftsführer Stefan Genth warnt vor fehlenden Übergangsfristen: „Alle Produkte und Verpackungen müssen ab Stichtag vollständig konform sein." Bestände mit nicht zulässigen Etiketten dürfen nach dem 27. September nicht mehr verkauft werden. Die Gefahr von Abmahnungen und Bußgeldern ist enorm.
Betroffen sind Alltagsprodukte von Kaffee über Kosmetik bis zu Waschmitteln. Nachhaltigkeitssiegel brauchen künftig eine offizielle Zertifizierung – doch eine EU-weite Positivliste existiert bislang nicht. Der Schwarz-Konzern, Mutter von Lidl und Kaufland, hat bereits interne Taskforces gebildet, um die Umstellung zu bewältigen.
In Österreich kritisiert der Markenartikelverband die Situation ähnlich scharf. Sprecher Günter Thumser fordert eine Schonfrist bis März 2027 für Waren, die vor dem Stichtag produziert wurden. Die Richtlinie betrifft auch Dienstleister: Autowerkstätten müssen Kunden künftig vor Vertragsabschluss detailliert über Garantien informieren.
Pflicht zum digitalen Widerruf ab Juni
Noch früher müssen Online-Händler handeln. Ab dem 19. Juni 2026 ist ein elektronischer Widerruf-Button Pflicht für alle Online-Verträge mit Verbrauchern. Die Regelung, basierend auf der EU-Verbraucherrechterichtlinie und umgesetzt in § 356a BGB, schreibt einen klar lesbaren Link mit der Aufschrift „Vertrag widerrufen" vor.
Der Ablauf ist streng reglementiert. Nach dem Klick müssen Kunden auf eine Seite gelangen, wo sie Vertragsdaten und Kontaktinformationen eingeben. Zusätzliche Hürden wie Logins oder Pop-ups sind verboten. Händler müssen den Eingang des Widerrufs sofort elektronisch bestätigen.
Marktbeobachter warnen: Viele gängige E-Commerce-Plugins erfüllen die neuen Anforderungen nicht. Eine Welle von Abmahnungen unmittelbar nach dem 19. Juni gilt als sicher.
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Verpackungsrevolution im August
Der August bringt die nächste Zäsur. Am 12. August 2026 tritt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft. Sie verbietet PFAS-Chemikalien in Lebensmittelverpackungen und schreibt vor, dass Verpackungen maximal 50 Prozent Leerraum enthalten dürfen.
Die Gastronomie trifft es hart: Einweg-Plastikpäckchen für Ketchup und Mayo sind ab Mitte August tabu. Restaurants müssen auf Nachfüllspender oder Behälter aus Glas, Keramik oder Papier umstellen. Kompostierbare Kunststoffe gelten nur als Übergangslösung – bis 2030 sollen auch sie verschwinden.
Der bürokratische Aufwand ist enorm. Firmen mit mehr als zehn Mitarbeitern und über zwei Millionen Euro Jahresumsatz müssen umfangreiche Nachweise führen. Nur Kleinstunternehmen sind ausgenommen. Technologieanbieter wie NTT DATA Business Solutions passen bereits SAP-Systeme an, um die neuen Anforderungen abzubilden.
Parallel reformiert die EU ihre Zoll- und Steuersysteme. Ab dem 1. Juli 2026 fällt die 150-Euro-Zollfreigrenze für Kleinsendungen. Stattdessen gilt eine Pauschalgebühr von drei Euro pro Produktgruppe. Ab November kommt eine EU-weite Bearbeitungsgebühr von rund zwei Euro pro Sendung hinzu.
Digitaler Wandel und langfristige Perspektive
Die unmittelbaren Änderungen sind nur der Anfang. Die EU-Kommission hat das Arbeitsprogramm „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter" (ViDA) veröffentlicht. Bis 2030 soll ein betrugssicheres Steuersystem entstehen. Meilensteine sind die Ausweitung des One-Stop-Shop-Systems für E-Ladestationen bis Januar 2027 und die Pflicht zur digitalen Rechnungsstellung ab Juli 2030.
Der digitaler Produktpass (DPP) kommt ebenfalls. Er soll für alle Alltagsprodukte eingeführt werden. Der Handel lobbyiert bereits für eine schlanke Version, um übermäßige Bürokratie zu vermeiden.
Dass die Regeln ernst genommen werden, zeigt ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein. Es entschied, dass der Verkauf von Einweg-Getränkebehältern ohne Pfand an der deutsch-dänischen Grenze gegen das Verpackungsgesetz verstößt. Bis 2029 sollen Pfandsysteme in allen EU-Staaten Pflicht sein.
Ausblick: Druck auf den Mittelstand wächst
Der Sommer und Herbst 2026 werden für Handel und Gastronomie zur Bewährungsprobe. Die vordringlichste Frist ist der 19. Juni für digitale Widerrufsfunktionen, gefolgt von der Verpackungsnovelle im August und dem Greenwashing-Verbot im September.
Für kleine Betriebe steigen die Kosten durch neue Bürokratie und teurere Verpackungen massiv. Zwar fordern Verbände weiterhin flexible Übergangsfristen – doch der Rechtsrahmen steht. Wer weitermacht wie bisher, riskiert Abmahnungen und den Ausschluss vom Markt. Die Zukunft gehört digitalen Lösungen für automatische Compliance und nachhaltigen Verpackungsalternativen.
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