Greenwashing-Verbot, EU-Regeln

Greenwashing-Verbot ab September: Neue EU-Regeln für Nachhaltigkeitswerbung

28.05.2026 - 06:30:07 | boerse-global.de

Die EU-Industrie steht vor verschärften Nachhaltigkeitsauflagen, während die Bundesregierung mit einer neuen Strompreiskompensation gegensteuert.

Greenwashing-Verbot ab September: Neue EU-Regeln für Nachhaltigkeitswerbung - Foto: über boerse-global.de
Greenwashing-Verbot ab September: Neue EU-Regeln für Nachhaltigkeitswerbung - Foto: über boerse-global.de

Die europäische Industrie steckt in einem Spannungsfeld aus neuen Nachhaltigkeitsauflagen und wirtschaftlichem Gegenwind. Während einige Branchen bei der Emissionsreduktion Fortschritte melden, warnen Verbände vor Rechtsunsicherheit und explodierenden Energiekosten.

Österreich hinkt bei EU-Berichtspflicht hinterher

Die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bleibt ein zentrales Thema für Europas Finanz- und Industriesektor. In Österreich ist die nationale Umsetzung durch das Nachhaltigkeitsberichterstattungsgesetz (NaBeG) noch immer nicht abgeschlossen – obwohl die EU-Frist bereits am 6. Juli 2024 verstrichen ist. Trotz der Verzögerung sollen erste Versicherungen 2025 mit ihren Berichtszyklen beginnen.

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Die neuen Standards verlangen von Unternehmen eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Sie müssen sowohl ihre internen Umweltauswirkungen bewerten als auch die externen Klimarisiken für ihr Geschäft. Zu den Kernbereichen zählen Klimawandel, Arbeitsbedingungen und Unternehmensführung. Die Firmen müssen ihre Treibhausgasbilanz nach dem GHG-Protocol oder PCAF-Standards dokumentieren – inklusive finanzierter und versicherungsbedingter Emissionen. Hinzu kommt die Pflicht zur Entwicklung von Transformationsplänen, die bis 2050 die Klimaziele erreichen sollen.

Besonders knifflig: Die sogenannten Scope-3-Emissionen – alle indirekten Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette – machen bei den meisten Unternehmen 70 bis 90 Prozent des gesamten Fußabdrucks aus. Die Science Based Targets Initiative (SBTi) verlangt inzwischen verbindliche Scope-3-Ziele, sobald diese indirekten Emissionen mehr als 40 Prozent der Gesamtbilanz ausmachen.

Entlastung bei Stromkosten – aber reicht das?

Die Bundesregierung hat neue Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten auf den Weg gebracht. Am 22. Mai 2026 veröffentlichte das Bundeswirtschaftsministerium einen Entwurf für die Strompreiskompensationsrichtlinie (SPK) für die Jahre 2025 bis 2030.

Der Plan sieht für klassische Industriebranchen 2025 eine Beihilfeintensität von 0,8 vor, neue Sektoren erhalten 0,75. Ab 2026 gilt für alle berechtigten Unternehmen ein einheitlicher Satz von 0,75. Eine wichtige Neuerung: Erstmals wird auch der indirekte Stromverbrauch in Industrieparks berücksichtigt. Voraussetzung für die Förderung sind entweder konkrete Effizienzmaßnahmen oder der Nachweis, dass mindestens 30 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Quellen stammt.

Die Entlastung kommt zu einem kritischen Zeitpunkt. Die Konjunkturprognosen für 2026 wurden auf mickrige 0,3 Prozent Wachstum nach unten korrigiert. Rund 70 Prozent der Unternehmen sehen Energie- und Rohstoffpreise als ihr größtes Geschäftsrisiko. Umfragen vom Mai 2026 zeigen: Nur 22 Prozent der Firmen wollen ihre Investitionen erhöhen, ein Viertel plant dagegen Stellenabbau.

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Schluss mit grünen Werbeversprechen

Auch bei der Kommunikation wird der Spielraum enger. Die EU-Richtlinie gegen Greenwashing (EmpCo) tritt am 27. September 2026 in Kraft. Sie verbietet irreführende Umweltaussagen und reguliert streng, wie Unternehmen ihre Nachhaltigkeitserfolge vermarkten dürfen. Der österreichische Markenverband warnt vor erheblicher Rechtsunsicherheit, da die nationale Umsetzung bislang fehlt.

Technologische Durchbrüche trotz Krise

Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen melden einzelne Branchen beachtliche Erfolge. Die Galvanikindustrie hat ihre Emissionen seit 1990 um 55 Prozent gesenkt und peilt bis 2045 eine Reduktion um 90 Prozent an. Vattenfall setzte beim Bau eines Solarparks in Juliusburg/Krukow auf kohlenstoffarmen Stahl für die Unterkonstruktionen – ein Beispiel dafür, wie die Energiewende in der Praxis vorankommt.

Ein echter Durchbruch gelang Forschern der Ruhr-Universität Bochum, des LIKAT und von Evonik Oxeno: Sie entwickelten ein bimetallisches Katalysatorsystem, das Kohlendioxid und grünen Wasserstoff als Rohstoffe für die chemische Produktion nutzt. Das Verfahren könnte giftiges Kohlenmonoxid bei der Herstellung von Kunststoffkomponenten und Duftstoffen ersetzen. Ein vielversprechender Schritt, um CO2 nicht nur zu speichern, sondern als Ressource zu nutzen.

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