Grunderwerbsteuer: EuGH-Urteil könnte deutsche Regelung kippen
Veröffentlicht: 13.07.2026 um 04:48 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Juni 2026 könnte die deutsche Grunderwerbsteuer grundlegend verändern. Die Richter erklärten eine portugiesische Regelung für unionsrechtswidrig, die Steuern auf Anteilsübertragungen bei Umstrukturierungen vorsah. Juristen prüfen nun, ob diese Entscheidung auf die deutschen Ersatztatbestände nach § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG übertragbar ist.
Offene Rechtsfragen belasten Unternehmen
Bislang sah der Bundesfinanzhof keinen Verstoß gegen Unionsrecht. Mit Urteil vom 25. September 2024 (Az. II R 36/21) bestätigte er die deutsche Praxis. Das Bundesverfassungsgericht ließ diese Frage am 25. Juni 2026 jedoch ausdrücklich offen. Ein Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof ruht derzeit.
Steuerexperten raten betroffenen Unternehmen: Legt Einspruch gegen Grunderwerbsteuerbescheide ein, die auf Anteilsübergängen bei Umstrukturierungen basieren. So bleiben die Bescheide offen für mögliche Korrekturen.
Thüringens Steuersenkung hinterlässt Loch im Haushalt
Die politische Entscheidung Thüringens zeigt deutliche Spuren in der Landeskasse. Seit dem 1. Januar 2024 liegt der Grunderwerbsteuersatz bei 5,0 Prozent statt bisher 6,5 Prozent. Die tatsächlichen Steuereinnahmen beliefen sich 2025 auf 145,2 Millionen Euro.
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Ohne die Absenkung hätten die Erlöse bei rund 187,4 Millionen Euro gelegen. Der Linke-Abgeordnete Sascha Bilay kritisierte diesen Rückgang von etwa 42 Millionen Euro. Er bezweifelt, dass die Maßnahme den erhofften Bauboom für Familien ausgelöst habe. Die Opposition sieht in den Zahlen einen Beleg für ineffiziente Entlastungspolitik.
BFH präzisiert Regeln für Konzernumstrukturierungen
Der Bundesfinanzhof hat die Voraussetzungen für Steuerbefreiungen innerhalb von Konzernen konkretisiert. In einem Urteil vom 8. April 2026 (Az. II R 2/23) stellten die Richter klar: Eine Erbengemeinschaft kann nicht als herrschendes Unternehmen im Sinne des § 6a GrEStG eingestuft werden.
Für eine Steuerbefreiung bei Umstrukturierungen von Immobiliengesellschaften ist zwingend die Rechtsform einer formalen Gesellschaft erforderlich – also GbR, GmbH oder KG. Zudem betonten die Richter die Bedeutung der Haltefristen. Das herrschende Unternehmen muss bereits fünf Jahre vor dem Vorgang bestanden haben und danach für mindestens fünf Jahre fortgeführt werden.
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Steuerfreie Übertragungen im Familienkreis
Trotz der komplexen Regelungen bei Unternehmen bleibt eine wesentliche Befreiung für Privatpersonen bestehen. Grundstückserwerbe zwischen Schwiegereltern und Schwiegerkindern sind grundsätzlich steuerfrei – geregelt in § 3 Nr. 6 GrEStG. Nach der aktuellen Rechtsprechung vom 25. Juni 2026 gilt dieser Vorteil unabhängig davon, ob die Ehe zwischen dem Kind der Veräußerer und dem erwerbenden Schwiegerkind noch besteht oder bereits aufgelöst wurde.
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied zudem am 14. Januar 2026 (Az. 3 K 3080/24): Pauschale Abschläge für Miteigentumsanteile bei der steuerlichen Bewertung sind nicht zulässig. Ein niedrigerer Wort muss durch ein individuelles Gutachten im Vergleichswertverfahren nachgewiesen werden.
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