Grunderwerbsteuer, NRW

Grunderwerbsteuer in NRW: FDP will Satz ab 2027 von 6,5 auf 5 Prozent senken

Veröffentlicht am: 09.10.2026 um 16:35 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der FDP-Entwurf sieht ab 2027 fünf Prozent Grunderwerbsteuer vor; für das Land werden Mindereinnahmen von rund 650 Millionen Euro erwartet.

FDP NRW legt Gesetzentwurf für niedrigere Grunderwerbsteuer vor
Eine ruhige Wohnstraße mit Einfamilienhäusern in Nordrhein-Westfalen bei Sonnenuntergang. Illustration mit AI erstellt.

Die FDP-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag unternimmt einen neuen parlamentarischen Versuch zur Entlastung von Immobilienkäufern. Wie aus einem Bericht des Verbands Haus & Grund vom 9. Oktober 2026 hervorgeht, hat die Landtagsfraktion einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser sieht vor, den Steuersatz für die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen ab dem 1. Januar 2027 von derzeit 6,5 Prozent auf 5 Prozent abzusenken. Perspektivisch verfolgen die Liberalen zudem das Ziel, den Satz langfristig weiter auf 3,5 Prozent zu reduzieren.

Finanzielle Auswirkungen auf den Landeshaushalt

Die geplante Reform hätte spürbare Konsequenzen für die Einnahmen des Landes. Für das Jahr 2027 rechnet die FDP-Fraktion infolge der Absenkung mit Mindereinnahmen von etwa 650 Millionen Euro.

Nach den Berechnungen und Erwartungen der Abgeordneten dürften diese Ausfälle zumindest teilweise kompensiert werden: Ein niedrigerer Steuersatz könne zusätzliche Transaktionen am Markt anstoßen und die allgemeine Wirtschaftstätigkeit rund um den Immobiliensektor beleben. Gleichzeitig geht die Fraktion jedoch nicht davon aus, dass sich die Steuersenkung vollständig selbst finanzieren wird.

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Die Grunderwerbsteuer zählt traditionell zu den bedeutendsten Einnahmequellen der Bundesländer, stellt aber zugleich eine erhebliche finanzielle Hürde beim Erwerb von Wohneigentum und gewerblichen Liegenschaften dar. Mit dem Schritt zielt der Gesetzentwurf darauf ab, die Erwerbsnebenkosten spürbar zu dämpfen und damit sowohl Bürgern den Weg zu den eigenen vier Wänden zu erleichtern als auch Investitionsanreize für den Markt zu setzen.

Zweiter Anlauf nach gescheiterter Initiative

Der aktuelle Gesetzentwurf markiert nicht den ersten Vorstoß der FDP in dieser legislativen Frage. Bereits Ende 2023 war ein parlamentarischer Anlauf der Fraktion gescheitert, den Satz auf 5 Prozent zu senken.

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Mit dem neuerlichen Entwurf bringt die Opposition das Thema nun erneut in den Landtag ein, um die Debatte über die finanzielle Belastung von Bauherren, Käufern und Unternehmen im bevölkerungsreichsten Bundesland vor dem Stichtag Anfang 2027 wieder auf die politische Tagesordnung zu heben.

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