Grunderwerbsteuer: Neue 90-Prozent-Schwelle ab sofort gültig
04.07.2026 - 00:04:09 | boerse-global.de
Seit dem 3. Juli 2026 gelten neue Regeln im Grunderwerbsteuergesetz. Der Bundesgesetzgeber hat die Vorschriften zur Anteilsvereinigung bei Kapitalgesellschaften und zur Grundstückszugehörigkeit angepasst. Im Kern geht es um eine 90-Prozent-Schwelle und eine Zehn-Jahres-Frist bei Anteilsübergängen von Personen- und Kapitalgesellschaften. Ausnahmen gibt es für den Börsenhandel.
Jahressteuergesetz 2026: Neue Regeln für Kaufpreisaufteilung
Ergänzend legte das Finanzministerium Ende Mai den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026 vor. Zentrale Neuerung: Eine gesetzliche Regelung zur Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken. Künftig soll Paragraf 6f des Einkommensteuergesetzes klare Vorgaben liefern.
Zudem plant die Regierung, die Forschungszulage auszuweiten. Der Schwellenwert steigt von 15 auf 25 Millionen Euro. Ab 2027 droht Steuerzahlern eine weitere Belastung: Die Nachzahlungszinsen verdoppeln sich von monatlich 0,15 auf 0,3 Prozent.
BFH präzisiert Spekulationsfrist bei Immobilienverkäufen
Der Bundesfinanzhof hat mit einem Urteil vom 18. Juni 2026 Klarheit geschaffen. Für den Beginn der Zehn-Jahres-Spekulationsfrist ist der Zeitpunkt des notariellen Kaufvertrags entscheidend – nicht der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums. Wer selbst genutzte Immobilien verkauft, bleibt steuerfrei, sofern die Selbstnutzung im Verkaufsjahr und in den zwei Vorjahren bestand.
Ein weiteres Urteil vom 25. März 2026 betrifft die Unternehmensbewertung. Das Gericht entschied: Rückstellungen für Kartellgeldbußen mit ahndendem Charakter sind als außerordentliche Aufwendungen zu behandeln. Das wirkt sich direkt auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer aus.
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Schalke 04: Arena-Abschreibung läuft aus
Ein praktisches Beispiel zeigt die bilanziellen Auswirkungen auslaufender Abschreibungszeiträume. Beim Fußball-Bundesligisten Schalke 04 endete zum 1. Juli 2026 die planmäßige Abschreibung der vereinseigenen Arena. Nach 25 Jahren und einem Gesamtvolumen von rund 150 Millionen Euro entfällt ein jährlicher Aufwand von etwa 6 Millionen Euro. Das entlastet das operative Ergebnis des Vereins spürbar.
Steuerstrategie: Abfindungen clever mit Photovoltaik kombinieren
Für Steuerpflichtige mit hohen Abfindungen gewinnt eine spezielle Kombination an Bedeutung: Investitionsabzugsbeträge (IAB) in Verbindung mit Photovoltaik-Investitionen. Seit dem 1. Januar 2025 wenden Arbeitgeber die sogenannte Fünftelregelung nicht mehr automatisch an. Betroffene müssen die Steuerermäßigung selbst über die Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ein IAB von bis zu 50 Prozent für geplante PV-Investitionen kann die Steuerlast im Jahr des Abfindungszuflusses massiv drücken. Das eröffnet Spielräume für clevere Steuerplanung.
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Nachhaltiges Bauen: „Woodscraper“ in Wolfsburg als Vorbild
Im Bauwesen setzen sich zirkuläre Konzepte durch. Das Projekt „Woodscraper“ in Wolfsburg zeigt, wie Holzhochhäuser mit rückbaubaren Verbindungen und Materialkatastern funktionieren. Die Idee: Hohe Rückbaubarkeit und flexible Grundrisse, kombiniert mit Geothermie und Photovoltaik zur Energieversorgung.
Für die Baukostenermittlung stehen webbasierte Anwendungen bereit, die auf aktuellen Baupreisindizes und Regionalfaktoren für 2026 basieren. Sie ermöglichen eine detaillierte Kostenplanung nach DIN 276.
Parallel dazu haben Gutachterausschüsse, etwa im Landkreis Würzburg, zum 1. Januar 2026 neue Bodenrichtwerte beschlossen. Trotz leicht abgeschwächter Dynamik bleiben die Preise für 52 Städte und Gemeinden weitgehend stabil.
