Grundsicherung: Bürgergeld wird ab Juli durch neues System ersetzt
02.06.2026 - 22:02:02 | boerse-global.deArbeitnehmer, Selbstständige und Unternehmen müssen sich auf veränderte Bedingungen einstellen.
Minijob-Grenze und Mindestlohn steigen
Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt seit Jahresbeginn bei 603 Euro monatlich. Wer mehr verdient, rutscht in die Sozialversicherungspflicht. Grund dafür ist der höhere gesetzliche Mindestlohn, der zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben wurde. Für 2027 ist ein weiterer Anstieg auf 14,60 Euro bereits beschlossen.
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Der Grundfreibetrag für Selbstständige und Freiberufler beträgt in diesem Jahr 12.348 Euro. Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer liegt bei 25.000 Euro. Auch Berufstätige profitieren: Die Entfernungspauschale gilt seit Januar ab dem ersten Kilometer mit 38 Cent pro Kilometer. Die Übungsleiterpauschale wurde auf 3.300 Euro erhöht, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro.
Aus für Bürgergeld: Grundsicherungsgeld kommt
Zum 1. Juli 2026 tritt eine grundlegende Reform der sozialen Grundsicherung in Kraft. Das bisherige Bürgergeld wird durch das neue Grundsicherungsgeld ersetzt. Der Regelsatz für Alleinstehende liegt bei 563 Euro monatlich.
Die Reform bringt deutlich schärfere Sanktionen mit sich: Bei Pflichtverstößen drohen Kürzungen von bis zu 30 Prozent. Wer wiederholt Termine versäumt, muss mit dem vollständigen Wegfall der Leistungen rechnen. Die Vermögensprüfung erfolgt künftig bereits zu Beginn des Leistungsbezugs. Die Schonvermögensgrenzen liegen je nach Alter zwischen 5.000 und 20.000 Euro. Für die berufliche Integration der Empfänger stellen die Jobcenter zusätzlich eine Milliarde Euro bereit.
Arbeitszeit: Kommt die elektronische Zeiterfassung?
Das Bundesarbeitsministerium plant eine Reform des Arbeitszeitgesetzes. Arbeitsminister Bas kündigte einen Gesetzentwurf für Juni 2026 an.
Kernpunkt ist die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Zeiterfassung – eine Vorgabe, die das Bundesarbeitsgericht bereits im September 2022 gefordert hatte. Gleichzeitig soll mehr Flexibilität ermöglicht werden: Statt der täglichen könnte künftig die wöchentliche Höchstarbeitszeit gelten. Erlaubt wären dann bis zu 48 Stunden pro Woche, wie es die EU-Richtlinie vorsieht. Eine tägliche Höchstgrenze von zwölf Stunden wird diskutiert. Die vorgeschriebene Ruhezeit von elf Stunden zwischen den Schichten bleibt bestehen.
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IAB-Direktor Fitzenberger warnt jedoch vor überlangen Arbeitstagen. Zu viele Stunden am Stück könnten Gesundheit und Produktivität beeinträchtigen.
Arbeitsmarkt kühlt ab – Rentenbeiträge steigen
Der Arbeitsmarkt zeigt erste Abkühlungstendenzen. Im ersten Quartal 2026 sank die Zahl der Erwerbstätigen im Vergleich zum Vorjahr um 160.000 auf 45,64 Millionen. Besonders deutlich fiel der Rückgang bei den Vollzeitstellen aus: minus 270.000. Gleichzeitig stieg die Zahl der Teilzeitbeschäftigten um 150.000 – die Teilzeitquote liegt nun bei 40,1 Prozent.
Die Bundesagentur für Arbeit kämpft mit einem wachsenden Defizit, das 2026 auf bis zu acht Milliarden Euro ansteigen könnte. Wirtschaftsverbände fordern deshalb eine Verkürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I von 24 auf zwölf Monate – auch für ältere Arbeitnehmer.
Noch deutlicher werden die Prognosen für die Rentenversicherung. Der Beitragssatz liegt aktuell bei 18,6 Prozent. Schon 2028 soll er auf 19,9 Prozent steigen, bis 2040 sogar auf 21,1 Prozent. Ursache sind die demografische Entwicklung und das Rentenpaket von 2025, das ein Rentenniveau von mindestens 48 Prozent bis 2031 garantiert.
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