Grundsicherung: Jobcenter prüfen Reha-Bedarf seit Juli
Veröffentlicht am: 28.07.2026 um 15:40 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Seit dem 1. Juli 2026 müssen Jobcenter bei Grundsicherungsempfängern frühzeitig prüfen, ob eine berufliche Rehabilitation nötig ist. Die Neuregelung ist Teil einer umfassenden Reform im Sozial- und Arbeitsrecht.
Jobcenter in der Pflicht
Bereits in der Potenzialanalyse und im Kooperationsplan müssen die Behörden jetzt einen möglichen Reha-Bedarf erkennen. Liegen Anhaltspunkte vor, sind sie verpflichtet, zu beraten und auf eine Antragstellung beim zuständigen Träger hinzuwirken. Die Entscheidung über die Maßnahme liegt allerdings nicht beim Jobcenter, sondern beim Rehabilitationsträger.
Parallel treibt die Bundesregierung die Modernisierung der Arbeitsförderung voran. Mitte Juli 2026 beschloss das Kabinett ein Gesetz, das die Eingliederungsvereinbarung für Arbeitslosengeld-I-Empfänger durch einen Kooperationsplan ersetzt. Inkrafttreten soll die Neuerung im Januar 2027.
Strengere Regeln bei Krankschreibungen
Bereits im Frühjahr 2026 wurden die Regeln für Krankschreibungen bei Grundsicherungsempfängern verschärft. Wer wiederholt Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen einreicht, um Meldetermine zu entschuldigen, muss mit Zweifeln an der tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit rechnen. Sozialverbände kritisieren die Verschärfung scharf: Sie setze vor allem chronisch Kranke und Menschen mit Behinderung unter Druck.
Steuerliche Entlastungen für Menschen mit Behinderung
Der Behinderten-Pauschbetrag bietet Arbeitnehmern mit Behinderung erhebliche Steuervorteile. Bereits ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 können Steuerpflichtige den Pauschbetrag geltend machen – ohne besonderen Nachweis. Die Staffelung reicht von 384 Euro (GdB 20) bis zu 2.840 Euro (GdB 100). Bei den Merkzeichen „H“ (Hilflosigkeit) oder „Bl“ (Blindheit) sind sogar 7.400 Euro drin.
Ab dem Steuerjahr 2026 müssen die Daten elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden.
Rabatte und Vergünstigungen
Neben staatlichen Erleichterungen gibt es auch private Vergünstigungen. Ein großer Online-Versandhändler gewährt Amazon Prime für 4,49 Euro monatlich. Voraussetzung ist allerdings nicht der Schwerbehindertenstatus allein, sondern der Nachweis einer Rundfunkbeitragsbefreiung oder eines Sozialpasses.
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Kündigungsschutz und Gleichstellung
Bereits ab einem GdB von 30 können Arbeitnehmer bei der Bundesagentur für Arbeit eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen. Das bringt besonderen Kündigungsschutz sowie Unterstützung bei der Arbeitssuche. Zusatzurlaub oder kostenlose Nahverkehrsbeförderung gibt es aber erst ab einem GdB von 50.
Vorsicht bei der Nachprüfung: Ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis ist keine Garantie. Das Versorgungsamt kann jederzeit eine Nachprüfung einleiten, wenn Anzeichen für eine gesundheitliche Besserung vorliegen. Die Beweislast liegt bei der Behörde. Betroffene sollten bei einer Anhörung aktuelle medizinische Befunde einreichen, um eine Herabsetzung zu vermeiden – besonders kritisch ist das kurz vor dem Renteneintritt.
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Neue Anerkennung für Parkinson
Im Bereich der Berufskrankheiten gibt es eine wichtige Konkretisierung: Parkinson kann unter bestimmten Bedingungen als Berufskrankheit anerkannt werden – etwa bei einer Pestizidexposition von mindestens 100 Anwendungstagen. Das eröffnet Betroffenen zusätzliche Rentenoptionen, etwa die Erwerbsminderungsrente oder den vorzeitigen Eintritt in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Grundsatzdebatte um Werkstatt-Entgelte
Die Entlohnung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung steht vor einer möglichen gerichtlichen Entscheidung. Ein Beschäftigter klagt vor dem Arbeitsgericht Münster auf Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns. Ein Erfolg könnte das bisherige Entgeltsystem grundlegend verändern. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) lehnt die Forderung bisher ab.
Während die rechtliche Debatte läuft, investieren einzelne Bundesländer in die Modernisierung. Bayern fördert die Anpassung inklusiver Werkstätten in Schwabmünchen mit rund 1,5 Millionen Euro. Ziel: 168 Arbeitsplätze an zeitgemäße Standards anpassen und die Teilhabe am Arbeitsleben sichern.
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