GWB-Reform, Monopolkommission

GWB-Reform: Monopolkommission warnt vor Aushöhlung der Fusionskontrolle

Veröffentlicht am: 15.09.2026 um 19:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der bvse und die Monopolkommission kritisieren höhere Umsatzgrenzen der geplanten GWB-Reform und verlangen eine verpflichtende Vorabprüfung.

12. GWB-Novelle: Verbände warnen vor schwächerer Fusionskontrolle
Moderner, minimalistischer Konferenzraum mit einem leeren Stuhl am Kopfende eines Tisches. Illustration mit AI erstellt.

Die geplante 12. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) stößt auf deutlichen Widerstand bei Wirtschaftsvertretern und Wettbewerbsexperten. Sowohl der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) als auch die Monopolkommission warnen vor den Folgen der Reformpläne für den fairen Wettbewerb.

Im Mittelpunkt der Kritik steht das Vorhaben, die gesetzlichen Umsatzschwellenwerte für die Fusionskontrolle spürbar anzuheben. Wie das Fachportal verbaende.com am 15. September 2026 berichtete, befürchten die Kritiker eine erhebliche Schwächung der bisherigen Missbrauchs- und Fusionsaufsicht.

Sorge vor Aushöhlung der präventiven Kontrolle

Nach Einschätzung des bvse würde eine erneute deutliche Erhöhung der Schwellenwerte dazu führen, dass zahlreiche Unternehmenszusammenschlüsse nicht mehr vorab durch die Wettbewerbsbehörden geprüft werden können. Bereits im Jahr 2021 waren die maßgeblichen Schwellenwerte im Rahmen einer vorangegangenen GWB-Novelle angepasst worden. Ein weiterer Anstieg berge nun die Gefahr, dass die präventive Fusionskontrolle schrittweise ausgehöhlt werde.

Besonders in mittelständisch geprägten Branchen wie der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft könnte eine solche Reform erhebliche Auswirkungen haben. Werden Schwellenwerte zu hoch angesetzt, fallen Übernahmen kleinerer und mittlerer Betriebe durch marktbeherrschende Großkonzerne zunehmend aus dem Kontrollraster des Bundeskartellamts. Der Verband sieht dadurch faire Marktstrukturen und den Erhalt dezentraler Unternehmensstrukturen gefährdet.

Monopolkommission teilt Bedenken im Hauptgutachten

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Die geplante 12. GWB-Novelle sieht eine deutliche Anhebung der Umsatzschwellenwerte vor — nach Einschätzung von Monopolkommission und bvse könnten dadurch mehr Zusammenschlüsse als bisher ohne Vorabprüfung durch das Bundeskartellamt bleiben. Für M&A-Verantwortliche im Mittelstand heißt das: Der Prüfstatus einer Transaktion lässt sich nicht mehr allein aus der Deal-Größe ableiten. Unser kostenloser Leitfaden fasst den Diskussionsstand zusammen und zeigt, welche Schritte Sie vor dem Signing einplanen sollten. M&A-Kartellrechts-Leitfaden jetzt anfordern

Rückendeckung erhält der Wirtschaftsverband von der Monopolkommission. Das unabhängige Beratungsgremium der Bundesregierung teilt die Einwände gegen die Aufweichung der Kontrollregeln. In ihrem XXVI. Hauptgutachten mit dem Titel „Wettbewerb 2026" äußert die Kommission explizit Bedenken gegen die geplante Anhebung der Umsatzschwellenwerte bei der Fusionskontrolle.

Die Monopolkommission bestätigt damit die Einschätzung, dass eine Anhebung der Schwellenwerte dem Ziel eines wirksamen Wettbewerbsschutzes zuwiderlaufen könnte. Wenn weniger Fusionen behördlich überwacht und freigegeben werden müssen, steigt das Risiko einer unbemerkten Marktkonzentration. Dies könnte langfristig zu einer Reduzierung des Wettbewerbsdrucks und Nachteilen für Kunden sowie kleinere Wettbewerber führen.

Forderung nach Beibehaltung der Anmeldepflicht

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Wer als mittelständischer Betrieb selbst zum Übernahmeziel werden kann, sollte die Reformdebatte nicht nur beobachten: Fallen kleinere und mittlere Zukäufe künftig aus dem Kontrollraster, steigt nach Einschätzung des bvse das Risiko unbemerkter Marktkonzentration in mittelständisch geprägten Branchen. Der Leitfaden bündelt die Einwände der Monopolkommission und leitet daraus eine Prüfliste ab, mit der Sie Ihre eigene Position und laufende Transaktionen absichern. Prüfliste für Ihr Unternehmen sichern

Angesichts dieser Risiken fordert der bvse den Gesetzgeber dazu auf, vollständig auf die geplante Erhöhung der Umsatzschwellenwerte zu verzichten. Aus Sicht des Verbandes muss sichergestellt bleiben, dass Zusammenschlüsse mit potenziell wettbewerbsverzerrender Wirkung frühzeitig überprüft werden können.

Darüber hinaus spricht sich der Verband klar für die Beibehaltung der bestehenden Anmeldepflicht aus. Ein Wechsel hin zu einer bloßen Anzeigepflicht für Unternehmensübernahmen reiche nicht aus, um Marktmacht frühzeitig zu begrenzen. Nur ein transparentes und verpflichtendes Vorab-Verfahren garantiere, dass bedenkliche Übernahmen gestoppt oder an strenge Auflagen gebunden werden können, bevor irreversible Marktstrukturen entstehen.

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