Hauptversammlungen, HDax-Konzerne

Hauptversammlungen: 19 HDax-Konzerne kehren zur PrĂ€senz zurĂŒck

Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 18:13 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Mehr als die HÀlfte der HDax-Unternehmen lÀdt 2026 wieder zu physischen Hauptversammlungen. Die Teilnahmequote liegt bei PrÀsenzveranstaltungen deutlich höher.

HDax-Konzerne kehren zur PrĂ€senz-Hauptversammlung zurĂŒck
Moderner Konferenzsaal fĂŒr eine Hauptversammlung mit Blick auf eine BĂŒhne und Sitzreihen. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Mehr als die HÀlfte der HDax-Unternehmen lÀdt ihre AktionÀre wieder persönlich ein. Nach Jahren der virtuellen Formate zeichnet sich eine deutliche Kehrtwende ab.

Physische Debatte statt Bildschirm

19 große Aktiengesellschaften setzen 2026 auf PrĂ€senz – darunter Schwergewichte wie Allianz, BASF, Siemens, Deutsche Bank und Infineon. Auch Vonovia, Lufthansa, TUI und Thyssenkrupp holen ihre AktionĂ€re wieder vor Ort. Nur vier Konzerne – BMW, Hensoldt, Kion und die Deutsche Börse – bleiben beim virtuellen Modell.

Die Zahlen geben den PrĂ€senz-BefĂŒrwortern recht. Laut einer Auswertung der Jahre 2023 bis 2025 liegt die Teilnahmequote bei physischen Hauptversammlungen im Dax und MDax bei 74,5 Prozent. Virtuelle Formate kommen im selben Zeitraum nur auf 67,7 Prozent.

Streit um Transparenz und ZugÀnglichkeit

Die Diskussion um das richtige Format wird hitzig gefĂŒhrt. Die Hauptversammlung der Heidelberger Druckmaschinen AG am 23. Juli zeigt das deutlich. Mehrere AktionĂ€re forderten schriftlich die RĂŒckkehr zur PrĂ€senz und kritisierten die eingeschrĂ€nkten Austauschmöglichkeiten. Andere verteidigten das virtuelle Modell mit Verweis auf globale ZugĂ€nglichkeit und Nachhaltigkeitsvorteile.

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Dazu kommt ein rechtlicher Druck: 2027 laufen bei vielen Gesellschaften die SatzungsermĂ€chtigungen fĂŒr rein virtuelle Versammlungen aus. Die VorstĂ€nde mĂŒssen sich frĂŒhzeitig mit der Zukunft des AktionĂ€rsdialogs befassen.

AnlegerschĂŒtzer gehen vor Gericht

Der Fall Volkswagen zeigt die Risiken virtueller Formate. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) hat gegen BeschlĂŒsse der VW-Hauptversammlung vom 18. Juni Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage eingereicht. Die Kritik: mangelnde Transparenz bei Haftungsvergleichen fĂŒr ehemalige FĂŒhrungskrĂ€fte.

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Bereits 2025 hatte der Bundesgerichtshof eine frĂŒhere Zustimmung zu einem Vergleich teilweise fĂŒr nichtig erklĂ€rt. Obwohl die AktionĂ€re dem Vorhaben erneut mit 99,99 Prozent zustimmten, bleibt die SdK hartnĂ€ckig. Der Fall liegt nun beim Landgericht Hannover.

Die Debatte bekommt noch eine weitere Dimension: Studien zeigen, dass bei einer durchschnittlichen Teilnahmequote von 71 Prozent oft schon ein Stimmanteil von 30 Prozent fĂŒr faktische Mehrheiten reicht. In Finanzkreisen wird daher ĂŒber eine Anpassung der Kontrollschwellen fĂŒr Übernahmeangebote an internationale Standards diskutiert.

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