Heizkostenverordnung, Vermieter

Heizkostenverordnung: Vermieter müssen bis 31. Dezember nachrüsten

Veröffentlicht am: 20.09.2026 um 16:42 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Vermieter müssen Heiz- und Warmwasserzähler bis Ende 2026 umrüsten. Fehlende Fernablesbarkeit kann eine Mietkürzung um 3 Prozent auslösen.

Heizkostenverordnung: Fernablesbare Zähler bis Ende 2026 Pflicht
Moderner, heller Flur eines Wohngebäudes mit minimalistischer Architektur und einfallendem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Für Eigentümer und Vermieter von Wohnimmobilien rückt ein zentraler Stichtag der Heizkostenverordnung näher: Bis zum 31. Dezember 2026 müssen sämtliche Messgeräte zur Erfassung des Heiz- und Warmwasserverbrauchs, die bislang nicht aus der Ferne ausgelesen werden können, nachgerüstet oder vollständig ersetzt werden. Diese Vorgabe stützt sich auf Paragraph 5 der Heizkostenverordnung und betrifft den Großteil der zentral beheizten Liegenschaften.

Betroffene Gerätetypen in Mehrfamilienhäusern

Die gesetzliche Verpflichtung zur Fernablesbarkeit zielt darauf ab, die Erfassung von Verbrauchsdaten zu modernisieren und Vereinheitlichungen in der Abrechnung zu schaffen. In Mehrfamilienhäusern müssen vor allem drei Kategorien von Erfassungsgeräten den neuen Standards entsprechen:

  • Heizkostenverteiler an den einzelnen Heizkörpern,
  • Wärmezähler zur Messung gelieferter Wärmeenergie sowie
  • Warmwasserzähler zur Bestimmung des individuellen Warmwasserbedarfs.

Eine Ausnahme gilt für Kaltwasserzähler. Diese sind nach den Vorgaben der Verordnung von der Verpflichtung zur Nachrüstung oder zum Austausch ausgenommen und müssen nicht zwingend fernablesbar sein.

Mit dem Abschluss der Umrüstungsfrist ändert sich die Ablesepraxis für Bewohner und Dienstleister grundlegend. Ab dem Jahr 2027 ist eine persönliche Ablesung vor Ort in den Mietwohnungen nicht mehr erforderlich. Hausbesuche durch Messdienste zur manuellen Erfassung der Zählerstände an den Geräten entfallen damit für fernablesbare Systeme vollständig.

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Informationspflichten und finanzielle Folgen bei Verstößen

Die technische Modernisierung bildet zugleich das Fundament für transparentere Verbrauchsdaten. Bereits seit dem Jahr 2026 besteht für Vermieter laut Verbraucherzentrale eine monatliche Verbrauchsinformationspflicht. Durch regelmäßige Mitteilungen über den Verbrauch sollen Mieter in die Lage versetzt werden, ihr Heizverhalten zeitnah anzupassen und den eigenen Energieeinsatz besser zu steuern.

Für Vermieter, die den gesetzlichen Anforderungen nicht fristgerecht nachkommen, drohen direkte finanzielle Einbußen. Nach Paragraph 6a der Heizkostenverordnung steht Mietern ein gesetzliches Kürzungsrecht zu. Mieter können ihren Anteil an den Heizkosten um 3 Prozent kürzen, wenn die vorgeschriebene Fernablesbarkeit der Erfassungsgeräte fehlt.

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Dasselbe Kürzungsrecht in Höhe von 3 Prozent greift zudem, wenn die geforderten regelmäßigen Verbrauchsinformationen nicht oder unvollständig bereitgestellt werden. Immobilienbesitzer sind daher angehalten, bestehende Zählerbestände zügig zu überprüfen, um Leistungskürzungen bei künftigen Heizkostenabrechnungen zu vermeiden.

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