Heizungsförderung, KfW

Heizungsförderung: KfW senkt Maximalzuschuss auf 28.000 Euro ab Juli

Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 21:06 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die KfW startet die Heizungsförderung mit niedrigeren Höchstbeträgen und sinkenden Boni. Auch die Solarbranche und Energieberater stehen vor Neuerungen.

Heizungsförderung 2026: Neue KfW-Konditionen und degressive Zuschüsse
Moderne Wärmepumpe in einem hellen Technikraum als Symbol für energetische Sanierung und staatliche Förderung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Seit dem 22. Juli können Hausbesitzer wieder Förderanträge für den Heizungstausch stellen. Die KfW hat ihre Portale geöffnet – mit deutlich verschärften Konditionen.

Der maximal förderfähige Betrag für die erste Wohneinheit liegt nun bei 28.000 Euro. Und das ist nicht die einzige Einschränkung: Ab Februar 2027 sinkt diese Summe halbjährlich um 750 Euro. Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent.

Wer bekommt wie viel?

Besonders unterstützt werden Geringverdiener und Familien. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 30.000 Euro erhalten einen Bonus von bis zu 40 Prozent. Bei Kindern steigt die Einkommensgrenze auf 40.000 Euro.

Wer seine alte Heizung frühzeitig austauscht, bekommt einen Klimageschwindigkeitsbonus von anfänglich 16 Prozent. Auch dieser schrumpft: Ab Februar 2027 fällt er alle sechs Monate um vier Prozentpunkte.

Die Deckelung ist klar: Selbstnutzer kommen auf maximal 80 Prozent Förderung, Vermieter auf 46 Prozent.

Europa-Bonus ab 2027

Eine grundlegende Neuerung betrifft Wärmepumpen. Ab dem ersten Quartal 2027 gibt es einen speziellen Wertschöpfungsbonus – aber nur für Geräte aus der EU. Die Grundförderung von 15 Prozent wird dann um weitere 15 Prozent aufgestockt.

Alte Zusatzförderungen wie der Effizienzbonus oder der Emissionsminderungszuschlag fallen weg. Der Bundesverband Wärmepumpe hat bereits einen aktualisierten Förderrechner bereitgestellt, der die neuen degressiven Elemente berücksichtigt.

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Solarbranche unter Druck

Während die Heizungsförderung neu aufgestellt ist, brodelt es in der Solarbranche. Das Bundeswirtschaftsministerium plant eine Reform des EEG: Die klassische Einspeisevergütung für kleine Photovoltaikanlagen soll entfallen. Stattdessen ist eine auf drei Jahre befristete Übergangszahlung vorgesehen, gefolgt von einer verpflichtenden Direktvermarktung.

Kritik kommt aus Sachsen-Anhalt. Energieminister Willingmann warnt vor einer Abschreckung privater Haushalte – obwohl die installierte PV-Leistung in seinem Bundesland 2026 erstmals die Windkraft überholt hat. Branchenvertreter befürchten einen deutlichen Markteinbruch bei Heimanlagen. Die Entscheidung wird nach der Sommerpause erwartet.

Haftungsfallen für Berater

Auch für Energieberater wird es ungemütlich. Ein Urteil des Landgerichts Frankenthal zeigt die Risiken: Ein Berater musste Schadensersatz zahlen, weil eine fehlerhafte Auskunft zum Verlust der KfW-Förderung führte. Juristen betonen: Berater haften für fehlerhafte Rechtsdienstleistungen.

Das Investitionsklima im Handwerk trübt sich ein. Im Wirtschaftsraum Frankfurt-Rhein-Main sank der Geschäftsklimaindikator im zweiten Quartal spürbar. Nur noch 64 Prozent der Betriebe investierten mindestens auf Vorjahresniveau – der Hauptgrund: das gestiegene Zinsniveau.

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Start-up setzt auf Digitalisierung

Trotz der konjunkturellen Herausforderungen gibt es Bewegung im Markt. Das Start-up Deutsche Sanierungsberatung sicherte sich 10 Millionen Euro, unter anderem von Verbund X Ventures. Das Unternehmen will die energetische Sanierung durch digitale Prozesse transparenter und skalierbarer machen. Seit der Gründung 2024 wurden nach eigenen Angaben bereits über 10.000 Eigenheimbesitzer beraten.

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