Heizungsförderung, Maximale

Heizungsförderung: Maximale Fördersumme sinkt ab 21. Juli auf 19.600 Euro

Veröffentlicht: 09.07.2026 um 00:33 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Der Bundestag beschließt strengere Sanierungsauflagen fĂŒr GebĂ€ude und neue Vorgaben fĂŒr Ladepunkte ab 2027.

Bundestag: Neue Sanierungspflichten und Ladeinfrastruktur-Regeln
Heizungsförderung - Moderne, energieeffiziente Fassade eines öffentlichen GebĂ€udes mit Ladestationen fĂŒr Elektrofahrzeuge im Vordergrund. 09.07.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD passierte der geĂ€nderte Entwurf das Gremium. Kommunen und gewerbliche EigentĂŒmer stehen damit vor neuen Sanierungspflichten und strengeren Regeln fĂŒr die Ladeinfrastruktur.

Emissionsfreie öffentliche GebÀude ab 2028

Das Gesetz setzt zentrale Teile der EU-GebĂ€uderichtlinie in nationales Recht um. Besonders betroffen ist der öffentliche Sektor: Neue GebĂ€ude der öffentlichen Hand mĂŒssen bereits ab 2028 emissionsfrei betrieben werden. FĂŒr private Neubauten greift die Pflicht zwei Jahre spĂ€ter, ab 2030.

Die Neuregelung sieht zudem verbindliche Sanierungsziele fĂŒr NichtwohngebĂ€ude vor. Die energetisch schlechtesten 16 Prozent dieser GebĂ€ude mĂŒssen bis 2030 modernisiert sein. Ziel ist eine deutliche Senkung des Energieverbrauchs im gewerblichen und kommunalen Bestand.

Strengere Ladeinfrastruktur ab 2027

Neben energetischen Sanierungen regelt das Gesetz den Ausbau der E-MobilitĂ€t an GebĂ€uden neu. FĂŒr bestehende NichtwohngebĂ€ude mit mehr als 20 StellplĂ€tzen gilt ab dem 1. Januar 2027: Pro zehn StellplĂ€tze muss mindestens ein Ladepunkt entstehen – oder eine Gesamtladeleistung von 1,1 Kilowatt pro Stellplatz bereitstehen.

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Im Neubau verschĂ€rfen sich die Regeln fĂŒr GebĂ€ude mit mehr als fĂŒnf StellplĂ€tzen. Hier ist kĂŒnftig ein Ladepunkt pro fĂŒnf StellplĂ€tze Pflicht, alternativ eine Ladeleistung von 2,2 Kilowatt pro Stellplatz. Eine Flexibilisierungsoption erlaubt EigentĂŒmern jedoch, statt vieler langsamer AC-Ladepunkte auf leistungsstĂ€rkere Schnellladestationen zu setzen.

Aus fĂŒr die 65-Prozent-Regel – EinfĂŒhrung der Bio-Treppe

Eine wesentliche Änderung: Die starre Pflicht, neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, fĂ€llt weg. Öl- und Gasheizungen bleiben grundsĂ€tzlich erlaubt – sofern sie schrittweise auf klimaneutrale Brennstoffe umgestellt werden.

Die sogenannte „Bio-Treppe“ schreibt vor: Ab 2029 mĂŒssen zehn Prozent Biogas oder Bioöl beigemischt werden. Bis 2040 steigt dieser Anteil auf 60 Prozent, bis 2045 ist die vollstĂ€ndige Umstellung auf alternative Brennstoffe vorgesehen. Die Bundesregierung muss bis zum 1. Dezember 2026 eine konkrete Quote fĂŒr grĂŒne Gase und grĂŒnes Heizöl vorlegen. BrennstoffhĂ€ndler sollen ab 2045 ausschließlich klimaneutrale Produkte anbieten.

KĂŒrzungen bei der Heizungsförderung ab Juli

Parallel zum Gesetzgebungsverfahren bereitet das Bundeswirtschaftsministerium eine Reform der Heizungsförderung vor. Ab dem 21. Juli gelten angepasste Bedingungen. Die maximale Fördersumme fĂŒr den Heizungstausch wird schrittweise gesenkt.

FĂŒr Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen ĂŒber 30.000 Euro sinkt die Höchstförderung auf 19.600 Euro – bis 2030 soll sie auf 13.200 Euro fallen. Geringverdiener unter 30.000 Euro profitieren von einem erhöhten Einkommensbonus von 40 Prozent. Der bisherige Effizienzbonus fĂŒr WĂ€rmepumpen entfĂ€llt, wĂ€hrend ein neuer EU-Wertschöpfungsbonus von bis zu 15 Prozent fĂŒr in Europa gefertigte Anlagen eingefĂŒhrt wird.

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Ungewissheit ĂŒber den Zeitplan

Trotz der Zustimmung im Ausschuss ist der genaue Zeitpunkt fĂŒr die Verabschiedung im Bundestag offen. Teile der Koalition drĂ€ngen auf einen Beschluss noch in dieser Woche. Andere Quellen sprechen von einer möglichen Verschiebung in den September.

Hintergrund ist ein Eilverfahren der Linken-Fraktion vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter mĂŒssen ĂŒber verfassungsrechtliche Bedenken entscheiden – unter anderem zur Bio-Treppe und zur Aufhebung des Betriebsverbots fĂŒr fossile Heizungen ab 2045. Auch Gutachten hatten zuletzt auf mögliche rechtliche HĂŒrden hingewiesen.

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